Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
DrittelbG § 1 Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Alt-Aktiengesellschaft: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eines Unternehmens mit weniger als fünf Beschäftigten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 Nr 1 DrittelbG, § 96 Abs 1 AktG
Alt-Aktiengesellschaft: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eines Unternehmens mit weniger als fünf Beschäftigten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für eine vor dem 10. August 1994 eingetragene Aktiengesellschaft
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Drittelmitbestimmung in Alt-AG erst bei 5 Arbeitnehmern
- Betriebs-Berater
Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DrittelbG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für eine vor dem 10. August 1994 eingetragene Aktiengesellschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitbestimmung in älteren Aktiengesellschaften
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aktienrecht, Aktionär, Aufsichtsrat, Drittelbeteiligung, Gesellschaftsrecht, Mitbestimmung, Statusverfahren
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
Verfahrensgang
- LG Gera, 18.11.2010 - 2 HKO 85/10
- OLG Jena, 14.06.2011 - 6 W 47/11
- BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 610
- ZIP 2011, 1257
- ZIP 2012, 669
- MDR 2012, 787
- NZA 2012, 580
- FGPrax 2012, 135 (Ls.)
- WM 2012, 652
- BB 2012, 896
- NZG 2012, 421
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- OLG Jena, 14.06.2011 - 6 W 47/11
Aktiengesellschaft: Geltungsbereich der Gesetzesbestimmung über das …
Auszug aus BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11
Auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Vorstandes der Antragsgegnerin hat das Beschwerdegericht (OLG Jena, ZIP 2011, 1257 ff.) den Beschluss des Landgerichts abgeändert und festgestellt, dass für die Antragsgegnerin das Drittelbeteiligungsgesetz nicht gilt.Rn. 13 Eine weitere Ansicht - der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat - verlangt mindestens fünf Arbeitnehmer für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für die Alt-Aktiengesellschaften (zu § 76 BetrVG 1952: ArbG Frankfurt/Main, NJW 1954, 656; LG Frankfurt/Main, NJW 1956, 598;… GK-BetrVG/Kraft, 6. Aufl., Bd. 2, § 76 BetrVG 1952 Rn. 6;… Dietz/Richardi, BetrVG, Bd. 2, 6. Aufl., § 76 BetrVG 1952 Rn. 8 f.; Weitzel, BB 1952, 806; Schmidt, NJW 1952, 1353, 1355 f.; von Köhler, BB 1953, 562, 563; Rüthers, BB 1977, 605, 606; Röder/Gneiting, DB 1993, 1618, 1619;… zu § 1 DrittelbG: Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 96 Rn. 12;… Spindler in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 96 Rn. 16;… Hoffmann-Becking in MünchHdbAG IV, 3. Aufl., § 28 Rn. 5;… Seibt in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 4. Aufl., § 1 DrittelbG Rn. 12; Cramer, GWR 2011, 362).
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BGH, 07.02.2012 - II ZB 14/11
Erst die mit dem Überschreiten einer bestimmten Unternehmensgröße auftretenden Probleme der Anonymisierung der Arbeitnehmer, der Bürokratisierung der Unternehmensleitung und damit der Entstehung von Dienstwegen legen eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer nahe (so zum Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer [MitbestG] BVerfGE 50, 290, 350, 380 f.).
- OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 20 W 117/16
Glaubhaftmachung des Eigenbesitzes
Die Glaubhaftmachung der erforderlichen Tatsache des alleinigen Eigenbesitzes geschieht durch Vorlage von Urkunden, anderen Unterlagen sowie ggf. eidesstattliche Versicherung, die aber grundsätzlich allein noch nicht ausreicht (Senat FGPrax 2012, 135 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ;… Keidel-Zimmermann, FamFG, 19. A., § 444 Rz. 2). - LG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 16 O 1/14
Deutsche Börse AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
An weitere Voraussetzungen ist das Antragsrecht nicht gebunden (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 610). - BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11
Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG
Auch die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat dient der kollektiven Interessenvertretung der Belegschaft durch die Mitbestimmung im Hinblick auf die sozialen und personellen Auswirkungen wirtschaftlicher Unternehmerentscheidungen in einem wichtigen Organ des Unternehmensträgers (vgl. BGH 7. Februar 2012 - II ZB 14/11 - Rn. 26 mwN; BAG 18. Juni 1970 - 1 ABR 3/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 390).
- OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 278/18
Sixt SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache …
Rn. 21 Auch eine Mitbestimmung nach dem DrittelbG scheide aufgrund des Abstellens auf den "Ist-Zustand" aus, zumal sich dem Beschluss des BGH vom 07.02.2012 - II ZB 14/11 nicht entnehmen lasse, dass für eine arbeitnehmerlose Holding-Gesellschaft die dort entwickelten Grundsätze nicht zur Anwendung gelangen könnten.Rn. 83 Sollte danach im maßgeblichen Prognosezeitraum der Schwellenwert von 2.000 Arbeitnehmern nicht erreicht sein, wären darüber hinaus weitere Feststellungen zu § 1 DrittelbG erforderlich, wobei derzeit insbesondere nicht abschließend beurteilt werden, ob es sich tatsächlich um eine Altgesellschaft in Form einer arbeitnehmerlosen Holding handelt oder ob die Arbeitnehmer etwaiger Tochtergesellschaften zugerechnet werden müssen (…vgl. allg. zu den Voraussetzungen Habersack/Henssler/Habersack, MitbestR, 4. Aufl. § 1 DrittelbG Rn. 17 ff., BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - II ZB 14/11, NZG 2012, 421).
- OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16
Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft
Dass es nicht um eine Arbeitnehmermindestzahl, sondern um das Vorhandensein von kollektiven Arbeitnehmerinteressen gehe, belegten auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 07.02.2012 - II ZB 14/11) zu Sinn und Zweck des DrittelbG.In Literatur und Rechtsprechung war jedoch umstritten, ob das Drittelbeteiligungsgesetz erst ab einer bestimmten Arbeitnehmeranzahl anzuwenden ist, wobei als Mindestzahlen entweder ein, drei oder fünf Arbeitnehmer gefordert wurden (vgl. zum Meinungsstreit BGH, Beschl. v. 07.02.2012 - II ZB 14/11 = NJW-RR 2012, 610 Rn.10 ff.).
Rn. 31 1.2.4. Dem steht der Sinn und Zweck des Drittelbeteiligungsgesetzes, die kollektive Interessenvertretung der Belegschaft im Aufsichtsrat zu sichern (BGH, Beschl. v. 07.02.2012 - II ZB 14/11 = NJW-RR 2012, 610 Rn. 26), nicht entgegen.
- KG, 17.06.2025 - 14 W 2/25
Berücksichtigung der Arbeitnehmer eines faktischen Konzerns bei der Feststellung …
Rn. 51 Unternehmensrisiko im Hinblick auf die sozialen und personellen Auswirkungen wirtschaftlicher Unternehmerentscheidungen (BAG…, Beschluss vom 13.03.2013, a.a.O. Rn. 35; BGH, Beschluss vom 07.02.2012, II ZB 14/11, juris Rn. 26); dieses zu tragen verlangt aber, sofern nicht auch eine reine Drittbetroffenheit als ausreichend anzusehen ist - so nicht - eine spezifische Risikobetroffenheit aufgrund einer arbeitsvertraglichen Beziehung mit dem jeweiligen Unternehmen und damit ein über eine lediglich reflexhafte hinausgehende Drittbetroffenheit begründetes Sonderinteresse des jeweiligen mit dem Unternehmen gerade arbeitsvertraglich verbundenen Arbeitnehmers am Wohlergehen gerade dieses Unternehmens. - OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 279/18
Cancom SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache …
Rn. 21 Auch eine Mitbestimmung nach dem DrittelbG scheide aufgrund des Abstellens auf den "Ist-Zustand" aus, zumal sich dem Beschluss des BGH vom 07.02.2012 - II ZB 14/11 nicht entnehmen lasse, dass für eine arbeitnehmerlose Holding-Gesellschaft die dort entwickelten Grundsätze nicht zur Anwendung gelangen könnten.Insofern gelten grds. die obigen Ausführungen entsprechend, es kann derzeit aber insbesondere nicht abschließend beurteilt werden, ob es sich tatsächlich um eine Altgesellschaft in Form einer arbeitnehmerlosen Holding handelt oder ob die Arbeitnehmer etwaiger Tochtergesellschaften zugerechnet werden müssen (…vgl. allg. zu den Voraussetzungen Habersack/Henssler/Habersack, MitbestR, 4. Aufl. § 1 DrittelbG Rn. 17 ff., BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - II ZB 14/11, NZG 2012, 421).
- LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 53/17
Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen
Der BGH hat diese Rechtsfrage aber bereits 2012 dahingehend entschieden, dass § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG nach seinem Sinn und Zweck, der Gesetzessystematik und der Entstehungsgeschichte von § 76 BetrVG 1952 dahin auszulegen sei, dass für eine vor dem 10. August 1994 eingetragene Aktiengesellschaft, die keine Familiengesellschaft ist, ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nur bestehe, wenn die Gesellschaft entsprechend § 1 Abs. 1 BetrVG mindestens fünf Arbeitnehmer hat (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2012 - II ZB 14/11 -, Rn. 14, zum vorausgegangenen Meinungsstreit vgl. Rn. 10 ff. juris).Etwas anderes könne für eine Belegschaft von weniger als fünf Arbeitnehmern hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Interessen im Aufsichtsrat nicht gelten (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2012 a.a.O., Rn. 24, juris).
Noch nicht höchstrichterlich geklärt erscheint die Frage, ob es im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG bezüglich der vom BGH in der erwähnten Entscheidung vom 07. Februar 2012 - II ZB 14/11 -, Rn. 14 aus § 1 BetrVG abgeleiteten Mindestzahl von fünf Arbeitnehmern nur auf die Konzernmutter und die von § 2 Abs. 2 DrittelbG erfassten Gesellschaften ankommt, oder ob in einem solchen Fall die Schwelle von fünf Arbeitnehmern auch mithilfe von Arbeitnehmern bei faktisch beherrschten Tochtergesellschaften erreicht und überschritten werden kann.
- OLG Düsseldorf, 04.06.2018 - 26 W 12/17
Indus Holding AG: Beschluss in Statusverfahren zur Zusammensetzung des …
Auch für eine analoge Anwendung der Vorschriften zur Anfechtungsbefugnis im Sinne von § 245 Nr. 1 und 3 AktG ist mangels einer Regelungslücke im Statusverfahren kein Raum (vgl. BGH, Beschluss v. 07.02.2012 - II ZB 14/11 Rn. 8, AG 2012, 288 ff). - OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 21 W 5/18
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG: Beschwerde gegen …
Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um keine Familiengesellschaft, sie war vor dem 10. August 1994 in das Handelsregister eingetragen und sie wies mehr als 5 Beschäftigte auf (vgl. zu dieser über den Wortlaut hinausgehende Voraussetzung BGH NJW-RR 2012, 610 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ), so dass gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG die Arbeitnehmer ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes haben.Nicht zu überzeugen vermag der weitere Hinweis der Beschwerdeführer auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2012 (NJW-RR 2012, 610 [BGH 07.02.2012 - II ZB 14/11] ).
- LG München I, 27.08.2015 - 5 HKO 20285/14
Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
- LG München I, 26.06.2018 - 38 O 15760/17
ProSiebenSat.1 Media SE: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
- LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Kein mitbestimmter Aufsichtsrat
- LG München I, 16.07.2018 - 38 O 14272/17
Cancom SE: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
- LG München I, 23.03.2018 - 38 O 14696/17
Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen
- OLG Stuttgart, 08.10.2018 - 20 W 21/18
Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Zusammensetzung des …
- LG Stuttgart, 01.02.2018 - 31 O 48/17
GFT Technologies SE: Antrag im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen
- LG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 5 O 66/17
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG: Aufsichtsrat ist nach dem …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".