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Rechtsprechung
   BFH, 23.05.2011 - III B 178/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19078
BFH, 23.05.2011 - III B 178/10 (https://dejure.org/2011,19078)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2011 - III B 178/10 (https://dejure.org/2011,19078)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - III B 178/10 (https://dejure.org/2011,19078)
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  • lexetius.com

    Gehörsverletzung durch vorzeitige Sachentscheidung

  • openjur.de

    Gehörsverletzung durch vorzeitige Sachentscheidung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.01.2005 - VIII B 116/03

    Rechtliches Gehör: Entscheidung vor Ablauf der Stellungnahmefrist

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 178/10
    In einem solchen Fall gilt die Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO einschränkungslos (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802;… BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940, und vom 24. Januar 2005 VIII B 116/03, BFH/NV 2005, 1108).

    Das Gericht verletzt demnach den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (…BFH-Urteil vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 940, und in BFH/NV 2005, 1108).

  • BFH, 04.04.2003 - V B 242/02

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidung vor Ablauf einer …

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 178/10
    In einem solchen Fall gilt die Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO einschränkungslos (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940, …und vom 24. Januar 2005 VIII B 116/03, BFH/NV 2005, 1108).

    Das Gericht verletzt demnach den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (…BFH-Urteil vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 940, und in BFH/NV 2005, 1108).

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 178/10
    In einem solchen Fall gilt die Kausalitätsvermutung des § 119 Nr. 3 FGO einschränkungslos (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802;… BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 242/02, BFH/NV 2003, 940, …und vom 24. Januar 2005 VIII B 116/03, BFH/NV 2005, 1108).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 1 BvR 1646/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung eines fristgerecht …

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 178/10
    Rn. 6 2. Die Gerichte müssen selbst gesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten, auch wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 2003 1 BvR 1646/02, juris, sowie BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 V B 244/03, BFH/NV 2005, 376).
  • BFH, 19.03.2002 - IX R 100/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 178/10
    Das Gericht verletzt demnach den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es im schriftlichen Verfahren entscheidet, bevor eine von ihm gesetzte Frist zur Stellungnahme verstrichen ist (BFH-Urteil vom 19. März 2002 IX R 100/00, BFH/NV 2002, 945;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 940, und in BFH/NV 2005, 1108).
  • BFH, 28.10.2004 - V B 244/03

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 23.05.2011 - III B 178/10
    Rn. 6 2. Die Gerichte müssen selbst gesetzte Äußerungsfristen beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten, auch wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 2003 1 BvR 1646/02, juris, sowie BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 V B 244/03, BFH/NV 2005, 376).
  • BFH, 13.04.2026 - V B 35/25

    Rechtliches Gehör bei Äußerungsfrist und Ladung zur mündlichen Verhandlung

    Rn. 5 Maßgeblich für diese Unterscheidung, die auch der sonstigen BFH-Rechtsprechung entspricht (Beschluss vom 23.05.2011 - III B 178/10, BFH/NV 2011, 1389, Rz 6), ist, dass den Beteiligten im Fall der Ladung zu einer mündlichen Verhandlung vor Ablauf der zuvor gesetzten Stellungnahmefrist aufgrund der Ladung indes erkennbar ist, dass es durch die Ladung zu einer Verkürzung der Frist zur Stellungnahme kommt, da diese nunmehr spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erfolgen hat (…Senatsbeschluss vom 28.10.2004 - V B 244/03, BFH/NV 2005, 376, unter II.2.).
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