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   BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05   

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https://dejure.org/2005,1217
BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05 (https://dejure.org/2005,1217)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - III ZR 104/05 (https://dejure.org/2005,1217)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - III ZR 104/05 (https://dejure.org/2005,1217)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzzustellung: Beschreibung der Empfangsvorrichtung; Nachweis der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung; Anforderungen an die Darlegung einer verspäteten Zustellung; Beginn einer Rechtsmittelfrist mit der Zustellung eines Vollstreckungsbescheids; Pflicht zur Darlegung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Angabe der "ähnlichen Vorrichtung" in Zustellungsurkunde

  • Judicialis

    ZPO § 180; ; ZPO § 182 Abs. 2 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 180 § 182 Abs. 2 Nr. 4
    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung durch Einwurf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ersatzzustellung: Angabe der Empfangseinrichtung unnötig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 150
  • MDR 2006, 589
  • FamRZ 2006, 199
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

    Der Einzelrichter ist durch den Übertragungsbeschluss des Kollegiums zur Entscheidung über die Berufung befugt, auch wenn das Kollegium die grundsätzliche Bedeutung der Sache von ihm abweichend beurteilt hat (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02, NJW 2003, 2900, 2901; vom 16. Juni 2004 - VIII ZR 303/03, NJW 2004, 2301; vom 10. November 2005 - III ZR 104/05, NJW 2006, 150 Rn. 9).
  • BGH, 07.02.2019 - III ZR 38/18

    Rechtsstreit um die Verpflichtung eines Pflegebedürftigen zur Tragung der

    Dieser Regelungssystematik des Gesetzes kann entnommen werden, dass der Einzelrichter nach dem Willen des Gesetzgebers durch den Übertragungsbeschluss des Kollegiums auch in den Fällen zur Entscheidung über die Berufung befugt ist, in denen er, ohne dass sich die Prozesslage wesentlich anders darstellt, die Frage der Grundsatzbedeutung lediglich abweichend von der Auffassung des Kollegiums beurteilt (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05, NJW 2006, 150 Rn. 9 f mwN; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02, NJW 2003, 2900 f; Zöller/ Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 526 Rn. 12).
  • OLG München, 04.07.2013 - 23 U 3950/12

    Notwendigkeit der Aufgabe jeglichen Besitzes der Veräußerers einer Sache zur

    Die Postzustellungsurkunde ist nach § 182 Abs. 1 Satz 2, § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde und begründet daher den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, mithin insbesondere die Einlegung der Ladung in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten oder eine ähnliche Einrichtung (BGH NJW 2006, S. 150, 151).

    Notwendig ist vielmehr der vollständige Beweis der Unrichtigkeit der in der Urkunde bezeugten Tatsachen (BGH NJW 2006, S. 150, 151).

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