Rechtsprechung
| BGH, 02.07.2007 - II ZR 181/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der gesellschafterlichen Treuepflicht eines Kommanditisten in Bezug auf die Durchführung eines zeitlich ungewissen Sanierungskonzepts; Zustimmungspflicht eines Kommanditisten im Hinblick auf eine Umwandlung eines Teils seiner Haftungssumme in eine Zahlungspflicht ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Sanierungskonzept einer KG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB §§ 145 ff. § 171 Abs. 1
Pflichten des Kommanditisten in der Krise der Gesellschaft; Anforderungen an die Beschlussfassung über die Aufhebung der Liquidation und Fortsetzung der Gesellschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschluss über Aufhebung der Liquidation einer KG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kommanditisten müssen bei ungewissem Sanierungskonzept keiner Umwandlung ihrer Hafteinlage in eine Zahlungspflicht zustimmen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Zustimmungspflicht zu zeitlich ungewissem Sanierungskonzept
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 26.07.2005 - HKO 32/05
- OLG Zweibrücken, 27.06.2006 - 8 U 106/05
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 181/06
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 1988
- MDR 2007, 1326
- NZI 2008, 38
- WM 2007, 2016
- BB 2007, 2310
- DB 2007, 2362
- NZG 2007, 860
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.11.1952 - II ZR 260/51
Mehrheitsbeschluß bei Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 02.07.2007 - II ZR 181/06
b) Befindet sich die Kommanditgesellschaft in der Liquidation, muss ein - grundsätzlich möglicher - Beschluss der Gesellschafter über die Aufhebung der Liquidation und Fortsetzung der Gesellschaft einstimmig gefasst werden, solange nicht nach dem Gesellschaftsvertrag eine mehrheitliche Beschlussfassung zugelassen ist (vgl. BGHZ 8, 35 ff.).Ein - grundsätzlich möglicher - Fortsetzungsbeschluss muss einstimmig gefasst werden, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag ist unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes hierfür eine andere Mehrheit vorgesehen (BGHZ 8, 35, 39;… Baumbach/Hopt, HGB 32. Aufl. § 131 Rdn. 31;… Lorz in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB § 131 Rdn. 34).
- BGH, 26.03.2007 - II ZR 22/06
Wirksamkeit einer Nachschlussverpflichtung aufgrund Gesellschafterbeschlusses …
Auszug aus BGH, 02.07.2007 - II ZR 181/06
Gerade weil bei der Prüfung der gesellschafterlichen Treuepflichtverletzung entscheidend auf die "eigenen schutzwürdigen Belange" des Gesellschafters abgestellt wird, ist die Beantwortung dieser Frage nicht verallgemeinerungsfähig (Sen.Beschl. v. 26. März 2007 - II ZR 22/06, Tz. 6 f., z.V.b.).
- OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 6 U 225/16
Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Entscheidung der Gesellschafter …
Die Konkretisierung der Treuepflicht erfolgt stets anhand der Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie der Abwägung der beteiligten Interessen einschließlich der eigenen schutzwürdigen Belange des betroffenen Gesellschafters (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 07.07.2007 - II ZR 181/06, ZIP 2077, 1988).In der Phase der Abwicklung der Gesellschaft sind an die Pflicht der Gesellschafter, Beschlüssen über im Gesellschaftsvertrag nicht geregelte Zahlungen an die Gesellschaft aus gesellschafterlicher Treuepflicht zuzustimmen, nämlich höhere Anforderungen zu stellen als im Falle der werbenden Gesellschaft (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 07.07.2007 - II ZR 181/06, ZIP 2077, 1988).
- OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14
Wirksamkeit von Beschlüssen einer KG-Gesellschafterversammlung: Einberufung einer …
Rn. 143 Eine Relevanz des Verfahrensmangels für die Beschlussfassung kann auch dann zu verneinen sein, wenn der Kläger auf der Grundlage seiner gesellschafterlichen Treuepflicht verpflichtet gewesen wäre, dem Beschlussantrag zuzustimmen (…Palandt-Sprau, BGB, 75. A., § 705 BGB, Rn. 27;… vor § 709 BGB, Rn. 17); die entsprechenden Treuepflichten gelten auch in der KG (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 2007, II ZR 22/06, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 02. Juli 2007, II ZR 181/06, Rn. 2ff.). - OLG Hamburg, 19.06.2009 - 11 U 210/06
Ausgleichsanspruch unter Kommanditisten bei Zahlungen eines Kommanditisten an …
Wie der BGH klargestellt hat, ist ein Kommanditist aus gesellschafterlicher Treuepflicht nicht verpflichtet, zur Durchführung eines zeitlich ungewissen Sanierungskonzepts einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen, durch die ein Teil seiner Haftsumme in eine Zahlungspflicht gegenüber der Kommanditgesellschaft umgewandelt werden soll (BGH 2.7.2007 - II ZR 181/06, NZG 2007, 860, Leitsatz 1). - LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
Anspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen der F GmbH & Co. KG einen …
Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht besteht auch während der Abwicklung fort, mithin auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, allerdings unter Berücksichtigung des nunmehrigen Abwicklungs- statt Erwerbszwecks der Gesellschaft (vgl. BGH Urteil vom 11.1.1971, II ZR 143/68; Urteil vom 2.7.2007, II ZR 181/06, beide eingestellt in juris;… Baumbach/Haupt, § 109, Rn. 24;… von Gerkan/Haas, in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 3. Aufl. 2008, § 109 Rn. 12). - KG, 15.12.2008 - 23 U 132/08
Kommanditgesellschaft: Auslegung eines Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der …
Ob aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages und der Beitrittserklärung eine Nachschusspflicht besteht, ist jeweils eine Frage des Einzelfalles (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2007 - II ZR 181/06, ZIP 2007, 1988).
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