Rechtsprechung
| BFH, 28.03.1990 - II R 125/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
BewG §§ 2, 33, 34
- Wolters Kluwer
Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Ackerbaubetrieb - Wirtschaftliche Einheit - Wohngebäude - Zugehörigkeit zum landwirtschaftlichen Betrieb - Erkennbarkeit - Neubau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 33, 34 BewG 1965
Bewertung; Zurechnung des Wohngebäudes zum landwirtschaftlichen Betrieb
Papierfundstellen
- BFHE 160, 276
- BB 1990, 1195
- DB 1990, 1700
- BStBl II 1990, 727
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.12.1975 - III R 51/74
Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz - Hof - Wirtschaftliche …
Auszug aus BFH, 28.03.1990 - II R 125/87
Denn die Tätigkeit des Klägers und seiner Familienangehörigen in der Land- und Forstwirtschaft braucht nicht die ganze Arbeitskraft dieser Personen zu umfassen; es genügt, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit - wie im Streitfall - mehr als eine nur gelegentliche ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1975 III R 51/74, BFHE 118, 71, 75, BStBl II 1976, 281, 283).Die Zuordnung eines Wohngebäudes zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach dem baulichen Charakter ist im Hinblick auf die Entwicklung des Wohngebäudebaus in der Landwirtschaft nicht mehr möglich (BFHE 118, 71, 75, BStBl II 1976, 281).
- BFH, 17.01.1980 - IV R 33/76
Nutzungswert einer Wohnung - Forstwirtschaftliches Betriebsvermögen - …
Auszug aus BFH, 28.03.1990 - II R 125/87
Dies weist darauf hin, daß die landwirtschaftliche Tätigkeit des Klägers nicht nur von untergeordneter Bedeutung war (vgl. dazu Abschn. 1.02 Abs. 7 der Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens - BewRL - und BFH-Urteil vom 17. Januar 1980 IV R 33/76, BFHE 129, 543, 548, BStBl II 1980, 323, 326). - BFH, 25.11.1983 - III R 73/80
Wohngebäude - Landwirtschaftliches Vermögen - Forstwirtschaftliches Vermögen
Auszug aus BFH, 28.03.1990 - II R 125/87
Hierzu gehören gemäß § 33 Abs. 2 BewG auch die Gebäude und Gebäudeteile, soweit sie dem Inhaber des Betriebs und seiner Familie zu Wohnzwecken dienen (vgl. § 34 Abs. 3 BewG), wenn der Betriebsinhaber oder einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienmitglieder durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit an den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gebunden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. November 1983 III R 73/80, BFHE 140, 295, 297, BStBl II 1984, 292, 293, m.w.N.). - BFH, 23.06.1978 - III R 112/76
Fortschreibung eines Einheitswerts - Fehlerbeseitigung - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 28.03.1990 - II R 125/87
Daß die vom Kläger genutzten landwirtschaftlichen Flächen nicht an das Wohngrundstück angrenzen, ist unerheblich und beseitigt nicht den wirtschaftlichen Zusammenhang, der im Streitfall der wirtschaftlichen Einheit das Gepräge der Landwirtschaft gibt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1978 III R 112/76, BFHE 125, 459, 463, BStBl II 1978, 642, 644).
- BFH, 06.12.1990 - IV R 124/89
Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Wohnhausneubaus noch zum landwirtschaftlichen …
Selbst bei einem viehlos wirtschaftenden Ackerbaubetrieb mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 7, 75 ha gehört das Wohnhaus zum Betriebsvermögen (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1990 II R 125/87, BFHE 160, 276 [BFH 28.03.1990 - II R 125/87], BStBl II 1990, 727).Für den Ansatz des Nutzungswerts bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist nicht erforderlich, daß der Betriebsinhaber oder seine Angehörigen im Betrieb mitarbeiten; es genügt eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit oder die Tatsache, daß sie den Betrieb leiten (BFH-Urteil in BFHE 149, 196, BStBl II 1987, 430 unter 1.; vgl. weiter BFH-Urteile in BFHE 160, 276 [BFH 28.03.1990 - II R 125/87], BStBl II 1990, 727, und vom 9. Mai 1990 II R 19/88, BFHE 161, 163, BStBl II 1990, 729 unter 1.).
Selbst bei einer Entfernung von 1 km des Wohngebäudes von der mit allen notwendigen Einrichtungen sowie mit Büro- und Arbeitsraum ausgestatteten Hofstelle bleibt dieser Zusammenhang bei einem viehlosen Betrieb gewahrt (BFH-Urteil in BFHE 160, 276 [BFH 28.03.1990 - II R 125/87], BStBl II 1990, 727).
- BFH, 07.07.1998 - IV B 124/97
Sachaufklärungsrüge; Gewinnerzielungsabsicht bei Forellenzucht
Ferner ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob das Wohnhaus bei Nebenerwerbs- und Kleinbetrieben zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1990 IV R 124/89, BFH/NV 1992, 7, sowie BFH-Urteil vom 28. März 1990 II R 125/87, BFHE 160, 276, BStBl II 1990, 727). - BFH, 09.11.1994 - II R 89/91
Anbau als land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Hierzu rechnen gemäß § 33 Abs. 2 BewG auch die Gebäude und Gebäudeteile, soweit sie dem Inhaber des Betriebs und seiner Familie zu Wohnzwecken dienen (vgl. § 34 Abs. 3 BewG), wenn der Betriebsinhaber oder eines der zu seinem Haushalt gehörenden Familienmitglieder durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit an den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gebunden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. März 1990 II R 125/87, BFHE 160, 276 [BFH 28.03.1990 - II R 125/87], BStBl II 1990, 727; vom 9. Mai 1990 II R 19/88, BFHE 161, 163, BStBl II 1990, 729, und vom 25. November 1983 III R 73/80, BFHE 140, 295, 297, BStBl II 1984, 292, 293 m. w. N.). - FG Rheinland-Pfalz, 17.08.2000 - 4 K 2213/98
Aufgabegewinn bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
In dem der Erblasser und dessen Mutter dort wohnten, diente es dadurch unmittelbar dem Betrieb, da bei einer Acker- und Weinbergsbewirtschaftung der Betriebsinhaber mehr als nur gelegentlich an den landwirtschaftlichen Betrieb gebunden ist (BFH vom 28. März 1990 II R 125/87, BStBl II 1990, 727 dort unter II. 1.).
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