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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.2014 - III B 156/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13601
BFH, 05.05.2014 - III B 156/13 (https://dejure.org/2014,13601)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2014 - III B 156/13 (https://dejure.org/2014,13601)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - III B 156/13 (https://dejure.org/2014,13601)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 3, AO § 8, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 63 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 8 AO, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch für ein außerhalb der EU und des EWR entführtes Kind; Aufgabe des inländischen Wohnsitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Auslandskinder
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1367
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Nach der vom FG zitierten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146, m.w.N.) ist die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland vollzogen, sobald Umstände eingetreten sind, die erkennen lassen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) zurückkehren wird.

    Das FG hat insoweit aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten der betreffenden Person zu treffen, die als Teil der tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) durch das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1146, m.w.N.).

    Rn. 18 Soweit der Kläger eine Abweichung vom BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1146 rügt, lässt sich dieser Entscheidung schon nicht der behauptete Rechtssatz entnehmen, wonach die vom FG anzustellende Prognoseentscheidung zugunsten desjenigen ausfallen müsse, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder übertragen worden sei, weil solche rechtskräftigen Entscheidungen von den Beteiligten auch befolgt würden.

  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als …

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Insoweit würde es sich um nicht zur Revisionszulassung führende materiell-rechtliche Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Insoweit würde es sich um nicht zur Revisionszulassung führende materiell-rechtliche Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521;… vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von …

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Rn. 12 bb) Soweit der Kläger die Rechtsfrage aufwirft, ob er sich für den Zeitraum Juli 2009 bis Oktober 2010 die Zahlung an die kindergeldberechtigte Mutter anrechnen lassen müsse, fehlt es schon an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Senats, wonach das Kindergeld auch dann von dem im Bescheid bezeichneten Kindergeldberechtigten als Leistungsempfänger zurückzufordern ist, wenn es aufgrund seiner Weisung an einen Dritten ausgezahlt wurde (z.B. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734;… Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486;… vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858).
  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung …

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Denn hierbei handelt es sich um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2012 III B 21/12, BFH/NV 2012, 1973).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei …

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Dazu muss ausgeführt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, 35, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08

    Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Rn. 15 a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 31. März 2010 IV B 131/08, BFH/NV 2010, 1487).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Rn. 21 Insofern wäre anzugeben gewesen, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl kein entsprechender Beweisantrag gestellt wurde; schließlich, welches Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Rn. 12 bb) Soweit der Kläger die Rechtsfrage aufwirft, ob er sich für den Zeitraum Juli 2009 bis Oktober 2010 die Zahlung an die kindergeldberechtigte Mutter anrechnen lassen müsse, fehlt es schon an einer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Senats, wonach das Kindergeld auch dann von dem im Bescheid bezeichneten Kindergeldberechtigten als Leistungsempfänger zurückzufordern ist, wenn es aufgrund seiner Weisung an einen Dritten ausgezahlt wurde (z.B. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734; Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486;… vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858).
  • BFH, 21.05.2013 - III B 150/12

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit einer für grundsätzlich …

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 156/13
    Da es sich bei dem Gebot der Sachaufklärungspflicht um eine Verfahrensvorschrift handelt, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, setzt die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels zudem den Vortrag voraus, dass der im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertretene Kläger den behaupteten Verstoß in der Vorinstanz gerügt hat oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer derartigen Rüge gehindert gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Mai 2013 III B 150/12, BFH/NV 2013, 1431).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 10/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen …

  • BFH, 21.02.2006 - XI B 36/05

    Missbrauch steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ; Zulässigkeit einer auf …

  • BFH, 29.01.2007 - III B 169/05

    Kindergeld

  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 1724/10

    Kindergeld für vor mehreren Jahren ins Ausland entführte Kinder

  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    Rn. 34 bb) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 5. Mai 2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25;… vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Rn. 36 Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 5. Mai 2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25;… vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • BFH, 26.04.2018 - XI B 117/17

    Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

    Bei einer fehlerhaft erscheinenden Würdigung kann es sich somit um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25;… vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Rn. 14 Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.01.2006 - VIII B 113/05, BFH/NV 2006, 803, unter 1., Rz 7; vom 05.05.2014 - III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25;… vom 24.06.2014 - XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47;… vom 03.02.2016 - XI B 53/15, BFH/NV 2016, 954, Rz 36).
  • BFH, 11.02.2020 - XI B 69/19

    Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit - Rechtsfolge …

    Rn. 5 bb) Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt aber nicht bereits deshalb vor, weil das FG --wie im Streitfall-- den ihm vorliegenden Akteninhalt und das Vorbringen der Beteiligten nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat oder die Würdigung fehlerhaft erscheint; insoweit könnte es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, nicht indes um einen Verfahrensverstoß (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 05.05.2014 - III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208, Rz 25;… vom 24.06.2014 - XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584, Rz 47).
  • FG Hessen, 27.04.2016 - 3 K 1305/13

    § 63 Abs.1 S.3 EStG, §§ 8, 9 AO

    Allerdings reicht die bloße Absicht, das Kind wiederzurückzuholen, nicht aus (…vgl. BFH-Urteile vom 30.10.2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464;… vom 19.03.2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148, …und vom 19.03.2002 VIII R 52/00, BFH/NV 2002, 1146; BFH-Beschluss vom 20.12.2001 VI B 123/00, juris; s.a. BFH-Beschluss vom 05.05.2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.12.2024 - 9 K 9025/24

    Kindergeldberechtigung bei Kindesentziehung durch anderen Elternteil

    Rn. 23 Da der Kläger selbst einräumt, dass die beiden Kinder seit August 2021 und damit seit mehr als 18 Monaten vor Beginn des Streitzeitraumes (April 2023) die bisherige Familienwohnung in D…, F…-straße nicht mehr betreten haben und dass die Ehe der Eltern inzwischen (im Mai 2023) auf seinen Antrag hin geschieden worden ist, sind die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Haushaltsaufnahme der minderjährigen Kinder bei ihm nicht gegeben (…vgl. allgemein zu Entführungsfällen: BFH-Urteile vom 19. März 2002 - VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148 und VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 …sowie vom 30. Oktober 2002 - VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464;… BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - III B 174/11, BFH/NV 2012, 1599 und vom 5. Mai 2014 - III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208;… Wendl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Kommentar, Loseblatt, § 63 Anm. 19 sowie § 64 Anm. 9;… Selder, a.a.O., § 64 Rz. 21, jeweils m. w. N.).
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