Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Überleitung vergleichbarer Gruppen von Lehrkräften in verschiedene Besoldungsgruppen - Zurückverweisung zur Ermittlung bisher nicht angewendeten irrevisiblen Landesrechts - Festsetzung des Ruhegehaltes unter Zugrundelegung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.1961 - 3 K 90/59
- BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67
Das Rechtsschutzbedürfnis ergebe sich auch nicht, wie der Kläger im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zu vgl. BVerfGE 8, 28) meine, aus der Erwägung, daß dann, wenn § 17 des Zweiten BesÄndG für ungültig erklärt würde, der Gesetzgeber genötigt wäre, daraus die Folgen zu ziehen und rückwirkend die Einstufung für den zeitlichen Geltungsbereich des Zweiten Besoldungsrechtsänderungsgesetzes zu ändern. - BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67
Es genügt, daß die verwaltungsgerichtliche Entscheidung geeignet ist, ihn dem letztlich erstrebten Ziel um einen Schritt näher zu bringen, es sei denn, daß er dieses Ziel auf einfachere Weise als auf dem Wege über das verwaltungsgerichtliche Verfahren erreichen kann (vgl. hierzu BVerwGE 9, 196 und 10, 274 [276] zum Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung als Vorstufe einer beim Zivilgericht zu erhebenden Amtshaftungsklage). - BVerwG, 06.05.1960 - VII C 57.59
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67
Es genügt, daß die verwaltungsgerichtliche Entscheidung geeignet ist, ihn dem letztlich erstrebten Ziel um einen Schritt näher zu bringen, es sei denn, daß er dieses Ziel auf einfachere Weise als auf dem Wege über das verwaltungsgerichtliche Verfahren erreichen kann (vgl. hierzu BVerwGE 9, 196 und 10, 274 [276] zum Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung als Vorstufe einer beim Zivilgericht zu erhebenden Amtshaftungsklage). - BVerwG, 24.11.1965 - VIII C 38.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67
Denn wenn diese Bescheide wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben würden, so hätte der Kläger die Aussicht, daß seine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit Wirkung vom 1. Juli 1953 günstiger als bisher bestimmt werden, sei es bei festgestellter Verfassungswidrigkeit des § 17 Nr. 10 des Zweiten BesÄndG aufgrund einer dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) Rechnung tragenden, für den Kläger möglicherweise günstigeren Besoldungsvorschrift, sei es durch eine gütliche Regelung mit dem Dienstherrn oder auf andere Weise im Verwaltungswege (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1965 - BVerwG VIII C 38.64 - [JR 1966 S. 435; NJW-RzW 1966 S. 526]).
- BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …
Schon die Chance einer anschließenden gütlichen Regelung mit dem Dienstherrn kann Rechtsschutzinteresse begründen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 -); und zumindest eine solche Chance nachträglicher Beförderung aus Billigkeitsgründen, etwa auf einen anderen Dienstposten, ließe sich bei unterstelltem sachlichen Erfolg der vorliegenden Klage schwerlich schlechthin verneinen, wäre auch durchaus rechtskonform.Das Revisionsgericht ist befugt, von sich aus die Gesetzesmaterialien auszuwerten, auch soweit es sich um tatsächliche Vorgänge handelt; diese Auswertung ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 - der Rechtsfindung zuzurechnen.
- BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68
Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - …
Ein schutzwürdiges Interesse ergibt sich hier schon daraus, daß der Kläger trotz der inzwischen geänderten Verwaltungspraxis in Hessen im Falle eines Obsiegens zumindest noch die Chance einer nachträglichen Stellenanhebung oder Beförderung hätte, und sei es auch nur im Rahmen einer möglichen gütlichen Regelung mit dem Dienstherrn oder auf andere Weise im Verwaltungswege (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 -). - BSG, 04.09.2013 - B 12 KR 13/11 R
Krankenversicherung der Rentner - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtversicherung …
Denn die Auswertung sog Gesetzesmaterialien ist, auch soweit es sich um tatsächliche Vorgänge handelt, der Rechtsfindung zuzurechnen (BVerwGE 36, 192, 214 unter Hinweis auf BVerwG 8.2.1968 - BVerwG II C 92.67 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 28 insoweit nicht abgedruckt).
- BVerwG, 30.07.1976 - 2 B 73.75
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision - Erfordernis einer …
Sie meint jedoch unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 55.68 - (BVerwGE 36, 218 ff.) und vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 - (Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 28) sinngemäß, für die Bejahung des berechtigten Interesses reiche die Chance irgendeiner gütlichen Regelung aus und eine solche Chance würde sich auch jetzt noch nach dem Eintritt-des Klägers in den Ruhestand ergeben, wenn durch die begehrte Feststellung mittelbar geklärt wäre, daß der Beklagte dem Kläger gegenüber nicht den aus dem Beamtenverhältnis sich ergebenden Fürsorgepflichten nachgekommen sei.Möglicherweise hat die Beschwerde als Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, von denen das Berufungsurteil - vermeintlich - abweicht, die Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 55.68 - (BVerwGE 36, 218 ff.) und vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 - ins Auge gefaßt und meint, das Berufungsgericht sei von der in diesen Entscheidungen zum Ausdruck gebrachten Auffassung abgewichen, daß auch die Chance einer gütlichen Regelung zwischen den Prozeßparteien zur Bejahung des erforderlichen Feststellungsinteresses nötige.
- BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.78
Evangelischer Geistlicher - Pfarrerdienstverhältnis - Statusklage - Landeskirche
Da aber das Berufungsgericht das hier einschlägige Kirchengesetz nicht angewandt hat, steht es im Ermessen des Revisionsgerichts, ob es selbst diese Ermittlungen vornehmen oder sie dem Berufungsgericht überlassen und zu diesem Zweck die Sache in die Vorinstanz zurückverweisen will - § 137 Abs. 1, § 173 VwGO in Verbindung mit § 565 Abs. 4 ZPO (in bezug auf nicht revisibles Landesrecht vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 92.67 -). - BVerwG, 11.04.1972 - II C 5.69
Bewertung eines Dienstpostens und der Zuordnung zu einer bestimmten …
Ein schutzwürdiges Interesse ergibt sich hier schon daraus, daß der Kläger trotz der inzwischen geänderten Verwaltungspraxis in Hessen im Falle eines Obsiegens zumindest noch die Chance einer nachträglichen Stellenanhebung oder Beförderung hätte, und sei es auch nur im Rahmen einer möglichen gütlichen Regelung mit dem Dienstherrn oder auf andere Weise im Verwaltungswege (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 -). - BVerwG, 28.10.1970 - VI C 53.68
Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten - Anerkennung einer …
Ein schutzwürdiges Interesse ergibt sich hier schon daraus, daß der Kläger trotz der inzwischen geänderten Verwaltungspraxis in Hessen im Falle eines Obsiegens zumindest noch die Chance einer nachträglichen Stellenanhebung oder Beförderung hätte, und sei es auch nur im Rahmen einer möglichen gütlichen Regelung mit dem Dienstherrn oder auf andere Weise im Verwaltungswege (vgl. Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 -). - BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73 Diese Rüge ist allenfalls der - hier nicht klärungsbedürftigen - materiellen Rechtsanwendung zuzuordnen (vgl. auchUrteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 - undvom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - [BVerwGE 36, 192 [214]]).
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68
Weitergewährung eines Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind eines …
Dies geht eindeutig aus den einschlägigen Gesetzesmaterialien hervor, die vom Revisionsgericht im Rahmen seiner Rechtsfindung herangezogen werden dürfen (vgl. Urteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 - und vom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 -). - BVerwG, 07.08.1969 - VI B 20.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Auch die Ermittlung von Gesetzesmotiven ist - und zwar auch dann, wenn sie sich auf tatsächliche Vorgänge erstreckt - der Rechtsanwendung zuzuordnen; sie fällt daher nicht unter die Regelung des § 86 Abs. 1 VwGO, die sich auf die Erforschung des Sachverhalts und nicht auf die Rechtsanwendung bezieht (vgl. Urteile vom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 10.63 - und vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 -). - BVerwG, 11.08.1971 - VI C 1.69
Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten
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