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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1958 - II ZR 31/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,3003
BGH, 27.03.1958 - II ZR 31/57 (https://dejure.org/1958,3003)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1958 - II ZR 31/57 (https://dejure.org/1958,3003)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1958 - II ZR 31/57 (https://dejure.org/1958,3003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1958, 552
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.1956 - I ZR 159/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - II ZR 31/57
    Wird während des Schwebens der Wirksamkeit eine Allgemeine Genehmigung erteilt, so wird das Geschäft jedenfalls dann wirksam, wenn beim Abschluß eine Einzelgenehmigung hätte erteilt werden können (BGH BB 1956, 639).
  • BGH, 20.05.1955 - V ZR 93/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.03.1958 - II ZR 31/57
    Da eine Absicht der Beteiligten, den Bestimmungen des MilRegG 53 zuwiderzuhandeln, nicht festgestellt worden ist, war die Abhebung, wenn sie durch die angeführte Vorschrift nicht gedeckt gewesen sein sollte, schwebend unwirksam (BGH BB 1955, 876).
  • BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

    Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des …

    Diese Vorschrift gilt für Überweisungen des Vertreters des Kontoinhabers auf ein Konto des Vertreters weder unmittelbar noch analog (BGH, Urteil vom 27. März 1958 - II ZR 31/57, WM 1958, 552, 553 und Beschluß vom 25. Februar 1982 - III ZR 188/81, WM 1982, 549).
  • OLG Saarbrücken, 28.12.2007 - 4 U 8/07

    Forderungsinhaber bei Festgeldanlage durch einen Eltenteil auf den Namen des …

    aa) Die aus der Wahrnehmung der Vermögenssorge abgeleitete Rechtsstellung der Eltern gegenüber der Bank korrespondiert nicht notwendigerweise mit der Rechtsstellung gegenüber dem minderjährigen Kind: So finden insbesondere die Rechtsvorschriften des § 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 2, § 181 BGB im Außenverhältnis der Eltern zu einer Überweisungsbank keine Anwendung, da der Überweisungsvertrag mit der Bank, nicht hingegen mit dem Kontoinhaber abgeschlossen wird (…BGH, Urt. v. 15.6.2004 - XI ZR 220/03, NJW 2004, 2517; Urt. v. 27.3.1958 - II ZR 31/57, WM 1958, 552, 553; Beschl. v. 25.2.1982 - III ZR 188/81, WM 1982, 549).
  • BGH, 25.02.1982 - III ZR 188/81

    Unterschied zwischen Vertretungsmacht und einer weniger weit reichenden …

    Die Überweisung des weitaus größten Teil des Kontobestandes auf das eigene Konto der Bevollmächtigten verstieß nicht gegen § 181 BGB (BGH Urt. vom 27. März 1958 - II ZR 31/57 = WM 1958, 552, 553;… ebenso Canaris, Bankvertragsrecht, 2. Bearbeitung, 1981, Rdn. 169).
  • BGH, 20.01.1969 - II ZR 225/66

    Haftung für die Fälschung von Schecks - Voraussetzungen für das Vorliegen eines …

    Bei dieser Anweisung war die Klägerin durch Dr. G. und Frau L. wirksam vertreten; der Tatbestand des § 181 BGB, bei dem auf beiden Seiten des Rechtsgeschäft dieselbe Person mitwirkt, lag insoweit nicht vor (BGH WM 1958, 552, 553).
  • BGH, 21.05.1959 - II ZR 188/57

    Rechtsmittel

    Eine Beurteilung, wieweit für diesen Fall die Geschäfte einer Genehmigung bedurft hätten, wieweit sie deshalb schwebend unwirksam oder wegen einer Umgehungsabsicht der Beteiligten nichtig sind, und wieweit eine etwa erforderliche Genehmigung durch eine spätere allgemeine Genehmigung überholt ist (vgl. BGH LM MilRegG 53 Nr. 6; WM 1958, 552), ist dem erkennenden Senat nicht möglich, da sich aus den bisherigen Feststellungen der Inhalt der in den Auseinandersetzungsvertrag einbezogenen Geschäfte nicht ersehen läßt.
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