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   BFH, 05.02.2014 - III B 108/13   

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https://dejure.org/2014,4902
BFH, 05.02.2014 - III B 108/13 (https://dejure.org/2014,4902)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2014 - III B 108/13 (https://dejure.org/2014,4902)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - III B 108/13 (https://dejure.org/2014,4902)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Überraschungsentscheidung; Beweisantrag und nachfolgender Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • openjur.de

    Überraschungsentscheidung; Beweisantrag und nachfolgender Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1
    Überraschungsentscheidung; Beweisantrag und nachfolgender Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Überraschungsentscheidung; Beweisantrag und nachfolgender Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Überraschungsentscheidung; Beweisantrag und nachfolgender Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • rewis.io

    Überraschungsentscheidung; Beweisantrag und nachfolgender Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Überraschungsentscheidung des FG; ein nachfolgender Verzicht auf mündliche Verhandlung beinhaltet auch den Verzicht auf eine beantragte Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - III B 108/13
    Auch obliegt dem FG keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung andeuten müsste (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362).
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - III B 108/13
    Zudem ist das FG generell nicht verpflichtet, seine vorläufige Beweiswürdigung bzw. das Ergebnis einer Gesamtwürdigung zahlreicher Einzelumstände offen zu legen (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - III B 108/13
    a) Eine Überraschungsentscheidung kann gegeben sein, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635).
  • BFH, 29.06.2010 - III B 168/09

    Beweisantrag und Verzicht auf mündliche Verhandlung - ordnungsgemäßer

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - III B 108/13
    Damit hat er zugleich den Verzicht auf die in dem früheren Schriftsatz beantragten Zeugeneinvernahmen erklärt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 III B 168/09, BFH/NV 2010, 1847; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 237).
  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 05.02.2014 - III B 108/13
    Einer umfassenden Erörterung der für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte bedarf es dabei nicht (BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235).
  • BFH, 19.11.2014 - V R 39/13

    Vorlage der Originalrechnung als Voraussetzung des Antrages auf

    Dadurch, dass das FG seine Rechtsansicht hinsichtlich der Notwendigkeit einer Rechnungszweitschrift erst kurz vor Ende der mündlichen Verhandlung hat erkennen lassen, liegt schon deshalb keine Überraschungsentscheidung vor, weil es keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne gibt, dass das Gericht seine mögliche Beurteilung andeuten müsste (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2014 III B 108/13, BFH/NV 2014, 706; vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362).
  • BFH, 21.07.2016 - X R 56/14

    Ausnahme vom strengen sachenrechtlichen Objektbegriff beim gewerblichen

    Auch obliegt dem FG keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsste (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2014 III B 108/13, BFH/NV 2014, 706).
  • BFH, 21.08.2014 - X B 159/13

    Abweichung der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises von den vertraglichen

    Auch obliegt dem FG keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2014 III B 108/13, BFH/NV 2014, 706).
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