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Rechtsprechung
   BFH, 29.05.2006 - III B 179/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14391
BFH, 29.05.2006 - III B 179/05 (https://dejure.org/2006,14391)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2006 - III B 179/05 (https://dejure.org/2006,14391)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - III B 179/05 (https://dejure.org/2006,14391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    EStG § 70 Abs. 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; FGO § 76; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Darlegung der Zulassungsgründe; Übergehen eines Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung des gerügten Verfahrensmangels der Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts (FG); Voraussetzungen für einen Angriff auf das Übergehen von Beweisanträgen mit der Verfahrensrüge im finanzgerichtlichen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - III B 179/05
    Soweit die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend macht, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) eine Beweisaufnahme durchführen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, und vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - III B 179/05
    Soweit die Klägerin mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend macht, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO) eine Beweisaufnahme durchführen müssen, so wären für eine schlüssige Verfahrensrüge Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, …und vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - III B 179/05
    Der Rügeberechtigte muss die Rüge sowie die übergangenen Beweisanträge zu Protokoll erklären (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 29.05.2006 - III B 179/05
    Wird Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG durch Übergehen eines Beweisantrags geltend gemacht, gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels auch der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 04.07.2008 - II B 56/08

    Schadstoffschlüssel für Kraftfahrzeugsteuer verbindlich

    Soweit der Kläger schließlich als Verfahrensmangel rügt, das FG habe seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung verletzt, weil es das streitgegenständliche Fahrzeug trotz eines diesbezüglichen klägerischen Antrags nicht in Augenschein genommen hat (§ 76 Abs. 1 FGO), hat die Beschwerde jedenfalls deswegen keinen Erfolg, weil der in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretene Kläger den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683, sowie m.w.N. der Rechtsprechung Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 100).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 112/06

    Sachaufklärungsrüge

    Da die Beteiligten auf die Wahrung des Untersuchungsgrundsatzes verzichten können, muss zudem angegeben werden, dass der Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme in der ersten Instanz gerügt worden ist oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683;… vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 50 i.V.m. § 120 Rz 69, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2006 - I B 173/05

    NZB: Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Indessen gehören zur "Darlegung" eines Sachaufklärungsmangels u.a. Ausführungen dazu, dass entweder der Mangel gegenüber dem FG erfolglos gerügt wurde oder welche Aufklärungsmaßnahme sich dem FG aus welchen Gründen auch ohne ausdrückliche Rüge aufdrängen musste (…BFH-Beschlüsse vom 15. November 2005 VII B 86/05, BFH/NV 2006, 350; vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2007 - I B 97/06

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge; Darlegung einer …

    Zur Darlegung eines solchen Mangels muss jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vorgetragen werden, dass das Absehen von der Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt worden ist oder aus welchen Gründen eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683;… vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 49, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 114/06

    Darlegung eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

    Da die Beteiligten auf die Wahrung des Untersuchungsgrundsatzes verzichten können, muss zudem angegeben werden, dass das Unterlassen einer (weiteren) Beweisaufnahme in der ersten Instanz gerügt worden ist oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 III B 179/05, BFH/NV 2006, 1683;… vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 50 i.V.m. § 120 Rz 69, m.w.N.).
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