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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2230
BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96 (https://dejure.org/1997,2230)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1997 - II ZR 353/96 (https://dejure.org/1997,2230)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1997 - II ZR 353/96 (https://dejure.org/1997,2230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsvertrag, Kommanditgesellschaft, Wettbewerbsverbot

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 112 HGB
    Gesellschaftsrecht; Wettbewerbsverbot für KG-Gesellschafter

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1225
  • ZIP 1997, 2197
  • MDR 1998, 112
  • WM 1997, 2400
  • BB 1998, 70
  • DB 1998, 65
  • NZG 1998, 101
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 33/67

    Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis in der …

    Auszug aus BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96
    Mit der in § 9 Nr. 2 a. a. O. behandelten "Abberufung des Geschäftsführers" ist, da es sich bei der Gesellschaft um eine Kommanditgesellschaft handelt, in Wahrheit die Entziehung der Vertretungsmacht des persönlich haftenden Gesellschafters gemäß §§ 161 Abs. 2, 127 HGB gemeint, die allerdings als isolierte Maßnahme bei Vorhandensein nur eines Komplementärs unzulässig ist (vgl. BGHZ 51, 198 [200]).

    Die Gesellschafter der KG hätten deswegen hier - entgegen der Ansicht des OLG - der Klin. ohne weiteres die Vertretungsmacht entziehen können, sofern sie zugleich (vgl. BGHZ 51, 198 [200]) an die Stelle dieser einzigen persönlich haftenden Gesellschafterin einen anderen Gesellschafter zum Komplementär bestellt hätten.

    Diese nach Art eines konstruktiven Mißtrauensvotums gestaltete Regelung war deswegen unerläßlich, weil nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 51, 198 [200]) die isolierte Entziehung der Vertretungsmacht des einzigen Komplementärs einer KG unzulässig ist.

  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Auszug aus BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96
    Sie durfte den Vorteil, den sie dadurch erzielt hatte, daß sie den Landwirt bei den Verhandlungen über die Anpachtung der später an die KG unterverpachteten Flächen zu einem besonders niedrigen Preis für die Überlassung bewogen hat, für sich behalten und mußte ihn nicht an die KG, deren Gesellschafter im übrigen zu keinem Zeitpunkt über die Höhe des an die Klin. zu zahlenden Pachtzinses im Zweifel gelassen worden sind, weiter leiten (vgl. Sen.Urt. v. 10.6. 1991, II ZR 234/89, NJW-RR 1991, 1249, GmbHR 1991, 362 in Abgrenzung zu BGHZ 14, 25 und BGHZ 65, 51).
  • BGH, 13.02.1995 - II ZR 15/94

    Zeitliche Begrenzung der gerichtlichen Geltendmachung von Beschlußmängeln im …

    Auszug aus BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96
    Die letztgenannte Frage ist jedoch nicht mit der neu bestellten Komplementärin - auch nicht im Gewande eines angeblichen Anspruchs wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -, sondern zwischen den Gesellschaftern der KG zu klären, da in dem Gesellschaftsvertrag nicht von der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, das Verfahren der Überprüfung von Gesellschafterbeschlüssen ähnlich auszugestalten wie die Anfechtungsklage bei der GmbH (vgl. BGH v. 13.2. 1995, II ZR 15/94, DStR 1995, 613 m. Anm. Goette).
  • BGH, 10.06.1991 - II ZR 234/89

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Auszug aus BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96
    Sie durfte den Vorteil, den sie dadurch erzielt hatte, daß sie den Landwirt bei den Verhandlungen über die Anpachtung der später an die KG unterverpachteten Flächen zu einem besonders niedrigen Preis für die Überlassung bewogen hat, für sich behalten und mußte ihn nicht an die KG, deren Gesellschafter im übrigen zu keinem Zeitpunkt über die Höhe des an die Klin. zu zahlenden Pachtzinses im Zweifel gelassen worden sind, weiter leiten (vgl. Sen.Urt. v. 10.6. 1991, II ZR 234/89, NJW-RR 1991, 1249, GmbHR 1991, 362 in Abgrenzung zu BGHZ 14, 25 und BGHZ 65, 51).
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 188/90

    Sonderrecht der Gesellschafterversammlung einen Geschäftsführer vorzuschlagen

    Auszug aus BGH, 03.11.1997 - II ZR 353/96
    K hatte gegen jene Entscheidung des OLG Revision eingelegt (II ZR 232/95), der II. Zivilsenat hat sie jedoch - nachdem er am 14.7.1997 in dem anderen Verfahren die Annahme der Revision der Klin. beschlossen hatte - durch Beschluß vom selben Tage nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. allgemein zum Annahmeverfahren BGH v. 4.3. 1991, II ZR 188/90, DStR 1991, 584).
  • BGH, 13.10.2020 - II ZR 359/18

    Einordnung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden …

    Rn. 19 Grundsätzlich kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis auch ohne wichtigen Grund durch den Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1972 - II ZR 31/70, NJW 1973, 651, 652; Urteil vom 3. November 1997 - II ZR 353/96, ZIP 1997, 2197, 2198).
  • OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11

    Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines …

    Zulässig sind allerdings Erschwerungen und Erleichterungen (BGH, Urt. v. 3. November 1997 - II ZR 353/96 -, NJW 1998, S. 1225 ).
  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 243/02

    Einziehung eines Geschäftsanteils wegen Erhebung einer Strafanzeige gegen einen …

    c) Da bei der gebotenen Gesamtabwägung auch nicht allein auf die Zerstrittenheit der Gesellschafter F. abgestellt werden darf, sondern zu berücksichtigen ist, daß die Gründe für das die Gesellschaft belastende - äußerstenfalls durch Auflösung der Gesellschaft auszuräumende (…vgl. Urt. v. 20. September 1999 - II ZR 345/97, NJW 1999, 3779 m.w.N.) - Zerwürfnis nicht einseitig (…vgl. Urt. v. 10. Juni 1991 - II ZR 234/89, NJW-RR 1991, 1249; Urt. v. 3. November 1997 - II ZR 353/96, NJW 1998, 1225;… Urt. v. 20. September 1999 aaO) A. F. anzulasten sind, sondern auch auf der Seite der die Zwangseinziehung betreibenden Gesellschaftergruppe Gründe für die Uneinigkeit gesetzt worden sind, rügt die Revision zu Unrecht die abschließende Gesamtwürdigung des Berufungsgerichts.
  • OLG Köln, 30.08.2007 - 18 U 57/07

    Bestehen eines Untreueverdachtes als wichtiger Grund zur Abberufung eines …

    Eine weitere Geschäftsführung durch den Verfügungsbeklagten zu 1) ist dem Verfügungskläger nicht unzumutbar, da auch gegen ihn ein berechtigter Untreueverdacht besteht (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1997 - II ZR 353/96 -, NJW 1998, 1223;… Urt. v. 19.12.1951 - II ZR 42/51 -, JZ 1952, 276).

    Eine weitere Geschäftsführung durch den Verfügungsbeklagten zu 1) ist dem Verfügungskläger nicht unzumutbar, da auch gegen ihn ein berechtigter Untreueverdacht besteht (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1997 - II ZR 353/96 -, NJW 1998, 1223;… Urt. v. 19.12.1951 - II ZR 42/51 -, JZ 1952, 276).

  • LG Köln, 08.07.2011 - 89 O 4/07

    Abrechnung privat veranlasster Ausgaben über eine offene Handelsgesellschaft zu …

    Dabei ist auch im Rahmen der §§ 117, 127 HGB zu berücksichtigen, ob der die Abberufung betreibende Gesellschafter selbst Verfehlungen begangen hat, die seinen Ausschluss aus der Gesellschaft rechtfertigen können (vgl. BGH in NJW 1998, 1225; BGH in JZ 1952, 276 sowie die Entscheidung des OLG Köln im einstweiligen Verfügungsverfahren 18 U 57/06).

    Jedenfalls für ihn ergibt sich daraus keine Unzumutbarkeit der weiteren Geschäftsführung durch den Beklagten zu 1), da er als Geschäftsführer im gleichen Maße Untreuehandlungen begangen hat (vgl. dazu BGH in NJW 1998, 1225;… OLG Köln a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2016 - 2 (4) Ss 356/16

    Strafverfahren: Gegenstand der Strafanklage bei prozessual selbstständigen Taten; …

    Bei dem zur Anklage gebrachten Sachverhalt einerseits und dem zur Verurteilung gelangten Sachverhalt andererseits handelt es sich danach um zeitlich und räumlich deutlich getrennte und auch im Tatbild verschiedene Vorfälle und damit um selbständige Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH, NStZ 1998, 635 f.; NStZ 1999, 523 f.; OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2015, 1 RVs 204/15; OLG Celle, NJW 1998, 1225 f.).
  • OLG München, 22.07.2008 - 31 Wx 88/07

    Handelsregister: Widerspruch gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft bei …

    (1) Der Eintritt eines Gesellschafters in eine OHG bzw. KG erfolgt durch einen Aufnahmevertrag zwischen dem Eintretenden und allen Gesellschaftern; der Aufnahmevertrag ist eine Änderung des bestehenden Gesellschaftsvertrags (vgl. BGHZ 76, 160/164; BGH NJW 1998, 1225/1226;… Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Wertenbruch HGB 2. Aufl. § 105 Rn. 153).
  • LG Wuppertal, 31.10.2013 - 4 O 286/12

    Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH & Co.KG

    Rn. 80 Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung der KG vom 21. Juni 2010 gemäß dem Antrag 7 des Beirats (Seite 19 des Protokolls, Anlage ASt 4 im gesonderten Anlagenhefter) konnte die Klägerin (Anmerkung: im dortigen Verfahren ist die hiesige Beklagte zu 1.) die Klägerin) nicht Komplementärin werden, weil die Aufnahme eines neuen Gesellschafters (zumal eines Komplementärs) in eine Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft grundsätzlich - und auch hier - nur durch einstimmigen Beschluss möglich ist (BGH, WM 1997, 2400 ff., Rdnr. 15 nach juris;… Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., Rdnr. 70 zu § 105;… Wertenbruch in: Ebenroth/Boujong, HGB, 2. Aufl., Rdnr. 152 zu § 105).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 9 U 105/10

    Publikums-KG: Aufnahme einer neuen Komplementär-GmbH durch einfachen …

    Rn. 4 1. Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung der KG vom 21. Juni 2010 gemäß dem Antrag 7 des Beirats (Seite 19 des Protokolls, Anlage ASt 4 im gesonderten Anlagenhefter) konnte die Klägerin nicht Komplementärin werden, weil die Aufnahme eines neuen Gesellschafters (zumal eines Komplementärs) in eine Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft grundsätzlich - und auch hier - nur durch einstimmigen Beschluss möglich ist (BGH, WM 1997, 2400 ff., Rdnr. 15 nach juris;… Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., Rdnr. 70 zu § 105;… Wertenbruch in: Ebenroth/Boujong, HGB, 2. Aufl., Rdnr. 152 zu § 105).
  • OLG Köln, 30.08.2007 - 18 U 53/07

    Widerstand gegen strategische Grundentscheidung der Gesellschaft kann Abberufung …

    Die Abberufung eines Geschäftsführers abweichend von § 117 HGB durch Mehrheitsbeschluss auch ohne wichtigen Grund kann nach § 109 HGB im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden (BGH, Urt. v. 03.11.1997 - II ZR 353/96 -, NJW 1998, 1223).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2012 - 16 U 110/11

    Einstweilige Verfügung auf Entziehung der Befugnisse eines Gesellschafters; …

  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 15 U 53/16

    Wirksamkeit von in Gesellschafterversammlung einer KG gefasster Beschlüsse

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