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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,266
BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60 (https://dejure.org/1962,266)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1962 - II C 83.60 (https://dejure.org/1962,266)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1962 - II C 83.60 (https://dejure.org/1962,266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 883
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings mehrfach entschieden, dass die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung nach Ablauf der Antragsfrist des § 124a Abs. 4 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels umgedeutet werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 Nr. 27, vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83 und vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 2 = NVwZ 1999, 641).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag …

    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - ).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere die Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie die Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 2 AsylVfG als unzulässig angesehen (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27, und Beschluß vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 11 = BayVBl 1995, 221 m.w.N.).
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