Rechtsprechung
| BFH, 28.03.2017 - III B 139/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Überraschungsentscheidung durch Bezugnahme auf einen im Verfahren nicht erörterten Bescheid - grobes Verschulden
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 173 Abs 1 Nr 2
Überraschungsentscheidung durch Bezugnahme auf einen im Verfahren nicht erörterten Bescheid - grobes Verschulden - rechtsinformationen.bund.de
Überraschungsentscheidung durch Bezugnahme auf einen im Verfahren nicht erörterten Bescheid - grobes Verschulden
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 173 Abs 1 Nr 2 AO
Überraschungsentscheidung durch Bezugnahme auf einen im Verfahren nicht erörterten Bescheid - grobes Verschulden - IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer Überraschungsentscheidung - datenbank.nwb.de
Überraschungsentscheidung durch Bezugnahme auf einen im Verfahren nicht erörterten Bescheid - grobes Verschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abänderung eines Kindergeldaufhebungsbescheides - und das grobe Verschulden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überraschungsentscheidung - und der nicht erörtete Bescheid
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 11.08.2016 - 6 K 87/16
- BFH, 28.03.2017 - III B 139/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.04.2009 - III B 113/08
Änderung eines Kindergeldbescheides wegen verspäteter Nachweise
Auszug aus BFH, 28.03.2017 - III B 139/16
Denn die Klägerin habe offenkundig anspruchsbegründende und ausdrücklich angeforderte Unterlagen nicht vorgelegt und somit nach den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 29. April 2009 III B 113/08 (BFH/NV 2009, 1239) grob schuldhaft gehandelt.Ein die Änderung wegen neuer Tatsachen ausschließendes grobes Verschulden ist indessen anzunehmen, wenn trotz mehrfacher Aufforderung durch die Familienkasse offenkundig anspruchserhebliche Tatsachen nicht mitgeteilt oder nachgewiesen werden; auf die Folgen braucht die Behörde nicht hinzuweisen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 1239).
- BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14
Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Auszug aus BFH, 28.03.2017 - III B 139/16
Der Klägerin falle nicht, wie man aus dem vom FG zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 2015 IX R 18/14 (BFHE 249, 195, BStBl II 2017, 7) schließen könne, lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last. - BFH, 02.11.2012 - III B 88/12
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 28.03.2017 - III B 139/16
Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 2. November 2012 III B 88/12, BFH/NV 2013, 234).
- BFH, 11.11.2024 - V B 52/23
Zum Erfordernis eines Schriftsatznachlasses
Deshalb kann eine Verletzung des Rechts auf Gehör vorliegen, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt hinweist, den es seiner Entscheidung zu Grunde legen will und der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (…BFH-Beschluss vom 21.12.2016 - III B 97/16, BFH/NV 2017, 472, Rz 6;… ebenso BFH-Beschlüsse vom 30.05.2005 - VII B 293/04, BFH/NV 2005, 1874, unter II.;… vom 05.07.2005 - VII B 14/05, BFH/NV 2005, 2026, unter II.2.a;… vom 02.11.2012 - III B 88/12, BFH/NV 2013, 234, Rz 7 und vom 28.03.2017 - III B 139/16, BFH/NV 2017, 920, Rz 9).
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