Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgung der Hinterbliebenen von erst nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig in den Wehrdienst eingetretenen und bis zum 8. Mai 1945 mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung ausgeschiedenen Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 12.08.1965 - 2 K 547/64
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1966 - I A 1251/65
- BVerwG, 11.09.1967 - II C 41.66
- BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Durch Beschluß vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) stellte das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit der Regelung des § 53 G 131 in der bis zum Ablauf des 31. August 1957 geltenden Fassung insoweit fest, als sie auch solche Berufssoldaten der früheren Wehrmacht von der Versorgung ausschloß, die zwar nach dem 8. Mai 1935 erstmals berufsmäßig in den Wehrdienst eingetreten waren, aber bis zum 8. Mai 1945 mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung entlassen worden waren.Das Bundesverfassungsgericht habe durch Beschluß vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) entschieden, daß § 53 G 131 (F. 1951 und 1953) nichtig sei, soweit danach die erst nach dem 8. Mai 1935 berufsmäßig in den Wehrdienst eingetretenen, aber bis zum Ablauf des 8. Mai 1945 mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung ausgeschiedenen Berufssoldaten von der Versorgung ausgeschlossen gewesen seien.
Hier stellt sich aber gleichwohl die Frage, ob darin, daß der Beklagte die Klägerin an ihrer durch die Belehrung veranlaßten Rücknahmeerklärung vom 24. September 1952 auch noch angesichts des auf den 1. April 1951 zurückwirkenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) festhält, eine wegen Unvereinbarkeit mit dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben unzulässige Rechtsausübung zu erblicken ist (vgl. zur Zulässigkeit des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Einwandes unzulässiger Rechtsausübung im öffentlichen Recht: BGH, Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 54/58 - [NJW 1959 S. 1637] und BVerwGE 25, 183 [BVerwG 26.10.1966 - V C 2/65]).
- BVerwG, 25.06.1964 - II C 210.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Ein Anwendungsfall der zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätze kann auch dann gegeben sein, wenn diese Grundlage von vornherein fehlte, ihr Fehlen aber erst nachträglich erkannt wurde (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 210.62 - mit Hinweis auf die vorerwähnten Entscheidungen und auf RGZ 108, 110; 122, 200; 126, 243).Diese aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Grundsätze beruhen indessen auf der Erwägung, daß durch wesentliche Änderungen der von den vertragschließenden Parteien angenommenen Vertragsgrundlage das vereinbarte Gleichgewicht von Verpflichtung und Gegenverpflichtung erheblich gestört werden kann und daß es in einen solchen Falle nach Treu und Glauben geboten erscheint, einen auf die Wiederherstellung dieses Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung gerichteten Ausgleich zu gewähren oder gar die Lösung vom Vertrage zuzulassen (so das bereits erwähnte Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG II C 210.62 -).
- BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56
Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Die Modifizierung vertraglicher Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt hat - auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen geboten sein (Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - [DÖV 1962 S. 72 LS]; vgl. auch BVerwGE 25, 299 [302/303]).
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Sie ist jedoch Ausdruck des Willens des Gesetzgebers, auch im Falle der Nichtigerklärung einer Rechtsnorm durch das Bundesverfassungsgericht dem rechtsstaatlichen Prinzip der Rechtssicherheit vor dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung jedenfalls bezüglich der vor der Nichtigerklärung der Norm geschaffenen Rechtstatsachen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfGE 2, 380 [404]; 7, 194 [196]; 11, 263 [265]), dies nicht zuletzt auch deswegen, weil die Finanz- und Haushaltsplanung im Gemeininteresse vor Erschütterungen geschützt werden muß. - BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57
Ehegattenbesteuerung
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Sie ist jedoch Ausdruck des Willens des Gesetzgebers, auch im Falle der Nichtigerklärung einer Rechtsnorm durch das Bundesverfassungsgericht dem rechtsstaatlichen Prinzip der Rechtssicherheit vor dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung jedenfalls bezüglich der vor der Nichtigerklärung der Norm geschaffenen Rechtstatsachen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfGE 2, 380 [404]; 7, 194 [196]; 11, 263 [265]), dies nicht zuletzt auch deswegen, weil die Finanz- und Haushaltsplanung im Gemeininteresse vor Erschütterungen geschützt werden muß. - BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62
Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Denn diese Regelung bestimmt - ungeachtet des Umstandes, daß die nach § 78 BVerfGG durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Nichtigkeit einer Rechtsnorm regelmäßig auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens zurückwirkt (vgl. BVerwGE 19, 253 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62] [255/256]) -, daß vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung die nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, einschließlich der unter Berufung auf diese Entscheidungen schon vor der Nichtigerklärung vollzogenen Tatsachen unberührt bleiben und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung ausgeschlossen sind. - BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Sie ist jedoch Ausdruck des Willens des Gesetzgebers, auch im Falle der Nichtigerklärung einer Rechtsnorm durch das Bundesverfassungsgericht dem rechtsstaatlichen Prinzip der Rechtssicherheit vor dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung jedenfalls bezüglich der vor der Nichtigerklärung der Norm geschaffenen Rechtstatsachen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfGE 2, 380 [404]; 7, 194 [196]; 11, 263 [265]), dies nicht zuletzt auch deswegen, weil die Finanz- und Haushaltsplanung im Gemeininteresse vor Erschütterungen geschützt werden muß. - BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64
Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Demgemäß kann die hier der Klägerin erteilte Belehrung nicht solchen Auskünften gleichgestellt werden, die - gemessen am Wortlaut und Sinn des Gesetzes - objektiv unrichtig sind und zur Folge haben mögen, daß die Berufung der Behörde auf eine durch eine solche Auskunft verursachte Antragsrücknahme als unzulässige Rechtsausübung zu würdigen ist (vgl. u.a. BVerwGE 24, 154 [BVerwG 27.05.1966 - VII C 139/64] und 25, 183). - BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Die Modifizierung vertraglicher Verpflichtungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt hat - auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen geboten sein (Beschluß vom 21. Januar 1956 - BVerwG I B 179.55 - und Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - [DÖV 1962 S. 72 LS]; vgl. auch BVerwGE 25, 299 [302/303]). - BVerwG, 26.10.1966 - V C 2.65
Umwandlung eines Darlehens in eine Hauptentschädigung - Gleichzeitiger Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
Hier stellt sich aber gleichwohl die Frage, ob darin, daß der Beklagte die Klägerin an ihrer durch die Belehrung veranlaßten Rücknahmeerklärung vom 24. September 1952 auch noch angesichts des auf den 1. April 1951 zurückwirkenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) festhält, eine wegen Unvereinbarkeit mit dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben unzulässige Rechtsausübung zu erblicken ist (vgl. zur Zulässigkeit des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Einwandes unzulässiger Rechtsausübung im öffentlichen Recht: BGH, Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 54/58 - [NJW 1959 S. 1637] und BVerwGE 25, 183 [BVerwG 26.10.1966 - V C 2/65]). - BVerwG, 29.09.1960 - II C 134.59
Rechtsmittel
- RG, 30.10.1928 - II 28/28
Vergleich; Stille Gesellschaft; Auseinandersetzung; Aufwertung
- BVerwG, 28.10.1965 - VI C 98.63
Bedeutung einer Nichtigerklärung einer Gesetzesvorschrift durch das …
- BGH, 25.06.1959 - III ZR 54/58
Gehaltsanspruch eines Landessozialgerichtsrats
- BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60
Rechtliche Ausgestaltung der Entschädigung eines Bäckermeisters und …
- BVerwG, 21.01.1956 - I B 179.55
Rechtsmittel
- RG, 22.11.1929 - III 171/29
Kann ein auf seinen Antrag entlassener Beamter dann nachträglich Fortzahlung …
- RG, 04.03.1924 - VII 348/23
1. Kann der Versicherer, der einen Diebstahlsverlust entschädigt hat, das …
- BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 15.12
Kraftwerk; Altanlage; Übergangsregelung; Betriebsgenehmigung; Verzicht; …
Hiernach kann der Behörde, die sich auf ein Recht oder eine Eingriffsbefugnis beruft, die die Wirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäfts voraussetzen, der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengesetzt werden (so Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 41.66 - VwRspr 19, 723 ); auch kann ergänzend eine Anpassung der Rechtslage verlangt werden. - BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 16.12
E.ON ist an den Verzicht auf Betriebsgenehmigungen für Steinkohlekraftwerke …
Hiernach kann der Behörde, die sich auf ein Recht oder eine Eingriffsbefugnis beruft, die die Wirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäfts voraussetzen, der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengesetzt werden (so Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 41.66 - VwRspr 19, 723 ); auch kann ergänzend eine Anpassung der Rechtslage verlangt werden. - BVerwG, 30.04.1970 - VI C 45.66
Rechtsmittel
Die Interessenlage ist insoweit nicht anders zu beurteilen als bei dem Antragserfordernis nach § 58 Abs. 2 G 131. Daß diese Regelung, nach der Zahlungen nur auf Antrag und nur vom Ersten des Antragsmonats an zu leisten sind, mit dem Grundgesetz in Einklang steht, hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 14, 13 [17 ff.]) wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 11, 143; Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - [VerwRspr.Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach einem früheren Zahlungsantrag, der wegen Rücknahme oder unanfechtbar gewordener Ablehnung seitens der Verwaltung "verbraucht" ist, keine Bedeutung für den Zahlungsbeginn später erneut begehrter Versorgungsbezüge beigemessen werden kann (vgl. Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - [VerwRspr.
- BVerwG, 19.03.1970 - II C 117.67
Unanfechtbarkeit eines Bescheides
Denn die Klage müßte jedenfalls aus Gründen erfolglos bleiben, wie sie der Senat schon in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - (VerwRspr. 19 Nr. 185 S. 723; NDBZ 1968 S. 124) - unter Aufhebung des von der Revision angeführten Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Oktober 1966 - I A 1251/65 - dargelegt hat:.Hierzu gilt sinngemäß, was der Senat im Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - (…a.a.O.) ausgeführt hat:.
- BVerwG, 05.12.1968 - II C 84.65
Antrag auf Erteilung des Ausweises C für Sowjetzonenflüchtlinge - Gleichstellung …
Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - (VerwRspr. Bd. 19 Nr. 185) ausgeführt, und dem hat sich der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem erwähnten Beschluß angeschlossen. - BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 60.78
Anmeldung eines Anspruchs auf Kriegsunfallfürsorge - Nachweisbarkeit des …
Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, der Antrag, den die Klägerin mit Schreiben vom 30. Mai 1968 bei der Bezirksregierung der Pfalz gestellt und unter dem 12. Mai 1969 zurückgenommen hat, müsse unberücksichtigt bleiben, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 41.66 - [VerwRspr. - BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 29.75
Versorgungsansprüche ehemaliger Beamter - Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, auf die das Berufungsgericht ausdrücklich Bezug genommen hat, entschieden, daß ein Antrag nach § 58 Abs. 2 G 131, dem der vom Kläger nach § 9 Abs. 1 ÄAG zu stellende Antrag entspricht, nicht mehr als Rechtsgrundlage für den Zahlungsanspruch dienen kann, wenn ihn die Behörde unanfechtbar abgelehnt hat (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 41.66 - [VerwRspr. - BVerwG, 24.07.1969 - II B 7.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
17 Nr. 210], Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - [VerwRspr. - BVerwG, 07.10.1968 - VI B 61.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versorgung nach dem Gesetz …
Dies um so weniger, als die Regelung über das Antragserfordernis des § 58 Abs. 2 G 131, wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - überzeugend dargelegt hat, von der zutreffenden Erwägung des Gesetzgebers getragen wird, daß die im Gemeininteresse liegende Finanz- und Haushaltsplanung der öffentlichen Hand nachträglich zunichte gemacht würde, könnten die nach dem Gesetz zu Art. 131 GG Versorgungsberechtigten noch nach Jahr und Tag rückwirkend mit Erfolg Zahlungen beantragen, ohne die öffentliche Verwaltung, die zunächst über den Kreis der Zahlungsberechtigten, über die Höhe der diesen zu gewährenden Leistungen und damit auch über das Ausmaß der daraus zu erwartenden finanziellen Belastung nicht unterrichtet ist, durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf ihre Anspruchsberechtigung und auf die dieser Berechtigung entsprechende Zahlungspflicht der öffentlichen Hand hingewiesen zu haben. - BVerwG, 19.08.1969 - II B 31.69
Ablehnung eines Versorgungsantrags - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Daß diese Frage zu verneinen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits unter Hinweis auf Sinn und Zweck des gesetzlichen Antragserfordernisses nach § 58 Abs. 2 G 131 und nach den entsprechenden Regelungen der Änderungsgesetze zum Gesetz zu Artikel 131 GG (vgl. Art. IX Abs. 2 des Zweiten Änderungsgesetzes vom 11. September 1957 [BGBl. I S. 1275], Artikel VI Abs. 2 des Dritten Änderungsgesetzes vom 21. August 1961 [BGBl. I S. 1557] und Artikel VI Abs. 2 des Vierten Änderungsgesetzes vom 9. September 1965 [BGBl. I S. 1203]) sowie auf § 79 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S. 243) - BVerfGG - klargestellt (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 41.66 - [Verwaltungsrechtsprechung 19 Nr. 185; NDBZ 1968 S. 124], Beschluß vom 7. Oktober 1968 - BVerwG VI B 61.67 - und Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG II C 84.65 -). - BVerwG, 24.07.1969 - II B 2.69
Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling im Zusammenhang mit der Gewährung von …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.1967 - II C 41.66 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Aachen, 12.08.1965 - 2 K 547/64
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1966 - I A 1251/65
- BVerwG, 11.09.1967 - II C 41.66
- BVerwG, 08.02.1968 - II C 41.66
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