Rechtsprechung
| BVerwG, 14.11.1960 - II C 77.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist - Fehlender Hinweis auf den Vertretungszwang - Beginn der Frist für die Revisionsbegründung mit Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 17.03.1960 - Bf II 123.59
- OVG Hamburg, 17.03.1960 - Bf II 123/59
- BVerwG, 14.11.1960 - II C 77.60
- BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
- BVerwG, 06.04.1964 - II C 77.60
Papierfundstellen
- NJW 1961, 747
- NJW 1961, 777
- DVBl 1961, 641
- DÖV 1961, 154
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- RG, 13.11.1942 - 1 D 363/42
Wird der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision in …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1960 - II C 77.60
Einer Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist für die Begründung der Revision bedarf es nicht; denn diese Frist ist mangels wirksamer Einlegung der Revision nicht in Lauf gekommen (vgl. RGSt. 76, 280).Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist die Frist für die Revisionsbegründung nicht wie im Zivilprozeß (RG JW 1937, 1666) mit der verspäteten Einlegung der Revision beginnt, sondern erst mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses, weil die Frist für die Revisionsbegründung im Verwaltungsstreitverfahren (§ 57 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG, § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO) - anders als im Zivilprozeß (§ 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO) - nicht schon mit der Einlegung der Revision beginnt (vgl. auch hierzu RGSt 76, 280 sowie § 345 StPO).
- BVerwG, 13.06.1956 - V CB 62.56
Auszug aus BVerwG, 14.11.1960 - II C 77.60
Dem kann nicht mit dem Hinweis darauf begegnet werden, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der hier nach Maßgabe des § 195 Abs. 6 Nr. 5 VwGO noch einschlägigen Regelung des § 57 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - auch die Frist für die Revisionsbegründung schon schon vom Tage der Zustellung der Entscheidung an zu laufen beginne und zwei Monate betrage (vgl.Beschluß vom 13. Juni 1956 - BVerwG V CB 62.56 -, NJW 1956, 1532).
- BVerwG, 27.08.1969 - VIII C 55.68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumnis - Anforderungen …
Der II. Senat vertritt im Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - (Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 3 = NJW 1961, 747 = DÖV 1961, 154 [L]) den in folgenden Leitsätzen zusammengefaßten Standpunkt:.Damit unvereinbar wäre aber die Annahme, daß der Lauf der Frist für die Begründung der Revision nicht beginne, wenn die Revision während der Revisionsfrist noch nicht wirksam eingelegt wurde (Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - [a.a.O.]).
Der Senat sieht sich an einer seiner Rechtsauffassung entsprechenden Entscheidung durch den Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - gehindert.
- BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
Der VIII. Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung wegen der in dem Beschluß des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - (Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 3 = NJW 1961, 747 = VerwRspr.Demgegenüber sieht der II. Senat in seinem Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - (a.a.O.) die Revisionsbegründungsfrist als eine Einmonatsfrist an, die nach Ablauf eines Monats nach Zustellung der Entscheidung beginnt.
- BVerwG, 06.12.1961 - VI C 60.60
Rechtsmittel
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist im Verwaltungsstreitverfahren die Frist für die Revisionsbegründung nicht wie im Zivilprozeß mit der verspäteten Einlegung der Revision, sondern mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses beginnt (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 -, NJW 1961 S. 747, und vom 24. Oktober 1960 - BVerwG VI C 187 61 -).
- BVerwG, 27.03.1968 - V C 101.67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, daß mit der Zustellung dieses Beschlusses die Frist zur Revisionsbegründung zu laufen beginnt (Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - [NJW 1961, 747]). - BVerwG, 02.05.1966 - II C 102.63
Rechtsmittel
Insoweit ist die Frist nicht versäumt, weil sie erst mit der Zustellung dieses Wiedereinsetzungsbeschlusses beginnt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 3]). - BVerwG, 08.07.1988 - 6 C 27.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist beginnt im Verwaltungsstreitverfahren die Frist für die Revisionsbegründung nicht wie im Zivilprozeß mit der verspäteten Einlegung der Revision, sondern mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses (Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - <NJW 1961 S. 747>). - BVerwG, 02.05.1975 - 6 C 21.75
Fristbeginn für die Revisionsbegründung bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist beginnt im Verwaltungsstreitverfahren die Frist für die Revisionsbegründung nicht wie im Zivilprozeß mit der verspäteten Einlegung der Revision, sondern mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses (Beschlüsse vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - [NJW 1961 S. 747] und vom 30. November 1970 - BVerwG Gr.Sen. 1.69 -). - BVerwG, 19.06.1968 - VI C 12.68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Prozeßbevollmächtigten der Klägerin erwähnten Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - (Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 3); die in diesem Zusammenhang von ihm erwähnten Entscheidungen und Schrifttumstellen zu § 519 Abs. 2 und § 554 Abs. 2 ZPO sind für § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO mit Rücksicht auf den anderen Wortlaut bedeutungslos, wie bereits in BVerwGE 22, 81 (82) [BVerwG 29.09.1965 - III C 99/65] entschieden. - BVerwG, 11.08.1967 - II C 114.67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Frist für die …
Die Frist für die Begründung der Revision beginnt mit der Zustellung dieses Wiedereinsetzungsbeschlusses (vgl. Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 3]). - BVerwG, 17.03.1967 - II C 67.67
Rechtsmittel
Die Frist beginnt erst mit der Zustellung dieses Wiedereinsetzungsbeschlusses (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. November 1960 - BVerwG II C 77.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 3]). - BVerwG, 19.12.1967 - VI C 135.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.10.1961 - VI C 187.61
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nachprüfung der örtlichen Zuständigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten - Nachzahlung von Übergangsgehalt eines Beamten wegen infolge Festhaltung im Ausland später entgangener Beförderungen - Übergangsbezüge des Beamten für die Zeit nach seiner Heimkehr - Begriff ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 17.03.1960 - Bf II 123.59
- OVG Hamburg, 17.03.1960 - Bf II 123/59
- BVerwG, 14.11.1960 - II C 77.60
- BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
- BVerwG, 06.04.1964 - II C 77.60
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.09.1959 - VI C 358.56
Örtliche Zuständigkeit für Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte von …
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
Auf die Bedenken der Beklagten gegen die örtliche Zuständigkeit der vorinstanzlichen Gerichte (vgl. BVerwGE 9, 172 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1963 - BVerwG II C 65.62 - und die dort zitierten Urteile) ist nicht näher einzugehen. - BVerwG, 11.12.1961 - VI C 101.59
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat seine von der Revision angeführte Rechtsprechung zu dem Begriff des "Gewahrsams einer ausländischen Macht" (Urteil vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 73.56 -) durch Urteil vom 11. Dezember 1961 (BVerwGE 13, 228) ausdrücklich aufgegeben. - BVerwG, 28.06.1962 - II C 174.60
Anspruch der Ehefrau eines kriegsgefangenen Berufsoffiziers auf Versorgung - …
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
§ 37 b Abs. 1 G 131 läßt vielmehr erkennen, daß für die Zeit vor der Heimkehr des Beamten lediglich dessen Ehefrau oder Kinder die in dieser Vorschrift vorgesehenen Bezüge verlangen können (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1962 - BVerwG II C 174.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 37 b G 131 Nr. 4; NJW 1963 S. 603]); dieser Anspruch setzt überdies voraus, daß die Ehefrau oder die Kinder die Voraussetzungen des § 4 G 131 erfüllen.
- BVerwG, 28.02.1963 - II C 65.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
Auf die Bedenken der Beklagten gegen die örtliche Zuständigkeit der vorinstanzlichen Gerichte (vgl. BVerwGE 9, 172 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1963 - BVerwG II C 65.62 - und die dort zitierten Urteile) ist nicht näher einzugehen. - BVerwG, 15.03.1957 - VI C 73.56
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat seine von der Revision angeführte Rechtsprechung zu dem Begriff des "Gewahrsams einer ausländischen Macht" (Urteil vom 15. März 1957 - BVerwG VI C 73.56 -) durch Urteil vom 11. Dezember 1961 (BVerwGE 13, 228) ausdrücklich aufgegeben. - BVerwG, 29.05.1962 - II C 17.61
Begriff des "Gewahrsam einer ausländischen Macht" im Sinne des § 37b Gesetz zur …
Auszug aus BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
Dieser Auffassung hat der erkennende Senat sich schon durch Urteil vom 29. Mai 1962 - BVerwG II C 17.61 - angeschlossen; er hält an dieser Auffassung fest.
- OVG Bremen, 29.10.1974 - II BA 115/74
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für Streitigkeiten über vermögensrechtliche …
Das entspricht im übrigen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der aufgrund des § 173 VwGO die dem § 512 a ZPO entsprechende Vorschrift des § 549 Abs. 2 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahren anwendbar ist (vgl. Urteil vom 11.6.1963 - II C 77/60 - Urteil vom 26.4.1974, NJW 1974, 1885 [BVerwG 26.04.1974 - BVerwG VII C 77.72] ).
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- OVG Hamburg, 17.03.1960 - Bf II 123.59
- OVG Hamburg, 17.03.1960 - Bf II 123/59
- BVerwG, 14.11.1960 - II C 77.60
- BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60
- BVerwG, 06.04.1964 - II C 77.60
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