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   BFH, 05.02.2015 - III R 24/14   

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https://dejure.org/2015,12711
BFH, 05.02.2015 - III R 24/14 (https://dejure.org/2015,12711)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2015 - III R 24/14 (https://dejure.org/2015,12711)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - III R 24/14 (https://dejure.org/2015,12711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 32 Abs 4 S 5, EStG § 12 Nr 5, EStG § 9 Abs 6, EStG VZ 2011
    Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum

  • Bundesfinanzhof

    Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 5 EStG 2009, § 12 Nr 5 EStG 2009 vom 07.12.2011, § 9 Abs 6 EStG 2009 vom 07.12.2011
    Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum

  • IWW

    § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 6 bis 8 des Einkommensteuergesetze... s (EStG), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 6 bis 8 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 2 Abs. 2 EStG, § 9 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 2 EStG, § 12 Nr. 5, § 9 Abs. 6 EStG, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des anzurechnenden Einkommens eines in der Ausbildung zur Erzieherin befindlichen kindergeldberechtigten Kindes

  • rewis.io

    Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des anzurechnenden Einkommens eines in der Ausbildung zur Erzieherin befindlichen kindergeldberechtigten Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Abzugsbegrenzung für Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei einem Praktikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkosten eines Kindes bei Fachschule und Praktikum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten durch berufliche Bildungsmaßnahmen umfassen tatsächliche Fahrtkosten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Aufteilung der Einkünfte und Bezüge innerhalb und außerhalb des Begünstigungszeitraums
    Beispiele zur BFH-Rechtsprechung zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge
    Reisekosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 24/14
    Erzielt das Kind infolge seiner Berufsausbildung --wie hier für das Praktikum-- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten (§ 9 EStG) abzuziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteile vom 17. Juni 2010 III R 59/09, BFHE 230, 142, BStBl II 2011, 121, und vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449).

    Wie bei einer Auswärtstätigkeit besteht in einem solchen Fall typischerweise nicht die Möglichkeit, sich auf die immer gleichen Wege einzustellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinzuwirken (BFH-Urteil in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, m.w.N.); derartige Sachverhalte sind auch nicht mit befristeten Arbeitsverhältnissen vergleichbar (vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338).

    Die Beteiligten gehen zutreffend und in Übereinstimmung mit den Rechtsausführungen des FG-Urteils davon aus, dass das Schulgeld bei der Grenzbetragsberechnung abzuziehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2012 III R 13/12, BFHE 239, 123, BStBl II 2014, 28, und in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, beide betreffend Studiengebühren).

  • BFH, 10.04.2014 - III R 35/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 24/14
    Die Abzugsbegrenzung für Wegekosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist grundsätzlich nicht zu beachten, wenn die zu Einkünften führende Bildungsmaßnahme nicht auf Dauer angelegt, sondern wie das hier vorliegende halbjährige bezahlte Praktikum im Kindergarten lediglich als Teilabschnitt in eine längere und anderenorts stattfindende Ausbildung eingebettet ist, die nicht insgesamt als Ausbildungsdienstverhältnis organisiert ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. April 2014 III R 35/13, BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Die von der Tochter besuchte Fachschule ist keine regelmäßige Arbeitsstätte, obwohl sie häufig und über einen längeren Zeitraum hinweg aufgesucht wurde, weil sie nicht vom Arbeitgeber der Tochter betrieben wurde (Senatsurteil in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 24/14
    bb) Eine Beschränkung des Werbungskostenabzugs wie auch des Abzugs ausbildungsbedingter Mehraufwendungen auf die Entfernungspauschale scheidet danach aus, weil eine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nur im Rahmen bezahlter Arbeit in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 38/08

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 24/14
    Der Abzug ausbildungsbedingter Mehraufwendungen orientiert sich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach an den entsprechend anwendbaren Vorschriften über den Werbungskostenabzug (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338, m.w.N., zu § 9 Abs. 2 EStG).
  • BFH, 06.11.2014 - VI R 21/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 24/14
    Wie bei einer Auswärtstätigkeit besteht in einem solchen Fall typischerweise nicht die Möglichkeit, sich auf die immer gleichen Wege einzustellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinzuwirken (BFH-Urteil in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, m.w.N.); derartige Sachverhalte sind auch nicht mit befristeten Arbeitsverhältnissen vergleichbar (vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. November 2014 VI R 21/14, BFHE 247, 427, BStBl II 2015, 338).
  • BFH, 17.06.2010 - III R 59/09

    Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 24/14
    Erzielt das Kind infolge seiner Berufsausbildung --wie hier für das Praktikum-- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten (§ 9 EStG) abzuziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteile vom 17. Juni 2010 III R 59/09, BFHE 230, 142, BStBl II 2011, 121, und vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 13/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 24/14
    Die Beteiligten gehen zutreffend und in Übereinstimmung mit den Rechtsausführungen des FG-Urteils davon aus, dass das Schulgeld bei der Grenzbetragsberechnung abzuziehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2012 III R 13/12, BFHE 239, 123, BStBl II 2014, 28, und in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, beide betreffend Studiengebühren).
  • FG Thüringen, 29.08.2013 - 2 K 393/12

    Grenzbetragsberechnung: Kosten für die Wege zur Fachschule als

    Auszug aus BFH, 05.02.2015 - III R 24/14
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 29. August 2013  2 K 393/12 sowie der Aufhebungsbescheid der Beklagten vom 21. September 2011 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 5. April 2012 aufgehoben.
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