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| BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 17.03.1982 - IVa ZR 27/81
Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich
Auszug aus BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83
Wenn das Berufungsgericht als Beleg für seine Ansicht, der Verkaufserlös sei als Bewertungsgrundlage heranzuziehen, auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. März 1982 (IV a ZR 27/81, LM BGB § 2311 Nr. 14) verweist, so übersieht es, daß in jener Sache sowohl der Sachverständige als auch das Berufungsgericht begründet hatten, weshalb sich der Wert der Beteiligung am Verkaufserlös zu orientieren hatte. - BGH, 25.04.1966 - II ZR 120/64
Übertragung eines OHG-Gesellschaftsanteils
Auszug aus BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83
Anhaltspunkte, daß die am 31. Dezember 1973 noch unbekannte Ersatzverpflichtung zusammen mit dem Kommanditanteil des Klägers auf den Beklagten übergegangen sein könnte, bestehen nicht (vgl. BGHZ 45, 221). - BGH, 23.02.1976 - II ZR 177/74
Bedeutung der Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung durch einen …
Auszug aus BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Unterzeichnung einer Handelsregister-Anmeldung durch einen Mitgesellschafter für die übrigen Gesellschafter nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte regelmäßig dahin zu verstehen ist, dieser billige, was er dort erklärt hat, auch im Innenverhältnis; es sei denn, aus den Umständen ergebe sich etwas anderes (vgl. Sen. Urt. v. 23.2.1976 - II ZR 177/74, LM BGB § 182 Nr. 9 m.w.N.). - BGH, 04.07.1968 - II ZR 47/68
Absichtliche Verzögerung der Liquidation durch einen Gesellschafter - Auflösung …
Auszug aus BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83
Solange nicht durch eine abgeschlossene Auseinandersetzungsrechnung feststeht, ob und in welcher Höhe einem Gesellschafter im Endergebnis etwas zusteht, soll er im Vorgriff auch von einem Mitgesellschafter nichts verlangen können, was er möglicherweise später wieder zurückzahlen muß (vgl. Sen. Urt. v. 4.7.1968 - II ZR 47/68, LM HGB § 145 Nr. 5; v. 12.11.1970 - II ZR 23/69, WM 1971, 130). - BGH, 12.11.1970 - II ZR 23/69
Zulässigkeit gesonderter Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus dem …
Auszug aus BGH, 17.09.1984 - II ZR 208/83
Solange nicht durch eine abgeschlossene Auseinandersetzungsrechnung feststeht, ob und in welcher Höhe einem Gesellschafter im Endergebnis etwas zusteht, soll er im Vorgriff auch von einem Mitgesellschafter nichts verlangen können, was er möglicherweise später wieder zurückzahlen muß (…vgl. Sen. Urt. v. 4.7.1968 - II ZR 47/68, LM HGB § 145 Nr. 5; v. 12.11.1970 - II ZR 23/69, WM 1971, 130).
- BGH, 15.02.2022 - II ZR 235/20
Kommanditgesellschaft: Erforderlichkeit der Zustimmung der …
Die Zustimmung der Mitgesellschafter zur Übertragung eines Kommanditanteils kann durch schlüssiges Verhalten, wie etwa einer entsprechenden Anmeldung zum Handelsregister erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1984 - II ZR 208/83, WM 1984, 1605; Urteil vom 22. April 1985 - II ZR 151/84, WM 1985, 1143). - KG, 05.09.2018 - 22 W 53/18
Handelsregistersache: Auslegung einer Anmeldung zum Handelsregister
Rn. 8 Allerdings kann eine Anmeldung auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, wie eine Amtsniederlegung enthalten (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Mai 1985 - II ZR 196/84 -, juris Rdn. 9; Urteil vom 17. September 1984 - II ZR 208/83 -, juris Rdn. 12).
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