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Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.02.1974

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,128
BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72 (https://dejure.org/1974,128)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1974 - II ZR 63/72 (https://dejure.org/1974,128)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1974 - II ZR 63/72 (https://dejure.org/1974,128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rückgewähr ausgeschütteter Gewinne - Sittenwidrige Vereinbarung eines Anspruchs auf jederzeitige Übertragung des Geschäfts auf einen stillen Gesellschafter - Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einem Unternehmen mit dem Zweck der Besorgung fremder ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 62, 234
  • NJW 1974, 1201
  • MDR 1974, 828
  • WM 1974, 519
  • DB 1974, 1057
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Der Bundesgerichtshof hat bisher zwar nur entschieden, daß ein Geschäftsbesorgungsvertrag, den ein nicht zugelassener Rechtsberater unter Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBeratG mit einem Rechtsuchenden geschlossen hat, nach § 134 BGB nichtig ist (BGHZ 37, 258).

    Denn das Gesetz will nicht nur die Rechtsuchenden vor den Gefahren einer unzureichenden und nicht sachgemäßen Betreuung schützen und den Belangen der - besonderen standesrechtlichen Einschränkungen unterliegenden - Anwaltschaft dienen (BGHZ 37, 258, 261).

    Aus der oben angeführten Entscheidung (BGHZ 37, 258) ergibt sich zwar, daß auch eine Geschäftsbesorgung, die ein nicht zugelassener Rechtsberater unter Verstoß gegen Art. 1 § 1 RBeratG mit einem Rechtsuchenden geschlossen hat, nach § 134 BGB nichtig ist.

  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille …

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Denn dies hätte nur zur Folge, daß die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft anzuwenden wären, die uneingeschränkt auch für die stille Gesellschaft gelten (BGHZ 55, 5).

    Die rechtliche Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft findet - wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGHZ 55, 5, 9; 17, 160, 167;… Urt. v. 11.4.51 - II ZR 9/50) - da ihre Grenze, wo gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter, besonders schutzwürdiger Personen entgegenstehen.

  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52

    Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Das Berufungsgericht wird bei der Beurteilung dieser Rechtsgrundlage nicht außer acht lassen dürfen, daß in Fällen der vorliegenden Art ein Bereicherungsanspruch im allgemeinen von vornherein nur auf Herausgabe des Vermögensüberschusses geht, der sich aus der Berücksichtigung aller mit der Vermögensverschiebung zusammenhängenden Vor- und Nachteile, insbesondere nach Absetzung der Gegenleistung, ergibt (BGHZ 9, 333; BGH LM BGB § 818 Abs. 3 Nr. 6, 7 und 11).
  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Daraus folgt, daß es sich hier um einen weniger bedeutsamen Verstoß gegen ein Verbotsgesetz handelt, der nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht zur Nichtigkeit der Inkassoverträge führen kann, sondern nur einem - hier nicht in Frage stehenden -Erfüllungsanspruch (und Schadensersatz wegen Nichterfüllung) entgegensteht (vgl. BGHZ 46, 24, 28).
  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66

    Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Der Gläubiger muß sich vielmehr des Verstoßes bewußt gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben (BGHZ 50, 90, 92 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Die rechtliche Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft findet - wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGHZ 55, 5, 9; 17, 160, 167;… Urt. v. 11.4.51 - II ZR 9/50) - da ihre Grenze, wo gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter, besonders schutzwürdiger Personen entgegenstehen.
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Es ist vielmehr auch - wenn nicht in erster Linie - im Interesse einer zuverlässigen Rechtspflege und damit zum Schutze staatlicher Belange und der Allgemeinheit erlassen worden (vgl. BGHZ 48, 12, 17).
  • BGH, 16.12.1960 - II ZR 162/59

    Der geschützte Lebensbereich einer Ehefrau

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Der erkennende Senat hat in bezug auf die offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft wiederholt ausgesprochen, daß Vereinbarungen, die einem Gesellschafter die Befugnis geben, andere Gesellschafter ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes auszuschließen oder - bei einer zweigliedrigen Gesellschaft - das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen, im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig sind (vgl. u.a. Urt. d. Sen. v. 18.3.68 - II ZR 26/66, LM BGB § 138 [B b] Nr. 24; BGHZ 34, 80, 83).
  • BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52

    Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren …

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Das Berufungsgericht leitet aus dem Urteil des Senats in BGHZ 8, 157 ganz allgemein ab, daß die Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einem Unternehmen, dessen Inhaber oder Träger einer personengebundenen Erlaubnis bedarf, keinen Verstoß gegen das die Erlaubnis fordernde Gesetz darstellt, und nimmt an, daß dieser Grundsatz auch im vorliegenden Falle eingreife.
  • BGH, 24.04.1954 - II ZR 35/53

    Verpflichtung eines Gesellschafters der offenen Handelsgesellschaft zur …

    Auszug aus BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
    Der erkennende Senat hat dies in einem Fall angenommen, in dem die Gesellschafter nicht bewußt gegen das Verbotsgesetz verstoßen, ihre - wegen Fehlens einer behördlichen Genehmigung - gesetzwidrige Geschäftstätigkeit, vielmehr in Übereinstimmung mit der Konzessionsbehörde ausgeübt haben (Urt. v. 24.4.54 - II ZR 35/53, LM HGB § 105 Nr. 8).
  • BGH, 15.11.1971 - II ZR 130/69

    Zulässigkeit der Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einer Apotheke im …

  • BGH, 11.04.1951 - II ZR 9/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1968 - II ZR 26/66

    Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses gegenüber allen Kommanditisten durch …

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen …

    b) In den genannten Ausnahmefällen (Mitwirkung Minderjähriger oder Geschäftsunfähiger und Verstoß gegen §§ 134, 138 BGB) hat die Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft bzw. den fehlerhaften Beitritt deshalb abgelehnt, weil die Nichtanwendung der allgemeinen Regeln über Anfechtung und Nichtigkeit zu Ergebnissen führen würde, die mit höherrangigen rechtlich geschützten Interessen der Allgemeinheit nicht vereinbar sind bzw. den nach der Rechtsordnung gebotenen Schutz bestimmter Personengruppen verfehlen (vgl. nur BGHZ 62, 234, 241; 75, 214, 217 f.; 97, 243, 250).
  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines …

    Es kann dahinstehen, ob der Gesellschaftszweck der Klägerin auf eine unzulässige Rechtsdienstleistung gerichtet und der Gesellschaftsvertrag - in seiner derzeitigen Fassung - daher nichtig ist (…vgl. die Kammer im Urteil vom 18. Februar 2019 - 30 O 72/18 , Rn. 37 ff - juris; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - II ZR 86/10; BGH, Urteil vom 25. März 1974 - II ZR 63/72; a.A. LG München I…, Urteil vom 7. Februar 2020 - 37 O 18934/17, Rn. 117).
  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 383/12

    Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten …

    Rn. 12 Die rechtliche Anerkennung der fehlerhaften Gesellschaft findet nur da ihre Grenze, wo gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder besonders schutzbedürftiger Personen entgegenstehen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1970 - II ZR 158/69, BGHZ 55, 5, 9; Urteil vom 25. März 1974 - II ZR 63/72, BGHZ 62, 234, 241).
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   BGH, 14.02.1974 - II ZR 63/72   

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZR 63/72
    Dem Urteil vom 22. Februar 1967 (BGHZ 47, 157, 164 f) ist nicht zu entnehmen, daß der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes über den von ihm entschiedenen Sonderfall hinaus insoweit eine grundsätzlich andere Auffassung vertreten wollte.
  • RG, 24.02.1931 - II 234/30

    Über den Befreiungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters, insbesondere …

    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZR 63/72
    Ein solcher Befreiungsanspruch beruht, wie im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 132, 29, 32) auch im Schrifttum allgemein angenommen wird, auf einer entsprechenden Anwendung des § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB, Denn der Zweck dieser Vorschrift, den Ausgeschiedenen von den im Außenverhältnis fortwirkenden Belastungen seiner Gesellschaftszugehörigkeit zu befreien, wird nur erreicht, wenn er auch dem Zugriff auf Sicherheiten, die er einem Gläubiger gestellt hatte, nicht mehr ausgesetzt ist.
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