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Rechtsprechung
   BFH, 22.06.1977 - II R 22/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1124
BFH, 22.06.1977 - II R 22/71 (https://dejure.org/1977,1124)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1977 - II R 22/71 (https://dejure.org/1977,1124)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - II R 22/71 (https://dejure.org/1977,1124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückserwerber - Übernahme einer sonstigen Leistung - Duldung einer Torfentnahme - Duldungspflicht aus Vertrag - Vertrag zwischen Veräußerer und Drittem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 565
  • DB 1977, 2215
  • BStBl II 1977, 703
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.06.1966 - II 130/62

    Grunderwerbsteuerveranlagung der Mineralgewinnungsrecht einer Kiesgrube

    Auszug aus BFH, 22.06.1977 - II R 22/71
    Der Grundstückserwerber übernimmt eine sonstige Leistung, wenn er die Entnahme von Torf (aus dem erworbenen Grundstück) aufgrund eines Vertrages dulden muß, den der Veräußerer mit einem Dritten abgeschlossen hat (Anschluß an BFHE 86, 424, BStBl III 1966, 552).

    Ob die hieraus folgende Berechnungsdifferenz zumindest dadurch ausgeglichen wird, daß- wie das FG meint - diesen Pachtbeträgen wegen der vorfristigen Zahlung Zwischenzinsen hinzuzurechnen sind, mag dahingestellt bleiben; denn jedenfalls rechtfertigt sich die Zurechnung eines Betrages in Höhe des gesamten Pachtzinses daraus, daß der Kläger als sonstige Leistung i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG die Verpflichtungen aus dem bestehenbleibenden Pachtvertrag übernommen hat, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts den Abbau des Torfes zu gestatten (Urteile vom 28. August 1963 II 150/61, HFR 1964, 245, und vom 22. Juni 1966 II 130/62, BFHE 86, 424, BStBl III 1966, 552).

    Grundsätzlich wird ein Grundstück in dem Zustand verkauft, in welchem es sich zur Zeit des Erwerbsvorgangs befindet (BFHE 86, 424).

  • BFH, 04.09.1974 - II R 112/69

    Eigentumswohnung - Miteigentumsanteil - Unbebautes Grundstück - Herstellung - …

    Auszug aus BFH, 22.06.1977 - II R 22/71
    So kauft z. B. der Erwerber einer noch nicht errichteten Eigentumswohnung regelmäßig den Grundstücksanteil mit dieser künftig herzustellenden Wohnung (Urteile vom 4. September 1974 II R 112/69, BFHE 113, 545, BStBl II 1975, 89, und vom 4. September 1974 II R 119/73, BFHE 113, 480, BStBl II 1975, 91).
  • BFH, 04.09.1974 - II R 119/73

    Miteigentumsanteil - Unbebautes Grundstück - Herstellung von Gewerberäumen - …

    Auszug aus BFH, 22.06.1977 - II R 22/71
    So kauft z. B. der Erwerber einer noch nicht errichteten Eigentumswohnung regelmäßig den Grundstücksanteil mit dieser künftig herzustellenden Wohnung (Urteile vom 4. September 1974 II R 112/69, BFHE 113, 545, BStBl II 1975, 89, und vom 4. September 1974 II R 119/73, BFHE 113, 480, BStBl II 1975, 91).
  • BFH, 22.06.1966 - II 74/63

    Grunderwerbssteuerrechtlicher Gegenstand eines Kaufvertrages ist der Verkauf …

    Auszug aus BFH, 22.06.1977 - II R 22/71
    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht demjenigen vergleichbar, über welchen der BFH mit dem Urteil vom 22. Juni 1966 II 74/63 (BFHE 86, 428, BStBl III 1966, 550) zu entscheiden hatte.
  • BFH, 27.02.1957 - II 211/56 U

    Die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und die dem Verkäufer …

    Auszug aus BFH, 22.06.1977 - II R 22/71
    Damit hatte sich die Veräußerin die Nutzungen der Grundstücke in Gestalt des Pachtzinses (§ 100, § 99 Abs. 3 BGB) vertraglich vorbehalten; denn dieser Pachtzins, den sie bzw. die Generalteilungsinteressentenschaft als Rechtsvorgängerin bereits für die gesamte Pachtzeit von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhalten hatte, stand nach dem Gesetz von der Übergabe der Grundstücke an dem Kläger zu (§ 446 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Februar 1957 II 211/56 U, BFHE 64, 288, BStBl III 1957, 110).
  • BFH, 08.06.2005 - II R 26/03

    Nicht zur Gegenleistung gehörende "auf dem Grundstück ruhende dauernde Last" i.S. …

    Demgemäß sieht die Rechtsprechung die ausdrückliche Übernahme der Verpflichtungen aus einem Abbauvertrag durch den Grundstückserwerber stets als sonstige Leistung an, wenn diese von vornherein lediglich schuldrechtlich wirken sollen (dazu BFH-Urteile in BFHE 86, 424, BStBl III 1966, 552, unter 2., und vom 22. Juni 1977 II R 22/71, BFHE 122, 565, BStBl II 1977, 703) oder durch eine erst noch einzutragende beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesichert werden sollen (dazu BFH-Urteil vom 28. August 1963 II 150/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1964, 245).
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