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   BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69   

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BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69 (https://dejure.org/1972,962)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1972 - III ZR 107/69 (https://dejure.org/1972,962)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69 (https://dejure.org/1972,962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf vollen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung - Haftung der Streitkräfte nach Amtshaftungsgrundsätzen - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtsverletzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 12; StVG § 13; BGB § 428

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf vollen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung; Haftung der Streitkräfte nach Amtshaftungsgrundsätzen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 187
  • NJW 1972, 1711
  • MDR 1972, 934
  • VersR 1972, 1017
  • DB 1972, 1868
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.1968 - III ZR 179/67

    Anspruch einer Witwe aus nicht vorsätzlicher Amtsplichtverletzung; Verhältnis

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Diese Leistungen seien in voller Höhe zu berücksichtigen und - entgegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1968 - III ZR 179/67 in VersR 1969, 281 (= BGHZ 51, 226) - nicht etwa jeder Anspruch in dem Verhältnis zu kürzen, in dem der Gesamtschaden zu dem Höchstbetrag stehe.

    Diese Berechnungsart steht - wie das Berufungsgericht ebenfalls ausdrücklich hervorhebt - in Widerspruch zu den in der bereits genannten Entscheidung des Senats in BGHZ 51, 226 festgelegten Grundsätzen.

    Das Berufungsgericht setzt sich mit dieser Auffassung bewußt in Widerspruch zu den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinen Entscheidungen in BGHZ 47, 196 und NJW 1968, 1962 zum Übergang von Ersatzforderungen nach dem Straßenverkehrsgesetz auf den Kaskoversicherer gemäß § 67 VVG aufgestellt hat und auch in Fällen der vorliegenden Art angewendet wissen will (BGHZ 51, 226, 232) [BGH 16.12.1968 - III ZR 179/67] .

    Um festzustellen, in welchem Umfang die Beerdigungskosten im Rahmen des § 12 StVG Berücksichtigung zu finden haben, ist - auch hier unter Beachtung der in BGHZ 51, 226 festgelegten und oben bereits erörterten Grundsätze - zu prüfen, welcher Ersatzbetrag auf die den Hinterbliebenen erwachsenen Beerdigungskosten entfallen würde, wenn die Beklagte auch für diese Kosten ausschließlich nach Maßgabe des Straßenverkehrsgesetzes einzustehen hätte.

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 119/65

    Geltendmachung übergegangener Ersatzansprüche Hinterbliebener - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Das AVL hat sodann unter Berücksichtigung des Urteils des erkennenden Senats vom 29. Januar 1968 III ZR 119/65 (= VersR 1968, 664) in einem Schreiben an die Klägerin vom 4. Februar 1969 den monatlichen Rentenhöchstbetrag anderweit auf 209, 38 DM berechnet und an die Klägerin die Differenz zwischen diesem Rentenbetrag und dem im Bescheid vom 27. Dezember 1965 errechneten monatlichen Höchstbetrag von 187, 51 DM für die Zeit vom 1. Februar 1966 bis zum 31. Dezember 1968 mit 765, 45 DM bezahlt.

    Die bis zum 31. Januar 1966 geleisteten Rentenbeträge seien ebenfalls folgendermaßen zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 29. Januar 1968 - III ZR 119/65 = VersR 1968, 664): Von dem nach Abzug der echten Kapitalzahlungen verbleibenden Kapitalhöchstbetrag sei der Rentenhöchstbetrag zu ermitteln.

    Als solche Amtshaftungsansprüche ausschließende anderweite Ersatzmöglichkeiten haben auch die Ansprüche der Geschädigten auf Versicherungsleistungen gegen Träger der Sozialversicherung zu gelten, so daß die Sozialversicherer und damit auch die Klägerin Amtshaftungsansprüche auf Grund gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 1542 RVO) nicht erwerben, sondern auf sie lediglich die neben den Amtshaftungsansprüchen bestehenden Ansprüche der Geschädigten nach §§ 7, 10 Abs. 2, 12 StVG übergehen können (vgl. zu dem Vorstehenden außer der bereits genannten Entscheidung in VersR 1970, 439 auch die Entscheidungen des erkennenden Senats in BGHZ 49, 267; VersR 1968, 664 ff und 695 ff jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das würde auch dem Grundsatz widerstreiten, daß der Verletzte nach dem Straßenverkehrsgesetz zwar einen Einzelposten seines Schadens als Kapital, einen anderen als Rente ersetzt verlangen kann, er aber denselben Posten nicht zerreissen darf (Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 119/65 = VersR 1968, 664, 667).

  • BGH, 27.06.1958 - VI ZR 98/57

    Sozialversicherungsträger als Gesamtgläubiger

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Sind mehrere Sozialversicherungsträger infolge Forderungsübergangs gemäß § 1542 RVO Gesamtgläubiger einer nach §§ 7, 10 ff StVG geschuldeten Rente geworden (BGHZ 28, 68), dann muß die Erklärung, daß Ersatz statt in Renten in Kapitalform verlangt werde, von allen Gesamtgläubigern gemeinsam abgegeben werden.

    Die anerkannten Beträge hat das Amt - unter Hinweis auf das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1958 - VI ZR 98/57 (BGHZ 28, 68 = NJW 1958, 1588) bislang an die Berufsgenossenschaft ausbezahlt.

    Die Bedeutung der Gesamtgläubigerschaft liegt gerade darin, daß der Schuldner die ganze Leistung an einen Beliebigen der Gesamtgläubiger erbringen kann, ohne damit belastet zu sein, ermitteln zu müssen, welcher Teil der von ihm geschuldeten Leistung auf die einzelnen Gesamtgläubiger entfällt (vgl. BGHZ 28, 68 ff).

  • BGH, 17.03.1964 - VI ZR 15/63
    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Deshalb nimmt der Bundesgerichtshof in feststehender Rechtsprechung - und insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 156, 392, 393 - an, daß der Verletzte die Wahl habe, ob er für die Vergangenheit Ersatz in Form von Kapital oder von Rente verlangen will (BGH in VersR 1958, 324; 1964, 638 [BGH 17.03.1964 - VI ZR 186/61] /9 und 777/8 u.a.).

    Mit Rücksicht auf die in § 12 StVG bestimmten Höchstbeträge für Kapital und Renten ist für den Verletzten bei kurzfristigen hohen Schäden die Kapitalzahlung günstiger, während bei einer längeren Laufzeit (mehr als 16 Jahre) die Rentenzahlung günstiger ist (vgl. BGH in VersR 1964, 638/9; Müller, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., Rdn 9 und 12 zu § 12 StVG und Rdn 9 zu § 13 StVG).

    Falls die Ansprüche im Wege des Prozesses durchgesetzt werden, wird man insoweit für die Regelfälle - insbesondere dann, wenn nur ein Gläubiger und auch nur ein Schädiger vorhanden ist - als maßgebenden Zeitpunkt den Tag der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz ansehen können (BGH VersR 1964, 638 f in Übereinstimmung mit RGZ 156, 392).

  • BGH, 26.02.1970 - III ZR 151/69

    Haftung - Unfallfolgen - Dienstfahrt - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Insoweit ist die Rechtslage die gleiche, wie sie vor Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts unter der Geltung des Finanzvertrages (Art. VIII) bestand (vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 1970 - III ZR 151/69 S. 6 ff = VersR 1970, 439 ff).

    Als solche Amtshaftungsansprüche ausschließende anderweite Ersatzmöglichkeiten haben auch die Ansprüche der Geschädigten auf Versicherungsleistungen gegen Träger der Sozialversicherung zu gelten, so daß die Sozialversicherer und damit auch die Klägerin Amtshaftungsansprüche auf Grund gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 1542 RVO) nicht erwerben, sondern auf sie lediglich die neben den Amtshaftungsansprüchen bestehenden Ansprüche der Geschädigten nach §§ 7, 10 Abs. 2, 12 StVG übergehen können (vgl. zu dem Vorstehenden außer der bereits genannten Entscheidung in VersR 1970, 439 auch die Entscheidungen des erkennenden Senats in BGHZ 49, 267; VersR 1968, 664 ff und 695 ff jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • RG, 16.12.1937 - VI 126/37

    Wie sind Schadensersatzansprüche nach §§ 12, 13 KFG. in Kapital und Rente

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Deshalb nimmt der Bundesgerichtshof in feststehender Rechtsprechung - und insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 156, 392, 393 - an, daß der Verletzte die Wahl habe, ob er für die Vergangenheit Ersatz in Form von Kapital oder von Rente verlangen will (BGH in VersR 1958, 324; 1964, 638 [BGH 17.03.1964 - VI ZR 186/61] /9 und 777/8 u.a.).

    Falls die Ansprüche im Wege des Prozesses durchgesetzt werden, wird man insoweit für die Regelfälle - insbesondere dann, wenn nur ein Gläubiger und auch nur ein Schädiger vorhanden ist - als maßgebenden Zeitpunkt den Tag der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz ansehen können (BGH VersR 1964, 638 f in Übereinstimmung mit RGZ 156, 392).

  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Das Berufungsgericht setzt sich mit dieser Auffassung bewußt in Widerspruch zu den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinen Entscheidungen in BGHZ 47, 196 und NJW 1968, 1962 zum Übergang von Ersatzforderungen nach dem Straßenverkehrsgesetz auf den Kaskoversicherer gemäß § 67 VVG aufgestellt hat und auch in Fällen der vorliegenden Art angewendet wissen will (BGHZ 51, 226, 232) [BGH 16.12.1968 - III ZR 179/67] .
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Als solche Amtshaftungsansprüche ausschließende anderweite Ersatzmöglichkeiten haben auch die Ansprüche der Geschädigten auf Versicherungsleistungen gegen Träger der Sozialversicherung zu gelten, so daß die Sozialversicherer und damit auch die Klägerin Amtshaftungsansprüche auf Grund gesetzlichen Forderungsübergangs (§ 1542 RVO) nicht erwerben, sondern auf sie lediglich die neben den Amtshaftungsansprüchen bestehenden Ansprüche der Geschädigten nach §§ 7, 10 Abs. 2, 12 StVG übergehen können (vgl. zu dem Vorstehenden außer der bereits genannten Entscheidung in VersR 1970, 439 auch die Entscheidungen des erkennenden Senats in BGHZ 49, 267; VersR 1968, 664 ff und 695 ff jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 100/66

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Das Berufungsgericht setzt sich mit dieser Auffassung bewußt in Widerspruch zu den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinen Entscheidungen in BGHZ 47, 196 und NJW 1968, 1962 zum Übergang von Ersatzforderungen nach dem Straßenverkehrsgesetz auf den Kaskoversicherer gemäß § 67 VVG aufgestellt hat und auch in Fällen der vorliegenden Art angewendet wissen will (BGHZ 51, 226, 232) [BGH 16.12.1968 - III ZR 179/67] .
  • BGH, 25.02.1958 - VI ZR 44/57
    Auszug aus BGH, 13.07.1972 - III ZR 107/69
    Deshalb nimmt der Bundesgerichtshof in feststehender Rechtsprechung - und insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 156, 392, 393 - an, daß der Verletzte die Wahl habe, ob er für die Vergangenheit Ersatz in Form von Kapital oder von Rente verlangen will (BGH in VersR 1958, 324; 1964, 638 [BGH 17.03.1964 - VI ZR 186/61] /9 und 777/8 u.a.).
  • BGH, 17.03.1964 - VI ZR 186/61

    Zulässigkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs einer

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    Sie ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass jedem Gesamtgläubiger ein eigener Anspruch auf die ganze Leistung zusteht (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 1959 - V ZR 181/57, BGHZ 29, 363, 364 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1966 - V ZB 24/66, BGHZ 46, 253, 257; Beschluss vom 3. Mai 2012 - V ZB 112/11, FamRZ 2012, 1213 Rn. 13), der Schuldner jedoch nach seinem Belieben ohne Rücksicht auf das Verhältnis der Gesamtgläubiger untereinander an einen jeden von ihnen mit schuldbefreiender Wirkung leisten kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69, BGHZ 59, 187, 191; Urteil vom 11. Juli 1979 - VIII ZR 215/78, NJW 1979, 2038, 2039).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    In Fällen der Gesamtgläubigerschaft ist es im Interesse des Schuldners auch sonst geboten, die gemeinschaftliche Ausübung des Wahlrechts zu verlangen (vgl. BGHZ 59, 187).
  • LG Hamburg, 26.07.2011 - 302 O 192/08

    Prozess gegen KfZ-Haftpflichtversicherer - Keine einmalige Kapitalabfindung für

    Sie ist grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, für die Schadenspositionen der Vergangenheit Kapitalabfindung oder Rente zu verlangen (BGHZ 59, 187, 188).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 167/15

    Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung von Gesamtgläubigern

    Auch in diesem Fall ist der Schuldner nicht damit belastet, ermitteln zu müssen, welcher Teil der von ihm geschuldeten Leistung auf die einzelnen Gesamtgläubiger entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69, BGHZ 59, 187, 191).
  • OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 40/09

    Eintragung eines gemeinschaftlichen Rechts im Grundbuch: Vereinbarung einer

    Bei Gesamtgläubigerschaft (§ 428 BGB), aber auch bei Mitgläubigerschaft (§ 432 BGB), handelt es sich streng genommen um eine Mehrheit von miteinander verbundenen Rechten (vgl. BGH NJW 1972, 1711; Palandt/Grüneberg BGB 68. Aufl. § 428 Rn. 1; a.A. Amann DNotZ 2008, 324 bei FN 3).
  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 150/69

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Hierzu hat das Oberlandesgericht Hamm u.a. in der - in VersR 1970, 748 veröffentlichten - Entscheidung, die dem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil des erkennenden Senats von heute in der Sache III ZR 107/69 zugrunde liegt und auf die die Beklagte in der mündlichen Revisionsverhandlung insoweit verwiesen hat, folgende Auffassung vertreten:.

    Wie in dem erwähnten Urteil in der Sache III ZR 107/69 im einzelnen dargelegt ist, ist dem Verletzten mit der Entschließung (Bescheid) des AVL nicht schlechthin die Möglichkeit genommen, zwischen Ersatz in Kapital- oder in Rentenform zu wählen.

  • LAG Hessen, 26.04.2007 - 9 TaBV 182/06

    Gemeinschaftsbetrieb, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Leiharbeitnehmer,

    Diese können von den Gesamtgläubigern nur gemeinsam ausgeübt werden (vgl. BGH Urteil vom 10. Mai 1979 - VII ZR 30/78 - NJW 1979, 2207, 2208; BGH Urteil vom 13. Juli 1972 - III ZR 107/69 - NJW 1972, 1711; OLG Braunschweig, Urteil vom 15. April 1981 - 3 U 119/80 - DB 1981, 1921; LG Marburg Urteil vom 25. Juli 2001 - 5 S 233/00 - Juris).
  • OLG München, 25.06.2009 - 34 Wx 41/09

    Nießbrauch: Bestellung für mehrere Mitberechtigte

    Bei Gesamtgläubigerschaft (§ 428 BGB), aber auch bei Mitgläubigerschaft (§ 432 BGB), handelt es sich streng genommen um eine Mehrheit von miteinander verbundenen Rechten (vgl. BGH NJW 1972, 1711; Palandt/Grüneberg BGB 68. Aufl. § 428 Rn. 1; a.A. Amann DNotZ 2008, 324 bei FN 3).
  • OLG Celle, 20.03.2003 - 4 U 4/03

    Voraussetzungen der Sechsmonatsfrist bei Kündigung von Grundschulden;

    Das Erfordernis einer übereinstimmenden Erklärung der Gesamtgläubiger wird lediglich in den Fällen, in denen Wahlrechte bestehen, bejaht, um eine Aufspaltung zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1972, 1711 f).
  • BGH, 28.09.1978 - III ZR 201/74

    Haftung eines Angehörigen der britischen Stationierungsstreitkräfte für einen

    Diese Entscheidung ist auf die Rechtsmittel beider Parteien durch Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1972 (III ZR 107/69 - BGHZ 59, 187) unter Zurückverweisung der Sache aufgehoben worden.

    Der erkennende Senat hat allerdings im ersten Revisionsurteil (vom 13. Juli 1972 = BGHZ 59, 187) eine Amtshaftung verneint, weil die Leistungen der Klägerin für den Verletzten einen anderweiten Ersatz im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB darstellten.

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 189/70

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fahrzeug eines geschlossenen Verbandes

  • LG Frankfurt/Main, 06.12.2018 - 2 O 48/18

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Rentenzahlung bei unfallbedingten Dauerschaden

  • OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 9 U 2/19
  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 176/77

    Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch einen von zwei konkurrierenden

  • OLG München, 28.02.1989 - 5 U 5138/88

    Anforderungen an die Geltendmachung unfallbedingten Verdienstausfalls

  • BGH, 21.01.1974 - III ZR 17/72
  • KG, 03.10.1975 - 18 U 830/75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Braunschweig, 15.04.1981 - 3 U 119/80
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