Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1980 - II ZR 219/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Treuhänderische Abtretung des Kommanditanteils - Zustimmung zur Rückübertragung - Widerruf aus wichtigem Grund - Ausschließung eines Gesellschafters - Sonderprüfung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAK)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 77, 392
- NJW 1980, 2708
- ZIP 1980, 771
- MDR 1981, 27
- DNotZ 1981, 454 (Ls.)
- DB 1980, 1982
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.04.1965 - II ZR 77/63
Wirksamwerden einer ohne vorherige Zustimmung vorgenommenen Abtretung eines …
Auszug aus BGH, 30.06.1980 - II ZR 219/79
Stimmen die Mitgesellschafter der treuhänderischen Sicherungsabtretung eines Kommanditanteils zu, so liegt darin nicht nur die Einwilligung zur Rückübertragung des Gesellschaftsanteils auf den Treugeber, sondern auch die bindende Erklärung der Unwiderruflichkeit (Erweiterung des SenUrt. vom 8.4. 65 - II ZR 77/63).Es hat auf der Grundlage des Urteils des erkennenden Senats vom 8. April 1965 (II ZR 77/63, NJW 1965, 1376) zwar angenommen, daß die Kläger mit der Genehmigung der treuhänderischen Abtretung des Kommanditanteils der Beklagten an die Darlehensgeberin ihre Einwilligung auch zur Rückübertragung auf die Beklagte erteilt haben.
Ihre Erklärung, sie seien mit der Sicherungsabtretung einverstanden, schließt nicht nur die Zustimmung zur Rückübertragung mit ein (vgl. hierzu SenUrt. v. 8.4. 65 - II ZR 77/63, NJW 1965, 1376).
- BGH, 12.05.1969 - VII ZR 15/67
Widerruf einer nach dem Kausalverhältnis unwiderruflichen Vollmacht bei Vorliegen …
Auszug aus BGH, 30.06.1980 - II ZR 219/79
Zur unwiderruflichen Vollmacht - die im allgemeinen die gleiche Problematik wie die unwiderrufliche Einwilligung aufweist - wird allerdings die Auffassung vertreten, sie könne (stets) aus wichtigem Grunde widerrufen werden (h. M.; vgl. BGH, Urt. v. 12.5. 69 - VII ZR 15/67, WM 1969, 1009 m.w.N.). - BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63
Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung …
Auszug aus BGH, 30.06.1980 - II ZR 219/79
Die Abweisung des Hauptanspruchs macht es notwendig, über den Hilfsantrag der Kläger auf Ausschließung der Beklagten, der auch ohne Anschlußrevision der Kläger im Revisionsrechtszug angefallen ist, zu entscheiden (BGHZ 41, 38, BGH, Urt. v. 16.1. 51 - I ZR 22/51, LM ZPO § 525 Nr. 1). - BGH, 16.11.1951 - I ZR 22/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.06.1980 - II ZR 219/79
Die Abweisung des Hauptanspruchs macht es notwendig, über den Hilfsantrag der Kläger auf Ausschließung der Beklagten, der auch ohne Anschlußrevision der Kläger im Revisionsrechtszug angefallen ist, zu entscheiden (BGHZ 41, 38, BGH, Urt. v. 16.1. 51 - I ZR 22/51, LM ZPO § 525 Nr. 1).
- BGH, 15.01.2026 - IX ZR 153/24
Wem "gehört" der Mandant?
Der Widerruf kann auch konkludent ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1969 - VIII ZR 173/67, NJW 1969, 1171; vom 30. Juni 1980 - II ZR 219/79, BGHZ 77, 392, 396 f;… MünchKomm-BGB/Bayreuther, 10. Aufl., § 183 Rn. 16;… Staudinger/Klumpp, BGB, 2024, § 183 Rn. 71). - BFH, 22.09.1992 - VIII R 7/90
Ermittlung des Feststellungszeitraums durch Vertragsauslegung
Allerdings muß die Anteilsveräußerung an Dritte nach herrschender Meinung entweder im Gesellschaftsvertrag zugelassen oder mit Zustimmung aller Gesellschafter erfolgt sein (vgl. BGH-Urteil vom 30. Juni 1980 II ZR 219/79, BGHZ 77, 392, 395/396). - FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 1453/16
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die …
Rn. 29 b) Der Anteil an einer Personengesellschaft wie der Gemeinschaftspraxis wird durch Rechtsgeschäft gemäß § 413 i. V. m. § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Zustimmung der übrigen Gesellschafter gemäß §§ 182 ff. BGB oder Zulassung der Anteilsübertragung im Gesellschafts-vertrag übertragen (vgl. BGH-Urteil vom 30.06.1980 II ZR 219/79, BGHZ 77, 392 und BFH-Urteil vom 22.09.1992 VIII R 7/90, BFHE 170, 29, BStBl II 1993, 228).
- FG Hamburg, 02.02.2015 - 6 K 277/12
Zeitpunkt der Veräußerung eines Kommanditanteils - Wirtschaftliches Eigentum
Rn. 54 c) Der Anteil an einer Personengesellschaft wie der A-KG wird durch Rechtsgeschäft gemäß § 413 i. V. m. § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Zustimmung der übrigen Gesellschafter gemäß §§ 182 ff. BGB oder Zulassung der Anteilsübertragung im Gesellschaftsvertrag übertragen (vgl. BGH Urteil vom 30.06.1980 II ZR 219/79, BGHZ 77, 392;… BFH Urteil vom 22.09.1992 VIII R 7/90, a. a. O.;… Patt in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 16 EStG, Rn. 289). - OLG Nürnberg, 17.01.2008 - 2 U 782/07
Haftung des Treugeber-Kommanditisten als Kapitalanleger einer …
Die Treuhandkommanditistin und nicht der Anleger ist damit Träger der Kommanditistenrechte und -pflichten (vgl. BGHZ 76, 127, 130; BGH NJW 1980, 2708, 2709; BGHZ 104, 50, 55; BGH NJW-RR 1992, 930, 931 ff.; siehe auch OLG Düsseldorf ZIP 1991, 1494 ff.; Ebenroth u. a. - Strohn, HGB, 2001, § 171 Rn 120). - OLG Naumburg, 26.11.2025 - 5 U 48/25
Gesellschafterzustimmung bei Rückübertragung eines Geschäftsanteils nach …
Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt in der Zustimmung der Mitgesellschafter zur treuhänderischen Sicherungsabtretung eines Kommanditanteils zugleich die unwiderrufliche Einwilligung zur Rückübertragung des Gesellschaftsanteils auf den Treugeber, sofern der fiduziarische Charakter der Treuhand offengelegt und der Genehmigung kein Vorbehalt seitens der Gesellschaft beigefügt worden war (BGH…, Urteil vom 22. April 1985 - II ZR 151/84, Rn. 9 und vom 30. Juni 1980 - II ZR 219/79, Rn. 18, juris).Die Mitgesellschafter, die diese mit der Sicherungsabtretung verbundenen Interessen und Pflichten kennen und dementsprechend wissen, dass ihre Zustimmung dazu führt, den alten und den neuen Gesellschaftern insbesondere die Erfüllung der ihnen jeweils obliegenden Pflicht zur Übertragung des Gesellschaftsanteils zu ermöglichen, müssen damit nach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes die Einverständniserklärung als unwiderrufliche Einwilligung gegen sich gelten lassen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1980 - II ZR 219/79, Rn. 18, juris).
- KG, 21.01.2013 - 23 U 179/12
Treuhandvertrag: Zeitpunkt des Erlöschens der vom Treuhänder erteilten Vollmacht
Rn. 25 (2) Eine solche insoweit jeweils ausreichende Zustimmung ist unter Berücksichtigung von § 6 Ziffer 2. a) i.V.m. § 4 Ziffer 3. des Treuhandvertrages darin zu sehen, dass sämtliche Gesellschafter bei der Beurkundung des Treuhandvertrages vom 18.12.2009 (Anlage K2) mitgewirkt und diesen unterschrieben haben (vgl. DNotI-Report 2003, 185-186;… Fastrich, in: Baumbach, GmbHG, 20. Aufl., § 15 Rz. 45 und 58; BGHZ 15, 324-333; BGH BB 1968, 1053; BGH NJW 1965, 1376; BGHZ 77, 392-400 Rz. 17 nach Juris). - OLG Naumburg, 08.10.2025 - 5 U 48/25 Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt in der Zustimmung der Mitgesellschafter zur treuhänderischen Sicherungsabtretung eines Kommanditanteils zugleich die unwiderrufliche Einwilligung zur Rückübertragung des Gesellschaftsanteils auf den Treugeber, sofern der fiduziarische Charakter der Treuhand offengelegt und der Genehmigung kein Vorbehalt seitens der Gesellschaft beigefügt worden war (BGH…, Urteil vom 22. April 1985 - II ZR 151/84, Rn. 9 und vom 30. Juni 1980 - II ZR 219/79, Rn. 18, juris).
Die Mitgesellschafter, die diese mit der Sicherungsabtretung verbundenen Interessen und Pflichten kennen und dementsprechend wissen, dass ihre Zustimmung dazu führt, den alten und den neuen Gesellschaftern insbesondere die Erfüllung der ihnen jeweils obliegenden Pflicht zur Übertragung des Gesellschaftsanteils zu ermöglichen, müssen damit nach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes die Einverständniserklärung als unwiderrufliche Einwilligung gegen sich gelten lassen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1980 - II ZR 219/79, Rn. 18, juris).
- BGH, 22.04.1985 - II ZR 151/84 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt in der Zustimmung der Mitgesellschafter zur treuhänderischen Sicherungsabtretung eines Kommanditanteils zugleich die Einwilligung zur Rückübertragung des Gesellschaftsanteils auf den Treugeber (BGHZ 77, 392 m.w.N.).
Die Frage, ob die Anforderungen vorliegen, die erfüllt sein müssen (BGHZ 77, 392 f.), damit eine Zustimmung auf Übertragung eines Kommanditanteils zugleich als Zustimmung zur Rückübertragung anzusehen ist, kann ebenfalls bejaht werden.
- BayObLG, 18.03.1991 - BReg. 3 Z 69/90
Zulässigkeit der treuhänderischen Abtretung eines Gesellschaftsanteils; Wesen der …
Die Frage, ob die Mitgesellschafter, die einer treuhänderischen Abtretung eines Geschäftsanteils zustimmen, damit nicht nur ihre Einwilligung zur Rückübertragung auf den Treugeber erklären, sondern auch die Unwiderruflichkeit bindend erklären (BGHZ 77, 392), muß hier nicht entschieden werden, da die übrigen Gesellschafter im vorliegenden Fall einer Rückübertragung ausdrücklich zugestimmt haben. - OLG Hamm, 27.05.2010 - 28 U 163/09
Belehrungspflichten des beratenden Rechtsanwalts beim Unternehmenskauf
- OLG Hamm, 17.02.1999 - 8 U 21/97
Rückübertragungsanspruch bezüglich Gesellschaftsanteile nach Ende eines …
- OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 21/97
Versäumnisurteil; Einspruch; Gesellschafteranteile; Gesellschaftsbeteiligung; …
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