Rechtsprechung
| BFH, 26.03.1997 - II R 22/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.12.1993 - 11 K 438/85
- FG Düsseldorf, 12.08.1994 - 11 K 438/85
- BFH, 26.03.1997 - II R 22/94
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Danach liegt in Entnahmen, die zu einem negativen Wert des Kapitalkontos führen, --zumindest im wirtschaftlichen Ergebnis-- eine Rückzahlung bzw. Herabminderung der Kommanditeinlage i.S. von § 172 Abs. 4 HGB, die dazu führt, dass die zuvor erbrachte Einlage als nicht geleistet gilt und die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nach § 171 Abs. 1 HGB in Höhe der Einlage wieder auflebt (BFH-Urteil vom 26. März 1997 II R 22/94, BFH/NV 1997, 744). - BFH, 10.02.2004 - VII B 224/03
Grundsätzliche Bedeutung: Rückzahlung einer Kommanditeinlage
Danach liegt in Entnahmen, die zu einem negativen Wert des Kapitalkontos führen, --zumindest im wirtschaftlichen Ergebnis-- eine Rückzahlung bzw. Herabminderung der Kommanditeinlage i.S. von § 172 Abs. 4 HGB , die dazu führt, dass die zuvor erbrachte Einlage als nicht geleistet gilt und die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft nach § 171 Abs. 1 HGB in Höhe der Einlage wieder auflebt (BFH-Urteil vom 26. März 1997 II R 22/94, BFH/NV 1997, 744). - FG Düsseldorf, 31.10.2001 - 4 K 3929/99
Zweigliedrige GbR; Vermächtnis; Gesellschaftsvertragliche Übernahmeregelung; …
Um einen brauchbaren Aufteilungsmaßstab zu erhalten, müssen die Kapitalkonten so verändert (berichtigt) werden, dass sie das nach gesellschaftsrechtlichen Regeln auf die einzelnen Gesellschafter entfallende tatsächliche Gesellschaftsvermögen hinreichend zutreffend wiedergeben (vgl. BFH…, Urteil vom 24. Juni 1981 - III R 49/78 - a.a.O. (5);… Urteil vom 11. März 1992 - II R 157/87 - a.a.O. (545);… Urteil vom 3. November 1993 - II R 96/91 - a.a.O. (89);… Urteil vom 15. Februar 1995 - II R 53/92 - BFH/NV 1996, 18 (19); Urteil vom 31. Januar 1996 - II R 6/93 - BStBl II 1996, 181 (182); Urteil vom 26. März 1997 - II R 22/94 - BFH/NV 1997, 744 (745); Beschluss vom 30. September 1998 - II B 11/98 - BFH/NV 1999, 469 (470)).
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