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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1379
BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62 (https://dejure.org/1964,1379)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1964 - II C 92.62 (https://dejure.org/1964,1379)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1964 - II C 92.62 (https://dejure.org/1964,1379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 113 Abs. 1 Nr. 1 ; BBG § 115 Abs. 1
    Anrechnung des im zweiten Weltkrieg geleisteten Notdiensts in der "Technischen Nothilfe" bei Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62
    Soweit diese Darlegungen auf die Notdienstverordnung und auf die hierzu ergangene Dritte Durchführungsverordnung gestützt sind, beruhen sie auf der Anwendung irrevisiblen Rechts; denn die genannten Verordnungen sind nicht Bundesrecht geworden (§ 137 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar i960 [BGBl. I S. 17] - VwGO -) und auch nicht dem Beamtenrecht zuzurechnen, dessen Anwendung nach § 127 Abs. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667 ) uneingeschränkt der Prüfung im Revisionsverfahren unterliegt (vgl. BVerwGE 13, 303 ).
  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG) …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62
    Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat allerdings in anderem, nicht beamtenrechtlichem Zusammenhang entschieden, der militärische Einsatz der Waffen-SS während des Krieges sei "Militärdienst", nämlich "Wehrdienst im Sinne der deutschen Wehrgesetze" gewesen(BVerwGE 5, 186 [188]; Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [DÖV 1959 S. 956]).
  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62
    Maßgebend für die "Berufsmäßigkeit" des Dienstes ist neben den erwähnten Kennzeichen, daß der Betroffene mit seinem Diensteintritt den Beruf des Soldaten, des Arbeitsdienstführers oder des Polizisten als seinen Beruf gewählt und eine entsprechende Laufbahn eingeschlagen und daß der Dienstherr dem Diensteintritt dieselbe Bedeutung zugemessen hat (vgl. die Rechtsprechung zum Begriff des "berufsmäßigen Eintrittes in den Wehrdienst" in § 52 des Gesetzes zur Art. 131 GG : BVerwGE 7, 164 [165] und 214 [217], ferner Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nrn. 6, 11, 12, 18, 20).
  • BVerwG, 24.06.1959 - V C 288.57

    Rechtliche Grundlagen der Bewertung des Dienstes in der Waffen-SS als …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62
    Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat allerdings in anderem, nicht beamtenrechtlichem Zusammenhang entschieden, der militärische Einsatz der Waffen-SS während des Krieges sei "Militärdienst", nämlich "Wehrdienst im Sinne der deutschen Wehrgesetze" gewesen(BVerwGE 5, 186 [188]; Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG V C 288.57 - [DÖV 1959 S. 956]).
  • BAG, 24.01.1961 - 3 AZR 2/59

    Freiwillige Krankenpflege - Dienst während des ersten Weltkrieges - …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1964 - II C 92.62
    Deshalb gehört zum "Wehrdienst" im Sinne des § 114 BBG nicht der Dienst nach anderen Gesetzen als den Wehrgesetzen, und zwar auch dann nicht, wenn er im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter den gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde, also z.B. nicht der Dienst in der freiwilligen Krankenpflege während des ersten Weltkrieges (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar.1961 - 3 AZR 2/59 - [RIA 1961 S. 317], nicht der - auch militärisch eingesetzte - Arbeitsdienst und nicht der Dienst "auf Grund des Notdienstgesetzes (in der OT" [Organisation Todt ],"Baustab Speer, verstärkter Grenzaufsichtsdienst, Technische Nothilfe)" (Plog-Wiedow a.a.O. RdNr. 3 zu § 114).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nichtberufsmäßiger Wehrdienst nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst, bzw. ist nichtberufsmäßiger Wehrdienst nur der von einem Soldaten oder Wehrmachtbeamten des Beurlaubtenstandes nach früherem oder geltendem deutschen Recht geleistete Dienst (Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - BVerwGE 38, 255 [257 f.]).

    Die Notdienstverordnung gehört, wie auch insoweit bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, nicht zu den Wehrgesetzen (Urteil vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [a.a.O.]; vgl. auch Plog-Wiedow, BBG, § 114 RdNr. 3).

    Da zum Wehrdienst im Sinne des § 114 BBG nur der Dienst aufgrund der Wehrgesetze gehört, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Art des Dienstes für die Zuordnung zum Begriff des nichtberufsmäßigen Wehrdienstes nicht maßgebend, auch wenn er im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde und es sich dabei um (getarnten) "Wehrdienst" oder "Waffendienst" handelte (Urteile vom 10. September 1959 - BVerwG II C 341.57 - [RiA 1960, 207], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [a.a.O.], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - und BVerwGE 38, 255 [258]).

  • BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 12.75

    Berechnung der Jubiläunsdienstzeiten - Dienst als Luftwaffenhelfer als …

    Demgegenüber seien nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weder der Dienst bei der SS-Verfügungstruppe oder auf einer SS-Junkerschule (Urteil vom 5. April 1960 - BVerwG 6 C 63.58 -) noch der Notdienst in der Technischen Nothilfe (Urteil vom 26. November 1964 - BVerwG 2 C 92.62 -) Dienst in der früheren Wehrmacht gewesen.

    Dementsprechend hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. März 1976 (…a.a.O.) im Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1964 - BVerwG 2 C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3]) entschieden, daß der auf Grund der Heranziehung nach der Notdienstverordnung vom 15. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1441) geleistete Dienst in der Polizeireserve nicht als nichtberufsmäßiger Wehrdienst angesehen werden kann, auch wenn der Betroffene Aufgaben erfüllte, die ihrem Wesen nach zum Aufgabenbereich der Wehrmacht gehörten, und wenn seine Polizeieinheit beim Einsatz einem Wehrmachtsoffizier unterstellt war.

  • BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Beamten - Im Luftschutzdienst …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Begriff des berufsmäßigen Wehrdienstes dahin ausgelegt, daß es auf die förmliche Zugehörigkeit zur Wehrmacht als Institution im Status eines Berufssoldaten ankommt, ferner zum nichtberufsmäßigen Wehrdienst, daß der Dienst auf Grund der Wehrgesetze geleistet sein muß (vgl. u.a. Urteile vom 5. April 1960 - BVerwG VI C 63.58 - [Buchholz 232 § 106 BBG Nr. 3], vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3] und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 -).

    Heranziehung von Bewohnern des Reichsgebiets "zur Bekämpfung öffentlicher Notstände sowie zur Vorbereitung ihrer Bekämpfung" für eine begrenzte Zeit vorsah und zur Heranziehung für Aufgaben verschiedener Art und zu verschiedenen Stellen diente, so z.B. auch zur Organisation T. und zur Technischen Nothilfe (vgl. auch dazu das Urteil BVerwG II C 92.62).

  • BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77

    Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten - Militärverwaltungsbeamter - …

    Wehrdienst ist danach aber nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst (vgl. Urteil vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 113 BBG Nr. 3]) in einem nach Maßgabe dieser Bestimmungen begründeten (öffentlich-rechtlichen) Wehrdienstverhältnis (Soldatenverhältnis).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 26.72

    Begriff des nicht berufsmäßigen Wehrdienstes - Gewährung von Versorgungsbezügen - …

    Dies ist vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schon in den Gründen des Urteils vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI C 81.65 - (mit Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3] und dessen weiteres vom Berufungsgericht angeführtes Urteil vom 10. September 1959 - BVerwG II C 341.57 - [RiA 1960, 207]) klargestellt worden.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 3.78

    Im militärischen Einsatz der Waffen-SS verbrachte Zeit eines berufsmäßigen …

    Wehrdienst ist danach aber nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst (vgl. Urteil vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 113 BBG Nr. 3]) in einem nach Maßgabe dieser Bestimmungen begründeten (öffentlich-rechtlichen) Wehrdienstverhältnis (Soldatenverhältnis).
  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 55.81

    Berücksichtigung von abgeleisteten Zeiten im Studentischen Ausgleichsdienst als …

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht z.B. Zeiten einer Heranziehung aufgrund der Notdienstverordnung vom 15. Oktober 1938 zum Dienst in der Technischen Nothilfe (vgl.Urteil vom 26. November 1964 - BVerwG 2 C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3]), als Polizeireservist (vgl.Urteil vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 27.72 - [Buchholz 232 § 114 BBG Nr. 4]) und als Luftwaffenhelfer (…vgl.Urteil vom 1. Februar 1979 - BVerwG 2 C 12.75 - [a.a.O.]) nicht als (nichtberufsmäßigen) Wehrdienst angesehen und auch eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über dessen Ruhegehaltfähigkeit nicht in Betracht gezogen.
  • BVerwG, 15.07.1982 - 2 B 6.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Art eines …

    "Da zum Wehrdienst im Sinne des § 114 BBG nur der Dienst aufgrund der Wehrgesetze gehört, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Art des Dienstes für die Zuordnung zum Begriff des nichtberufsmäßigen Wehrdienstes nicht maßgebend, auch wenn er im Kriege oder ähnlich wie Wehrdienst oder unter gleichen Verhältnissen wie dieser ausgeübt wurde und es sich dabei um (getarnten) 'Wehrdienst' oder 'Waffendienst' handelte (Urteile vom 10. September 1959 - BVerwG 2 C 341.57 - [RiA 1960, 207], vom 26. November 1964 - BVerwG 2 C 92.62 - [Buchholz 232 § 113 BBG Nr. 3], vom 3. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 81.65 - und vom 7. Juli 1971 [BVerwGE 38, 257 [BVerwG 07.07.1971 - VI C 45/68]]).
  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 81.65

    Entlassung eines Beamten mangels seiner Wiederverwendung und Erfüllung der …

    Wehrdienst ist danach aber nur der nach den jeweils geltenden wehrrechtlichen Bestimmungen geleistete Dienst (vgl. Urteil vom 26. November 1964 - BVerwG II C 92.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 113 BBG Nr. 3]) in einem nach Maßgabe dieser Bestimmungen begründeten (öffentlich-rechtlichen) Wehrdienstverhältnis (Soldatenverhältnis).
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