Rechtsprechung
| BFH, 30.04.1998 - III B 110/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Offenbare Unrichtigkeit - Divergenzrüge - Ermessensausübung - Berichtigung von Steuerbescheiden - Saldierungsmöglichkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Berichtigung von Schreib-/Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten gem. § 129 AO und § 173a AO
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 08.03.1989 - X R 116/87
Steuerbescheid - Berichtigung - Änderung - Verwaltungsakt - Offenbare …
Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III B 110/97
Die Kläger legen zwar zutreffend dar, daß nach dem von ihnen angeführten Urteil des BFH vom 8. März 1989 X R 116/87 (BFHE 156, 59, BStBl II 1989, 531) eine Berichtigung nach § 129 AO 1977 nicht von § 177 Abs. 2 AO 1977 erfaßt wird, wonach bei Vorliegen der Voraussetzung für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen im Umfang der Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen auch solche Fehler zu berichtigen sind, die nicht Anlaß der Aufhebung oder Änderung sind.
- BFH, 11.12.2007 - VIII B 90/07
Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Berichtigung wegen offenbarer …
b) Im Beschluss vom 30. April 1998 III B 110/97 (BFH/NV 1999, 1) hat der BFH eine Divergenz von dem Grundsatzurteil in BFHE 156, 59, BStBl II 1989, 531 verneint.Im BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1 hat der BFH jedoch keine materiell-rechtliche Regelung gegenüber jener der Beurteilung im BFH-Urteil in BFHE 156, 59, BStBl II 1989, 531 zugrunde gelegten erblickt.
Im Übrigen bejaht die Rechtsprechung und die ganz herrschende Meinung eine Saldierungsmöglichkeit im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung bei einer Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1;… dazu auch Balmes in: Kühn/v. Wedelstädt, 18. Aufl., AO, § 177 Rz 4).
- FG Hamburg, 12.06.2001 - II 257/00
Berücksichtigung eines anderen materiellen Rechtsfehlers bei der Berichtigung …
Auch mit der Entscheidung vom 30.04.1998 (III B 110/97, nicht veröffentlicht) habe der BFH noch einmal unterstrichen, dass bei einer Berichtigung gemäß § 129 AO eine Saldierungsmöglichkeit nach § 177 AO bestehe.Der BFH geht damit davon aus, dass das Finanzamt eine Berichtigung eines Steuerbescheides nach § 129 AO ablehnen darf, wenn es sich im Rahmen seiner Ermessungserwägungen auf eine § 177 Abs. 2 AO entsprechende Saldierungsmöglichkeit beruft (BFH, Beschluss vom 30.04.1998, III B 110/97, BFH/NV 1999, 1 ).
- FG München, 19.01.2004 - 13 K 2293/00
Zur Übernahme eines mechanischen Versehens des steuerpflichtigen bei Erlass des …
Bei dem gefundenen Ergebnis braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob das Finanzamt bei den Einkommensteuerfestsetzungen 1995 und 1996 einen zu hohen Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG wie Sonderausgaben abgezogen hat und eine Richtigstellung des Fehlers gemäß § 177 Abs. 2 AO im Rahmen einer Berichtigung gemäß § 129 AO bzw. einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht käme (vgl. zur Anwendung des § 177 AO bei Berichtigung nach § 129 AO BFH-Beschluss vom 30.4.1998 III B 110/97, BFH/NV 1999, 1582 ).
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