Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53 |
Rückgriff der Bundesbahn wegen Rückerstattung
§ 242 BGB, § 138 BGB, keine Ersatzansprüche der Deutschen Bundesbahn (die personengleich mit der Deutschen Reichsbahn und damit mit dem Deutschen Reich ist) im Zusammenhang mit der Rückerstattung des Vermögens von Juden
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geltungmachung von Rückgriffsrechten an einem aus zweiter Hand gekauften und ursprünglich in jüdischem Eigentum stehenden Grundstück der Deutschen Bundesbahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 10.01.1952 - 2 O 374/51
- OLG Oldenburg, 05.10.1953 - 4 U 17/53
- BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53
Papierfundstellen
- BGHZ 13, 67
- NJW 1954, 1724
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53
"Sie war ein Teil des Reiches, ihr Vermögen war ein Teil des Reichsvermögens" (BGHZ 1, 34 [37]).Die Einheit der Verwaltung des Reiches war damit auch bezüglich der Reichsbahn wiederhergestellt (Finger, Das neue Reichsbahngesetz in der Zeitschrift "Verkehrstechnische Woche" 1939, 341; ebenso Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht II. Aufl. § 13 II 1 b; BGHZ 1, 34 [37]).
Bei einer solchen Sachlage muß es als ein Rechtsmißbrauch angesehen werden, wenn die Klägerin, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Reichsbahn personengleich ist (BGHZ 1, 34 [35, 39]; Urteil des BGH vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50 zu 1 (soweit nicht veröffentlicht); Huber zu § 13 II, 2 a S. 127), Rückgriffsrechte gegen den Beklagten deshalb geltend macht, weil der Beklagte ihr ein Grundstück, das ehemals in jüdischem Eigentum gestanden hat, verkauft habe.
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53
Rückgriff bei Rückerstattung
Auszug aus BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53
Auf die Gründe dieses Urteils wird verwiesen (BGHZ 11, 16). - BGH, 23.04.1951 - IV ZR 158/50
Veräußerung von Frachtgut. Guter Glaube
Auszug aus BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53
Bei einer solchen Sachlage muß es als ein Rechtsmißbrauch angesehen werden, wenn die Klägerin, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Reichsbahn personengleich ist (BGHZ 1, 34 [35, 39]; Urteil des BGH vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50 zu 1 (soweit nicht veröffentlicht); Huber zu § 13 II, 2 a S. 127), Rückgriffsrechte gegen den Beklagten deshalb geltend macht, weil der Beklagte ihr ein Grundstück, das ehemals in jüdischem Eigentum gestanden hat, verkauft habe. - BGH, 28.10.1953 - II ZR 50/53
Vergleich über Rückerstattungsanspruch
Auszug aus BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53
Ein Rückgriffsrecht besteht jedoch nur in dem Falle, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, wenn feststeht, daß der Vermögensgegenstand dem Berechtigten widerrechtlich entzogen worden ist (BGHZ 11, 6 [10]).
- BGH, 29.10.1959 - VII ZR 197/58
Feldbahnlokomotiven - §§ 678, 687 Abs. 1 BGB; § 823 BGB, § 852 BGB <Fassung …
Sie behielt zwar ihre rechnungsmässige Selbstständigkeit in der Form eines Sondervermögens, war aber rechtlich nichts anderes als eine Reichsbehörde; ihr Vermögen wurde ein Teil des Reichsvermögens (vgl. BGHZ 1, 34; 13, 67). - BGH, 11.11.1959 - IV ZR 33/59
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat, sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] stützend, den Klaganspruch in Übereinstimmung mit dem Landgericht verneint, weil die Geltendmachung dieses Anspruchs durch den Kläger eine unzulässige Rechtsausübung sei.Die Revision meint, der hier vorliegende Fall unterscheide sich von dem in BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] entschiedenen dadurch, daß Gegenstand der Klage in diesem Falle ein Schadensersatzanspruch gewesen sei, während der Kläger hier nur Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verlange.
Dies rechtfertigt die Frage, ob der Sachverhalt, der in der Entscheidung in BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] zur Abweisung von Schadensersatzansprüchen geführt hat, dann, wenn es sich um einen auf § 323 Abs. 3 a.a.O. gestützten "Bereicherungsanspruch" handelt, einen solchen Anspruch nicht schon nach § 324 Abs. 1 BGB als unbegründet erscheinen läßt.
Es unterliegt nach der Ansicht des Senats keinem Bedenken anzunehmen, daß die nach der Entscheidung in BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] maßgebenden Umstände durch § 324 Abs. 1 BGB erfaßt werden.
Wie in BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] näher dargelegt wird, verstößt die Geltendmachung von Rückgewähransprüchen durch das Deutsche Reich, die aus der Rückerstattung jüdischen Vermögens erwachsen, deswegen gegen Treu und Glauben, weil die Rückerstattung derartig entzogener Vermögensgegenstände letztlich auf die Politik der Reichsregierung zurückgeht, die Juden durch Zwangsmaßnahmen aus dem wirtschaftlichen Leben auszuschalten und sie in den äußeren Formen des Rechts ihres Vermögens zu berauben oder doch wesentlich zu schädigen.
Der in BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] aufgestellte Satz, an dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes festgehalten hat, ist nur ein Grundsatz und es gibt Fälle, in denen es wegen besonderer Umstände mit Treu und Glauben vereinbar ist, daß auch das Deutsche Reich Rückgriffsansprüche erhebt (LM Art. 39 BrREG Nr. 7).
- BGH, 09.05.1957 - II ZR 327/55
Haftung der Eisenbahn aus einem Reisegepäckvertrag
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- BGH, 22.10.1955 - IV ZR 133/55
Rechtsmittel
Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 11, 16 [22 f]= NJW 1954, 270 mit Anm. Wendelstein = JZ 1954, 162 mit Anm. Schilling; dahingestellt gelassen in BGH NJW 1954, 1724 4 ; gegen die Anwendung von § 254 BGB auch OLG Frankfurt NJW 1953, 469 mit insoweit ablehnender Anmerkung von Secherling).Der erkennende Senat ist dem in einem Einzelfall beigetreten (NJW 1954, 1724 4 = LM Art. 39 REG (BrZ) Nr. 7), während er die Frage in seinem Urteil vom 22. Juni 1955 - IV ZR 303/54 (zu Art. 47 REG (AmZ)) - dahingestellt gelassen hat.
In dem Falle, den der erkennende Senat entschieden hat (NJW 1954, 1724 4 ), sollte das Verhalten der Eltern der Klägerin, die als Erbin ihrer Mutter rückerstattungspflichtig war und nunmehr Rückgriffsansprüche erhob, für den Erst erwerb selbst ursächlich gewesen sein.
- BGH, 26.06.1957 - V ZR 148/55
Kaufpreis und Hypothek bei Rückerstattung
Schließlich versagt auch der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung BGHZ 13, 67 ff. Dort wurde der Deutschen Bundesbahn versagt, ihrerseits Rückgriff gegen ihren Verkäufer zu nehmen, nachdem sie das in ihren Händen befindliche entzogene Vermögen hatte zurückerstatten müssen. - BGH, 30.04.1955 - IV ZR 9/55
Rechtsmittel
Ebenso wie das Reich, dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus diesem Grunde ein Rückgriffsrecht versagt sei (vgl. BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53]), hätten sich auch die politischen Gemeinden an der Verfolgung und wirtschaftlichen Ausmerzung der Juden, wozu auch die Arisierung jüdischen Grundbesitzes gehört habe, beteiligt.Zu der Frage, ob die Klägerin Rückgriffsansprüche wegen eines von ihr während der nationalsozialistischen Herrschaft für kommunale Zwecke erworbenen Grundstücks geltend machen kann, das ihr Rechtsvorgänger von einem jüdischen Eigentümer erworben hatte, hat der erkennende Senat bereits in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Januar 1955 - IV ZR 164/54 - grundsätzlich Stellung genommen und hierbei zu der Anwendung der in der Entscheidung BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] entwickelten Grundsätze auf einen Fall der hier vorliegenden Art folgendes ausgeführt:.
- BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53
Zuständigkeit für Erstattungsansprüche
Zwar ist darnach auch für die Postverwaltung, geradeso wie bei der Bahnverwaltung (vgl. BGHZ 1, 34 [39]; S. 6 des Urteils vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50 - BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] [69]; S. 7 des Urteils vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/50 = JZ 1955, 19) davon auszugehen, daß sie - unter Beschränkung auf den Umfang des Vereinigten Wirtschaftsgebietes - dasselbe "Unternehmen" wie die Deutsche Reichspost ist. - BGH, 19.01.1955 - IV ZR 164/54
Rechtsmittel
Die Revision glaubt sich demgegenüber auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. März 1954 (BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53]) berufen zu können.Ob die in der ersterwähnten Entscheidung vom II. Zivilsenat (BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53]) aufgestellten Grundsätze etwa entsprechend anzuwenden sind, wenn es sich bei dem hier in Frage stehenden Grundstück um einen Erwerb gehandelt hätte, der Zwecken der staatlichen Verwaltung und somit dem Reich gedient hätte, kann dahinstehen.
- BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Rechtsmittel
Ebenso wie es der II. Senat in der Entscheidung vom 31. März 1954 - II ZR 333/53 (BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53]) als Verstoß gegen Treu und Glauben bezeichnet, wenn die Bundesbahn, die mit der Reichsbahn identisch ist, im Gegensatz zu dem von ihr als Teil des Reichs früher eingenommenen antijüdischen Verhalten, nunmehr Ansprüche geltend macht, die gerade darauf beruhen, daß der Beklagte ihr ein ursprünglich im Eigentum eines Juden stehendes Eigentum verkauft hat, so kann auch die Klägerin Schadensersatzansprüche, die darauf beruhen, daß ihr durch die Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs ein materieller Schaden entstanden ist, nicht geltend machen. - BGH, 27.02.1957 - V ZR 110/55
Rechtsmittel
Bemerkt sei abschließend, daß die in BGHZ 13, 67 niedergelegten Erwägungen im vorliegenden Falle nicht zur Anwendung kommen können. - BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57
Rechtsmittel
- BGH, 31.10.1962 - IV ZR 50/62
Rechtsmittel
- BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
Rechtsmittel
- BGH, 08.04.1968 - III ZB 28/67
Zulässigkeit eines Vertragshilfebegehrens für eine durch die Währungsreform …
- BGH, 23.11.1955 - IV ZR 102/55
Rechtsmittel
- BGH, 31.01.1956 - I ZR 155/53
Rechtsmittel
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