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   BFH, 18.01.2007 - III R 65/05   

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https://dejure.org/2007,7673
BFH, 18.01.2007 - III R 65/05 (https://dejure.org/2007,7673)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2007 - III R 65/05 (https://dejure.org/2007,7673)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - III R 65/05 (https://dejure.org/2007,7673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 155; ; ZPO § 294 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung wegen eines entschuldbaren Büroversehens; versäumte Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.01.2005 - III R 43/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - III R 65/05
    Es ist insbesondere auch darzulegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die geeignet sind, die Nichtbeachtung der Fristen auszuschließen, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, und in BFH/NV 2003, 1589).

    Der Prozessbevollmächtigte ist daher bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt verpflichtet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1312, m.w.N.).

  • BFH, 25.06.2003 - XI B 186/02

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - III R 65/05
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2003 XI B 186/02, BFH/NV 2003, 1589, m.w.N.).

    Es ist insbesondere auch darzulegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die geeignet sind, die Nichtbeachtung der Fristen auszuschließen, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, und in BFH/NV 2003, 1589).

  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Auszug aus BFH, 18.01.2007 - III R 65/05
    Es fehlt als weiteres mögliches Mittel der Glaubhaftmachung aber auch eine eidesstattliche Versicherung der Angestellten zur Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung des Prozessbevollmächtigten des Klägers (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533).
  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1991 VII R 32/90, BFH/NV 1994, 553; vom 25. April 2005 VIII B 42/02, BFH/NV 2005, 1821; vom 18. Januar 2007 III R 65/05, BFH/NV 2007, 945).
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/13

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Anforderungen an einen Gegenbeweis zur

    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1991 VII R 32/90, BFH/NV 1994, 553; vom 25. April 2005 VIII B 42/02, BFH/NV 2005, 1821; vom 18. Januar 2007 III R 65/05, BFH/NV 2007, 945).
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Oktober 1991 VII R 32/90, BFH/NV 1994, 553; vom 25. April 2005 VIII B 42/02, BFH/NV 2005, 1821; vom 18. Januar 2007 III R 65/05, BFH/NV 2007, 945).

    Auf die Frage, ob die Revisionsbegründungsfrist nach der am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Neuregelung des Fristbeginns gemäß § 120 Abs. 2 FGO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 21. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) weiterhin nicht zu den üblichen, häufig vorkommenden und einfach zu berechnenden Fristen gehört, hinsichtlich derer der Prozessbevollmächtigte bei der Prüfung und Überwachung des Personals zu besonderer Sorgfalt gehalten ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 945; vom 24. Januar 2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312, m.w.N.), kommt es hier nicht an.

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