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Rechtsprechung
   BFH, 22.04.2013 - III B 109/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11609
BFH, 22.04.2013 - III B 109/12 (https://dejure.org/2013,11609)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2013 - III B 109/12 (https://dejure.org/2013,11609)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2013 - III B 109/12 (https://dejure.org/2013,11609)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

  • openjur.de

    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 6 Abs 1 S 1, InvZulG § 7, GG Art 3 Abs 1
    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 S 1 InvZulG 1999, § 7 InvZulG 1999, Art 3 Abs 1 GG
    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; InvZulG 1999 § 7
    Rückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung eines Anspruchs auf Investitionszulage mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verzinsung des Anspruchs auf Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Anspruch auf Verzinsung einer Investitionszulage bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.04.2006 - III R 64/04

    Keine Verzinsung von nachgezahltem Kindergeld

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 109/12
    Der Senat vermag daher schon im Ansatz nicht zu erkennen, dass aus seiner Entscheidung zur Unverzinslichkeit des Kindergeldanspruchs (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 64/04, BFHE 212, 416, BStBl II 2007, 240) Folgerungen für die Frage der Verzinslichkeit des Anspruchs auf Investitionszulage zu ziehen wären.

    Die verfassungsrechtliche Prüfung des BFH im Urteil in BFHE 212, 416, BStBl II 2007, 240 betraf außerdem eine ganz andere Vergleichsgruppe, nämlich den kindergeldberechtigten Steuerpflichtigen (kein Zinsanspruch) und den kinderfreibetragsberechtigten Steuerpflichtigen (mit Zinsanspruch gemäß § 233a der Abgabenordnung).

    Aus dem BFH-Urteil in BFHE 212, 416, BStBl II 2007, 240 kann hiernach allenfalls ein Erst-recht-Schluss gezogen werden: Wenn schon der Kindergeldanspruch nicht verzinst werden muss, dann erst recht nicht der Anspruch auf Investitionszulage.

  • BFH, 23.02.2006 - III R 66/03

    Keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 109/12
    Es fehlt an der Klärungsbedürftigkeit, denn der BFH hat mit Urteil vom 23. Februar 2006 III R 66/03 (BFHE 212, 386, BStBl II 2006, 741) die Frage bereits geprüft und verneint.

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der BFH im Urteil in BFHE 212, 386, BStBl II 2006, 741 eine ausdrückliche Prüfung anhand des Gleichheitssatzes vorgenommen hat.

    Der BFH hat in seinem Urteil in BFHE 212, 386, BStBl II 2006, 741 auf die Rechtsnatur der Investitionszulage hingewiesen.

  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07

    Nichtannahmebeschluss: Rückführung der Steuerentlastung für …

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 109/12
    Will der Gesetzgeber ein bestimmtes Verhalten der Bürger fördern, das ihm unter anderem aus wirtschaftspolitischen Gründen erwünscht ist, dann hat er eine große Gestaltungsfreiheit (z.B. BVerfG-Beschluss vom 4. November 2010 1 BvR 1981/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 209, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 109/12
    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243).
  • BVerfG, 19.09.1977 - 1 BvR 571/76
    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - III B 109/12
    Der BFH hat des Weiteren ausdrücklich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. September 1977 1 BvR 571/76 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Investitionszulagengesetz 1969, § 1, Rechtsspruch 10) hingewiesen, der zum InvZulG 1969 ergangen ist.
  • BFH, 21.08.2013 - I B 60/12

    Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile

    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (…BFH-Beschlüsse vom 9. September 2005 IV B 6/04, BFH/NV 2006, 22;… vom 28. Juni 2006 IV B 75/05, BFH/NV 2006, 2243; vom 22. April 2013 III B 109/12, BFH/NV 2013, 1129).
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