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   BFH, 07.06.2000 - III R 82/97   

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https://dejure.org/2000,3822
BFH, 07.06.2000 - III R 82/97 (https://dejure.org/2000,3822)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2000 - III R 82/97 (https://dejure.org/2000,3822)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - III R 82/97 (https://dejure.org/2000,3822)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Dolmetscher - Kassenbestand - Verträge für Vermittlungsprovisionen - Privateinlagen - Ordnungsgemäße Buchführung

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 162; ; FGO § 60 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; EStG § 4 Abs. 4
    Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Drittaufwand
    Abgrenzung zwischen Drittaufwand, abgekürztem Zahlungsweg bzw. Vertragsweg
    Drittaufwand

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 162, AO 1977 § 146 Abs 1, EStG § 4 Abs 4, UStG § 22
    Drittaufwand; Entnahme; Kassenbuchführung; Nutzung; Schätzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Darunter ist ein Aufwand zu verstehen, der durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst ist, den dieser jedoch nicht --auch nicht im Wege eines verkürzten Vertrags- und Zahlungsweges-- getragen hat, sondern ein Dritter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. IV. c).

    Zwar stellt die Definition des § 4 Abs. 4 EStG nicht darauf ab, wer die durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen getragen hat, doch nach den für die Gewinnermittlung geltenden allgemeinen Grundsätzen muss jede Aufwendung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt werden soll, das Eigenkapital des Steuerpflichtigen mindern, d.h. jeder Steuerpflichtige darf bei der Gewinnermittlung nur die ihm persönlich zuzurechnenden Einnahmen und Aufwendungen berücksichtigen (s. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. V. 2.; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BStBl II 2000, 314, BFH/NV 2000, 915).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Das angefochtene Urteil verletze die vom BFH in dem Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86 (BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462) aufgestellten Grundsätze, nach denen die Finanzbehörde und der Steuerpflichtige gemeinsam für die wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen verantwortlich seien.

    Auch insoweit habe das FG die in dem BFH-Urteil in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462 genannten Grundsätze nicht beachtet und aus der Tatsache, dass der Kläger die ihm zumutbaren Beweise nicht erbracht habe, nicht die zutreffenden Schlussfolgerungen gezogen.

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Die Frage, ob die Buchführung aus den vorgenannten Gründen zu verwerfen ist, kann im Streitfall im Übrigen dahinstehen, denn Buchführungsmängel rechtfertigen eine Hinzuschätzung nur dann, wenn Anlass besteht, auch an der sachlichen Richtigkeit des ausgewiesenen Buchführungsergebnisses zu zweifeln (BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Infolgedessen kann von einem ungeklärten Vermögenszuwachs nur dann ausgegangen werden, wenn mit Hilfe einer Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung nachgewiesen werden kann, dass die auf einem Privatkonto eingezahlten Beträge nicht aus den sog. ungebundenen Entnahmen oder aber aus anderen versteuerten oder steuerbefreiten Einkunftsquellen stammen können (BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12).
  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Es verkenne, dass u.a. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Kassenführung sei, dass die mit den Geschäftsvorfällen zusammenhängenden Belege aufbewahrt werden müssten, um sie auf Vollständigkeit überprüfen zu können (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Entnahme ist folglich die Abgabe jedes geldwerten Vorteils i.S. des § 8 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995).
  • BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98

    Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Zwar stellt die Definition des § 4 Abs. 4 EStG nicht darauf ab, wer die durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen getragen hat, doch nach den für die Gewinnermittlung geltenden allgemeinen Grundsätzen muss jede Aufwendung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt werden soll, das Eigenkapital des Steuerpflichtigen mindern, d.h. jeder Steuerpflichtige darf bei der Gewinnermittlung nur die ihm persönlich zuzurechnenden Einnahmen und Aufwendungen berücksichtigen (s. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. V. 2.; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BStBl II 2000, 314, BFH/NV 2000, 915).
  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Eine tägliche Feststellung des Kassenbestandes ist nach der Rechtsprechung des BFH aber auch nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BFHE 97, 21, BStBl II 1970, 45; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 146 AO 1977 Tz. 9, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95

    Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Davon ist jedoch nur dann auszugehen, wenn der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, 142, BStBl II 1996, 375).
  • BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84

    Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
    Nach dem BFH-Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84 (BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, zu 2. c; ferner Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl., § 9 Rz. 223) bedeutet die Abkürzung des Zahlungsweges die Zuwendung eines Geldbetrags an den Steuerpflichtigen in der Weise, dass der Zuwendende im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld tilgt (vgl. § 267 Abs. 1 BGB), statt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu geben.
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92

    Kein Abzug von "Drittaufwand" für ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer in

  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 112/69

    Ordnungsmäßige Buchführung - Jahresschlußbilanz - Erstellungszeitpunkt

  • BFH, 31.07.1969 - IV R 57/67

    Ordnungsgemäße Besetzung - Urteilsfällung - Beisitzer - Warenbestand -

  • BFH, 15.03.1972 - I R 60/70

    Verfahren des Steuerpflichtigen - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung -

  • FG München, 07.02.1996 - 5 K 3136/92

    Zulässigkeit des Abzugs von Finanzierungskosten als Werbungskosten bei den

  • BFH, 17.01.1956 - I 242/54 U

    Entziehung von der Mitwirkungspflicht durch Behauptung, dass es sich um fremde

  • BFH, 29.10.1959 - IV 579/56 S

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Bedenken gegen die steuerliche

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