Rechtsprechung
| BFH, 19.12.1967 - II R 41/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zeuge - Gegenstand der Vernehmung - Frühere Aussagen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 385
- BStBl II 1968, 349
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 15.12.1970 - II 96/65
Steuerbefreiung - Begünstigter Teil des Erwebs - Begünstigte Fläche - …
Demnach ist, sofern nicht Tatsachen für einen anderen Willen der Vertragschließenden sprechen, davon auszugehen (Urteil II R 41/67 vom 19. Dezember 1967, BFH 91, 385 [386], BStBl II 1968, 349), daß keine Teilfläche ohne die andere verkauft worden wäre (§§ 139, 154 Abs. 1 Satz 1, § 157 BGB).Denn jedenfalls blieb die Aufteilung der vereinbarten Kaufpreise (§ 433 Abs. 2 BGB) von je 4 500 DM in einen Anteil von je 4 000 DM für das zu bebauende Land und in einen solchen von je 500 DM für das nicht zu bebauende Land, sofern sie nicht allein um der Besteuerung willen geschehen ist, eine allenfalls den vereinbarten Preis motivierende Erklärung der Parteien (vgl. Urteil II R 41/67, a. a. O.).
Demzufolge muß auch hier die Regel Platz greifen, daß es für die Besteuerungsgrundlage des § 11 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht darauf ankommt, was die Parteien als Kaufpreis bezeichnen, sondern allein darauf, was sie im Sinne des § 433 Abs. 2 BGB als Kaufpreis vereinbaren (BFH-Urteil II 93/63 vom 14. November 1967, BFH 91, 130 [131]); davon abweichende Berechnungsgrundlagen sind unerheblich (BFH-Urteil II 93/63 und II R 41/67, je a. a. O.).
- BFH, 23.01.2026 - X B 7/25
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Ablauf einer Zeugenvernehmung
Auch ein --im vorliegenden Verfahren wohl erforderlicher-- Vorhalt der früheren nichtrichterlichen Vernehmung dürfte erst vorgenommen werden, nachdem der Zeuge veranlasst wurde, zum Gegenstand seiner Vernehmung im Zusammenhang auszusagen (BFH-Urteil vom 19.12.1967 - II R 41/67, BFHE 91, 385, BStBl II 1968, 349). - BFH, 02.03.1971 - II 64/65
Zinsforderung - Verjährung - Uneinbringlichkeit - Bewertung der Gegenleistung - …
Es genügt dagegen nicht, daß irgendwelche Umstände, denen der Rang geldwerter Verpflichtungen nicht beigemessen werden kann, allenfalls Motiv für die Vereinbarung eines -- wenn auch dem Käufer günstigen -- Kaufpreises, nicht aber Inhalt der rechtsgeschäftlichen Preisvereinbarung sind (vgl. außer dem BFH-Urteil II 172/64, a. a. O. auch BFH-Urteil II R 41/67 vom 19. Dezember 1967, BFH 91, 185, BStBl II 1968, 349).
- BFH, 13.05.1993 - II R 82/89
Grunderwerbsteuerpflicht bei Übernahme eines mit Fördermitteln errichteten …
Denn entscheidend für die Verhältnisrechnung ist nicht, welche Werte die Vertragsparteien nach ihrer subjektiven Vorstellung den einzelnen Wirtschaftsgütern beilegen, sondern der nach objektiven Maßstäben festzustellende Wert (s. Senatsurteil vom 19. Dezember 1967 II R 41/67, BFHE 91, 385, BStBl II 1968, 349). - BFH, 07.05.1975 - II R 158/70 Die Gesamtgegenleistung wäre nach dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert des Grundstücks zum Wert des Nießbrauchs und etwaiger anderer Vermögensvorteile stand (vgl. Urteil des Senats vom 19. Dezember 1967 II R 41/67 , BFHE 91, 385, BStBl II 68, 349).
- BFH, 11.07.1973 - II R 113/67
Grundstückskaufpreis - Quadratmeterpreis - Steuerpflichtige Gegenleistung
In dem hier zu entscheidenden Fall ist jedoch die Aufteilung der vereinbarten Kaufpreise in einen Anteil für die baureifen und in einen für die nicht baureifen Flächen als eine allenfalls den vereinbarten Preis motivierende Erklärung der Parteien anzusehen (Urteil des BFH vom 19. Dezember 1967 II R 41/67, BFHE 91, 385, und die bereits genannte Entscheidung II 96--97/65). - BFH, 18.09.1985 - II R 168/82
Ausschluss von Besteuerungen von Grundstückserwerben nach der Höfeordnung
In einem solchen Falle ist der Gesamtpreis nach der Boruttau"schen Formel (vgl. Urteil des Senats vom 19. Dezember 1967 II R 41/67, BFHE 91, 385, BStBl II 1968, 349) auf das Grundstück einschließlich der mitverkauften Bestandteile einerseits und die anderen Wirtschaftsgüter, die ebenfalls der gemeinsamen Preisverhandlung und -bildung unterzogen wurden, andererseits aufzuteilen.
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