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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1409
BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74 (https://dejure.org/1976,1409)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1976 - II ZR 185/74 (https://dejure.org/1976,1409)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1976 - II ZR 185/74 (https://dejure.org/1976,1409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines in Vollmacht für einen Geschäftsführer Handelnden einer noch nicht eingetragenen GmbH - Abschluss eines Kaufvertrages durch einen in Vollmacht eines Geschäftsführers Handelnden - Abhängigkeit der Haftung nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes über Gesellschaften mit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 359
  • NJW 1976, 1685
  • MDR 1976, 911
  • DNotZ 1976, 753
  • WM 1976, 736
  • BB 1976, 900
  • DB 1976, 1327
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 95/73

    technische Öle - § 11 Abs. 2 GmbH, (auf die Einlageverpflichtung beschränkte) …

    Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
    Nach der Rechtsprechung des Senats haftet nach dieser Bestimmung, wer als oder wie ein Geschäftsführer unmittelbar oder mittelbar für die künftige GmbH tätig geworden ist (BGHZ 53, 206; 65, 378 m.w.N.).

    § 11 Abs. 2 GmbHG liegt der Gedanke zugrunde, daß die GmbH, in deren Namen gehandelt wird, vor der Eintragung noch nicht existiert und deshalb für den Fall, daß sie nicht entsteht oder nicht in das Geschäft eintritt, dem anderen Teil ein Schuldner gegeben werden muß (BGHZ 65, 378).

  • BGH, 26.01.1967 - II ZR 122/64

    Handelnder i. S. des § 11 Abs. 2 GmbHG

    Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
    Im übrigen erkennt auch die Revision, daß § 11 Abs. 2 GmbHG nicht dazu dienen soll, dem Gläubiger einen (wirtschaftlich) sicheren Schuldner zu geben (BGHZ 47, 25, 30).
  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 216/66

    Abwicklung einer Gründer-GmbH; Haftung der Gründer

    Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
    Das wäre vor allem dann weder sachgerecht noch überhaupt vertretbar, wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um eine untergeordnete Hilfskraft handelt, wie z.B. um einen angestellten Verkäufer, der sich auf seine Vertretungsmacht verlassen hat und verlassen durfte (vgl. BGHZ 51, 30, 36).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach § …

    Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
    Auch die zur Ablehnung eines Wiedereintritts in die mündliche Verhandlung angeführte Überlegung des Berufungsgerichts, der Kläger hätte am Termin vom 26. Juni 1974 teilnehmen und dann dem Sohn des Beklagten Vorhalte machen können, rechtfertigt nicht den von der Revision gezogenen Schluß, das Berufungsgericht habe sein Ermessen nach § 448 ZPO verkannt oder überschritten (…vgl. BGH, Urt. v. 6.3. 57 - IV ZR 303/56, LM ZPO § 448 Nr. 2; Urt. v. 20.1. 76 - VI ZR 192/74, JZ 1976, 214).
  • BGH, 09.02.1970 - II ZR 182/68

    Gründer-GmbH: Haftung des Vollmachtgebers

    Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
    Nach der Rechtsprechung des Senats haftet nach dieser Bestimmung, wer als oder wie ein Geschäftsführer unmittelbar oder mittelbar für die künftige GmbH tätig geworden ist (BGHZ 53, 206; 65, 378 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1957 - IV ZR 303/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
    Auch die zur Ablehnung eines Wiedereintritts in die mündliche Verhandlung angeführte Überlegung des Berufungsgerichts, der Kläger hätte am Termin vom 26. Juni 1974 teilnehmen und dann dem Sohn des Beklagten Vorhalte machen können, rechtfertigt nicht den von der Revision gezogenen Schluß, das Berufungsgericht habe sein Ermessen nach § 448 ZPO verkannt oder überschritten (vgl. BGH, Urt. v. 6.3. 57 - IV ZR 303/56, LM ZPO § 448 Nr. 2;… Urt. v. 20.1. 76 - VI ZR 192/74, JZ 1976, 214).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2001 - 6 U 64/00

    Umgehung des Abstimmungsverbots

    Ein in diesem Fall etwa zu forderndes besonderes Rechtsschutzbedürfnis für die Fortsetzung des Verfahrens ergäbe sich ohne weiteres aus der Bedeutung der streitgegenständlichen Beschlüsse, durch die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbare oder allen Gesellschaftern privat bekannte Schadensersatzansprüche der Beklagten gegen die Geschäftsführer H. B. und U. B. ausgeschlossen würden (vgl. BGH WM 1976, 736, 737; BGH WM 1985, 1200;… Scholz/Schneider, 9. Aufl., § 43 GmbHG Rdnr. 188;… Baumbach/Hueck/Zöllner, 17. Aufl., § 46 GmbHG Rdnr. 26;… Lutter/Hommelhoff, § 46 GmbHG Rdnr. 14), für die Bewertung seiner Beteiligung, an der sich gegebenenfalls seine Abfindung orientiert.
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 165/77

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines schriftlichen Vorvertrages …

    Nach der Rechtsprechung des Senats haftet aufgrund des § 11 Abs. 2 GmbHG aber auch, wer wie ein Geschäftsführer namens der Gesellschaft handelt, indem er deren Geschäfte nach außen hin maßgeblich wahrnimmt oder durch einen anderen wahrnehmen läßt (BGHZ 65, 378, 380 f; 66, 359, 360 f); dabei ist gerade auch an den Fall des Handelns vor Gründung der GmbH durch Abschluß des notariellen Gesellschaftsvertrags gedacht.

    Die Beklagte wäre freilich dann nicht als Handelnde im Sinne des § 11 Abs. 2 GmbHG anzusehen, wenn sie den Vertrag lediglich in Vollmacht des oder der Geschäftsführer für die künftige GmbH gezeichnet hätte (BGHZ 66, 359).

  • KG, 23.12.1987 - 2 W 6008/87
    Die Entlastung stellt den Geschäftsführer nur von solchen Ansprüchen frei, die für das entlastende Organ aufgrund der Rechenschaftslegung samt aller zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar waren (allgemeine Meinung; BGH NJW 1950, 194; WM 1976, 736, 737;… Zöllner in Baumbach/Hueck, § 46 Rdn. 26;… Meyer-Landrut a.a.O., § 46 Rdn. 25).
  • OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 196/98
    Hierzu besteht auch keinerlei Bedürfnis, weil sich die Präklusionswirkung der Entlastung der Geschäftsführung nur auf solche Tatsachen bezieht, die der Gesellschafterversammlung vor der Entlastungsentscheidung mitgeteilt worden war, oder aber die allen Mitgliedern des Vorstandes zumindest privat bekannt waren (vgl. BGHZ 97, 382, BGH NJW 95, 1353; BGHZ 94, 324 und BGH WM 76, 736).
  • BGH, 29.05.1980 - II ZR 225/78

    Geltendmachung von Kaufpreisansprüchen für Warenlieferungen gegen das Mitglied …

    Den weiteren Vortrag der Klägerin, der Beklagte habe einmal bei ihrer Buchhalterin angerufen und auf schnelle Lieferung gedrängt, hat das Berufungsgericht rechtlich fehlerfrei dahin gewürdigt, aus ihr habe die Klägerin noch nicht auf eine Geschäftsführertätigkeit des Beklagten schließen können; der Beklagte könne insoweit auch als Bevollmächtigter des Geschäftsführers gehandelt haben, was seine Haftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG nicht begründen würde (BGHZ 66, 359).
  • OLG Hamburg, 18.10.1985 - 11 U 92/85

    Begriff des Handelnden einer GmbH; Beginn der Geschäftstätigkeit vor Eintragung …

    Denn als "Handelnder" im Sinne von § 11 Abs. 2 GmbHG kommt nur derjenige in Betracht, der als Organ rechtsgeschäftlich für die Gesellschaft auftritt, also entweder zum Geschäftsführer bestellt ist oder ohne eine solche formelle Bestellung die Angelegenheiten der Gesellschaft faktisch wie ein Geschäftsführer wahrnimmt (vgl. BGHZ 65, 378, 380 [BGH 15.12.1975 - II ZR 95/73] ; 66, 359, 360 [BGH 31.05.1976 - II ZR 185/74] ; 72, 45, 46 [BGH 14.06.1978 - II ZR 205/76]; 80, 129, 135 [BGH 09.03.1981 - II ZR 54/80] = NJW 1981, 1373 f.; BGH NJW 1980, 287 [BGH 08.10.1979 - II ZR 165/77] ).
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