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Rechtsprechung
   BFH, 14.11.2007 - II R 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2862
BFH, 14.11.2007 - II R 3/06 (https://dejure.org/2007,2862)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2007 - II R 3/06 (https://dejure.org/2007,2862)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2007 - II R 3/06 (https://dejure.org/2007,2862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    AO § 227; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; ErbStG § 30 Abs. 1

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug von Steuerschulden des Erblassers in Hinterziehungsfällen

  • datenbank.nwb.de

    Abzug von Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit; Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer - Zulässige Doppelbesteuerung durch Erbschaftsteuer und Steuernachzahlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten; Wirtschaftliche Belastung mit Steuernachforderungen die sich erst aufgrund einer Außenprüfung ergeben; Anspruch auf eine Billigkeitsmaßnahme

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Doppelbelastung durch Erbschaftssteuer und Steuernachzahlung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zulässige Doppelbelastung durch Erbschaftssteuer und Steuernachzahlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 227, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
    Erblasser; Erbschaftsteuer; Erlass; Rückwirkendes Ereignis; Steuerschulden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht …

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - II R 3/06
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, …und vom 6. Oktober 2005 V R 15/04, BFH/NV 2006, 836, je m.w.N.).

    Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (BFH-Urteil in BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, m.w.N.).

    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen für den Erlass oder die Erstattung einer Steuer nach § 227 AO vorliegen, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935, und in BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460) eine der gerichtlichen Überprüfung unterliegende Rechtsentscheidung und nicht eine behördliche Ermessensentscheidung (§ 5 AO), bei der sich die gerichtliche Kontrolle lediglich auf Ermessensfehler beschränkt (§ 102 FGO).

  • BFH, 14.12.2004 - II R 35/03

    Erbschaftsteuer: Einkommensteuerbescheid als rückwirkendes Ereignis?

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - II R 3/06
    a) Der Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) setzt nicht nur voraus, dass die Steuerschulden bei der Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 ErbStG), rechtlich bestehen, sondern auch, dass sie zu diesem Stichtag eine wirtschaftliche Belastung darstellen (…BFH-Urteile vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339, und vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093).

    Eine Ausnahme hiervon gilt allerdings dann, wenn der Steuerpflichtige steuererhebliche Sachverhalte bewusst verheimlicht und aus diesem Grunde selbst nicht damit rechnet, auf die Zahlung der entstandenen Steuern in Anspruch genommen zu werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1093, m.w.N.).

  • BFH, 24.03.1999 - II R 34/97

    Steuerschulden des Erblassers; wirtschaftliche Belastung für den Erben

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - II R 3/06
    a) Der Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) setzt nicht nur voraus, dass die Steuerschulden bei der Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 ErbStG), rechtlich bestehen, sondern auch, dass sie zu diesem Stichtag eine wirtschaftliche Belastung darstellen (BFH-Urteile vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339, …und vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093).

    Eine solche Rückbeziehung ist nämlich nur unter engen zeitlichen Voraussetzungen --nämlich der Dreimonatsfrist des § 30 Abs. 1 ErbStG-- zulässig (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1339), die hier nicht erfüllt sind.

  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - II R 3/06
    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen für den Erlass oder die Erstattung einer Steuer nach § 227 AO vorliegen, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512;… vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935, und in BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460) eine der gerichtlichen Überprüfung unterliegende Rechtsentscheidung und nicht eine behördliche Ermessensentscheidung (§ 5 AO), bei der sich die gerichtliche Kontrolle lediglich auf Ermessensfehler beschränkt (§ 102 FGO).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 15/04

    Keine Abhängigkeit zwischen USt und Vorsteuer

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - II R 3/06
    Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (Urteile vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460, und vom 6. Oktober 2005 V R 15/04, BFH/NV 2006, 836, je m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 8/94

    Steuerfestsetzungen durch die Schätzungsbescheide - Offensichtliche Unrichtigkeit …

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - II R 3/06
    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen für den Erlass oder die Erstattung einer Steuer nach § 227 AO vorliegen, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512; vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935, und in BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460) eine der gerichtlichen Überprüfung unterliegende Rechtsentscheidung und nicht eine behördliche Ermessensentscheidung (§ 5 AO), bei der sich die gerichtliche Kontrolle lediglich auf Ermessensfehler beschränkt (§ 102 FGO).
  • FG Düsseldorf, 14.12.2005 - 4 K 6714/02

    Erbschaftsteuererlass; Bekanntwerden; Steuerschulden; Festsetzungsfristablauf; …

    Auszug aus BFH, 14.11.2007 - II R 3/06
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 319 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, der Kläger habe zwar innerhalb der bis Ende 1999 laufenden Festsetzungsfrist keine Änderung des Erbschaftsteuerbescheids beantragen können, weil ihm selbst und dem Testamentsvollstrecker das Bestehen der Steuerschulden der G bis zur Einleitung der Steuerfahndung im April 2000 unbekannt gewesen sei.
  • BFH, 17.02.2010 - II R 23/09

    Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des …

    Der Abzug von (Steuer-)Schulden setzt voraus, dass sie am Todestag des Erblassers als dem gemäß § 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG maßgebenden Stichtag rechtlich bestehen und den Erben wirtschaftlich belasten (…BFH-Urteile vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339, m.w.N.; vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574).
  • BFH, 04.07.2012 - II R 15/11

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als …

    Rn. 17 d) Soweit aus den hauptsächlich zum Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung ergangenen Entscheidungen des BFH entnommen werden könnte bzw. kann, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG "nur" bei einer zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden rechtlichen Verpflichtung möglich ist, hält der Senat daran jedenfalls für die kraft Gesetzes aufgrund einer Tatbestandsverwirklichung des Erblassers entstehenden Steueransprüche nicht mehr fest (…vgl. hierzu BFH-Urteile vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339; vom 15. Januar 2003 II R 23/01, BFHE 200, 413, BStBl II 2003, 267;… vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093; vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574; in BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641;… BFH-Beschluss vom 15. Mai 2009 II B 155/08, BFH/NV 2009, 1441; differenzierend BFH-Urteil vom 27. Juni 2007 II R 30/05, BFHE 217, 190, BStBl II 2007, 651, unter II.3.a).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei …

    Bei Einwänden, die, wie hier, die materiell-rechtliche Richtigkeit der Steuerfestsetzung betreffen, ist ein Erlass aus Billigkeitsgründen nur möglich, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512;… Senatsurteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, BFH/NV 1994, 597; Urteil vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574, und Senatsurteil in BFH/NV 2011, 561; s. auch Stöcker in Beermann/Gosch, AO § 227 Rz 22).
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