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| BGH, 20.11.1954 - II ZR 240/53 |
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- BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
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Auszug aus BGH, 20.11.1954 - II ZR 240/53
Auch die spätere Entwicklung des Rechts der Krankenversicherung hat die Beziehungen der Krankenhäuser und insbesondere der Universitätskliniken zu den Trägern der Sozialversicherung nicht der Ebene des Privatrechts entzogen (vergl BGHZ 4, 138 [149]; Peters, Handbuch der Krankenversicherung 1954 RVO § 184 Anm. 4), so daß nach wie vor bürgerlich-rechtliche Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger aus der Behandlung ihrer Versicherten entstehen können. - BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52
Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik
Auszug aus BGH, 20.11.1954 - II ZR 240/53
Es ist davon auszugehen, daß die Beziehungen einer Universitätsklinik zu ihren Patienten in der Regel bürgerlich-rechtlicher Natur sind (vergl. BGHZ 9, 145 [149]). - RG, 11.02.1936 - VII 225/35
1. Ist für die Ansprüche, die ein Krankenhaus gegen einen Fürsorgeverband wegen …
Auszug aus BGH, 20.11.1954 - II ZR 240/53
Liegt der Streit nach dem vorgetragenen Sachverhältnis auf öffentlich-rechtlichem Gebiet, so ist der Rechtsweg nach § 13 GVG auch dann unzulässig, wenn der Anspruch durch die Bezugnahme auf Vorschriften des Bürgerlichen Rechts begründet wird (RGZ 150, 243 [244] m. Nachw.). - RG, 27.09.1940 - III 3/40
1. Welche Rechtsnatur haben nach der Neugestaltung des Sozialversicherungsrechts …
Auszug aus BGH, 20.11.1954 - II ZR 240/53
Bei der Einweisung und Aufnahme eines Kassenmitgliedes in ein Krankenhaus kommt, wie das Reichsgericht mehrfach entschieden hat, zwischen dem Krankenhaus und der Krankenkasse regelmäßig ein Vertragsverhältnis zustande, das im Hinblick auf den Krankenversicherten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter zu beurteilen ist (RGZ 165, 91 [106]; HRR 1930 Nr. 206).
- BGH, 16.02.1956 - II ZR 258/54
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Vielmehr haben über den Klageanspruch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden (der erkennende Senat im Urteil vom 20. November 1954 - II ZR 240/53; vgl. auch Hess-Venter, Handb des Kassenarztrechts 1955, I S. 231 u. 217).Die abweichende Entscheidung des Senats im Urteil vom 20. November 1954 (II ZR 240/53) beruht auf der dort fehlenden Feststellung, daß ohne die Behandlung durch die Krankenanstalt die Verpflichtung der beklagten Kasse jedenfalls nicht rechtzeitig erfüllt worden wäre, während diese Frage im vorliegenden Fall zu bejahen ist.
Denn das Interesse des Geschäftsherrn ist vom objektiven Standpunkt aus, nicht aus der subjektiven Einstellung des Geschäftsherrn festzustellen (RGZ 149, 207; Senat vom 20. November 1954 - II ZR 240/53;… Staudinger-Nipperdey a.a.O. Anm. 6 zu § 683 BGB).
- BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96
Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche …
c) Soweit in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der Zivilrechtsweg für Ansprüche von Krankenhausträgern und nicht zugelassenen Arzten gegen Krankenkassen aus auftragsloser Geschäftsführung - auch wegen der üblichen Vergütung i.S. des § 612 Abs. 2 BGB - bejaht worden ist (BGHZ 23, 227, 228 f; Urteil vom 22. Oktober 1959 VII ZR 114/58 - VersR 1960, 467; vgl. auch Urteile vom 20. November 1954 - II ZR 240/53 - VersR 1955, 49 und vom 16. Februar 1956 - II ZR 258/54 - VersR 1956, 235), hat der VI. Zivilsenat bereits im einzelnen ausgeführt, daß daran nicht festzuhalten ist (BGHZ 89, 250, 262 f). - BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86
Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg
Es kann dahingestellt bleiben, wie die Rechtswegfrage vor Inkrafttreten des Gesetzes über Kassenarztrecht vom 17. August 1955 -GKAR- (BGBl I 513) zu beurteilen war (3 Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 20. November 1954 -II ZR 240/53- in DOK 1955, 29).
- BGH, 31.01.1957 - VII ZR 33/56
Notbehandlungen von Kassenpatienten
Damit befindet es sich in Einklang mit Ausführungen in dem in "Versicherungsrecht" 1955 S 49 abgedruckten Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.11.1954 II ZR 240/53, das sich allerdings nur mit sogen, ärztlichen Sachleistungen befaßt, die hier nicht in Streit sind. - BGH, 13.03.1956 - VI ZR 146/55
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Diese Bestimmung dehnt aber die Zuständigkeit der Sozialgerichte gegenüber § 51 Abs. 1 SGG nicht dahin aus, daß im Rahmen des Kassenarztrechts die Sozialgerichte nicht nur in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, sondern ohne Einschränkung auch über bürgerlich-rechtliche Ansprüche zu entscheiden hätten (Heß-Venter, Das Gesetz über Kassenarztrecht, [1955] Art. 2 Anm. I 2 mit Nachweisen; im Ergebnis übereinstimmend Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1954 - II ZR 240/53 - Die Ortskrankenkasse 1955, 29). - BGH, 28.05.1956 - III ZR 325/54
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Von der hier vertretenen Auffassung geht auch der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 20. November 1954 - II ZR 240/53 - (veröffentlicht in "Die Ortskrankenkasse" 1955, 29 ff) und vom 16. Februar 1956 - II ZR 258/54 - aus.
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