Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2003 - II ZR 322/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen fehlender Herausgabe von Deckscheinen für Stuten zum Abstammungsnachweis bei Zuchtpferden - Herausgabe der Deckscheine als Nebenvertragspflicht eines Deckvertrags - Höhere Taxierung von Pferden innerhalb einer Versteigerung anhand der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (a.F.) §§ 139 278 Abs. 3
Umfang der Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Zucht / Handel - Araberpferde
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch wegen fehlender Herausgabe von Deckscheinen für Stuten
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gerichtliche Hinweispflicht bei widersprüchlichem Parteivortrag
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 742
- FamRZ 2003, 925 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis
Auszug aus BGH, 24.02.2003 - II ZR 322/00
b) Das Gericht hat eine bereits geschlossene mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, wenn sich aus dem neuen Vorbringen einer Partei ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (vgl. Sen.Urt. v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124 m.w.N.; v. 25. Februar 2002 - II ZR 346/00, NJW-RR 2002, 1071). - BGH, 25.02.2002 - II ZR 346/00
Fragepflicht des Gerichts bei mehrdeutigem Parteivortrag
Auszug aus BGH, 24.02.2003 - II ZR 322/00
b) Das Gericht hat eine bereits geschlossene mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, wenn sich aus dem neuen Vorbringen einer Partei ergibt, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (…vgl. Sen.Urt. v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123, 2124 m.w.N.; v. 25. Februar 2002 - II ZR 346/00, NJW-RR 2002, 1071).
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 44/05
Voraussetzungen eines Verteilungsverfahrens wegen nicht ausreichender …
Auf etwaige Bedenken hinsichtlich der Substantiiertheit des dazu erfolgten Vortrages hat nach § 139 ZPO ein gerichtlicher Hinweis zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - NJW 2002, 3317, 3320 und vom 24. Februar 2003 - II ZR 322/00 - NJW-RR 2003, 742, 743). - VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09
Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör
Hier ist anerkannt, dass auf einen widersprüchlichen Vortrag hinzuweisen ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2003 - II ZR 322/00, juris Rn. 11, NJW-RR 2003, 742 f.;… Beschluss vom 11. September 2003 - VII ZR 136/02, juris Rn. 34 ff., NJW-RR 2003, 1718 f.). - OLG Bremen, 23.04.2025 - 1 U 12/24
Zivilprozessrecht; Urteilsberichtigung; Urteilsergänzung; vorläufige …
Den tatbestandlichen Feststellungen des Urteils des Senats waren daher die schriftsätzlichen Angaben des Klägers aus der Klageschrift zugrunde zu legen, auch wenn diese von den aus den Anlagen ersichtlichen Umständen abwichen und auch unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungs- und Hinweispflicht des Senats nach §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 322/00, juris Rn. 10 ff., NJW-RR 2003, 742) bestand keine Verpflichtung des Senats, auf diese Divergenz hinzuweisen, zumal es hierauf für die Entscheidung des Senats nicht ankam. - VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 9/05
Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines …
Denn selbst wenn die Auslegung des angebotenen Zeugenbeweises durch das Amtsgericht noch vertretbar gewesen wäre, musste sich ihm zumindest dessen Mehrdeutigkeit und die Notwendigkeit einer Klärung aufdrängen (zur entsprechenden Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts nach einfachem Recht vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1071 f., BGH, NJW-RR 2003, 742 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 573).
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