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Rechtsprechung
   BFH, 30.01.2009 - III B 204/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15815
BFH, 30.01.2009 - III B 204/07 (https://dejure.org/2009,15815)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2009 - III B 204/07 (https://dejure.org/2009,15815)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - III B 204/07 (https://dejure.org/2009,15815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Sachaufklärungspflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör; Hinweispflichten des FG

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 ; FGO § 96 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör; Hinweispflicht des FG nach § 76 Abs. 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung und des Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht wegen nicht ausreichender Kenntnisnahme des Sachvortrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 121/07

    Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsbedingte …

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - III B 204/07
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet jedoch nicht, dass das FG die Kläger "erhören", sich also ihren rechtlichen Ansichten anschließen müsste (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2007 VIII B 121/07, BFH/NV 2008, 397, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung, …

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - III B 204/07
    Daher muss ein Beteiligter gerade bei --wie hier-- umstrittener Sach- und Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2007 - III S 8/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rüge der fehlerhaften Entscheidung

    Auszug aus BFH, 30.01.2009 - III B 204/07
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2009 - III S 13/09

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge - Keine mündliche Verhandlung im …

    Mit Beschluss vom 30. Januar 2009 III B 204/07 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. August 2007 1 K 115/06 als unbegründet zurückgewiesen.

    Hiermit habe sich der Senat in seinem Beschluss vom 30. Januar 2009 III B 204/07 nur unzureichend auseinandergesetzt und eine Anhörung der Kläger in Form einer mündlichen Verhandlung unterlassen, so dass es diesen nicht möglich gewesen sei, ihre Angelegenheit vollständig vorzutragen.

    Nach dieser Bestimmung muss der Rügeführer insbesondere schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier: Beschwerdeverfahren III B 204/07) nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe (…vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2007 X S 18/07, BFH/NV 2007, 2143;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.).

    Abgesehen davon lässt sich auch weder diesem Schriftsatz noch dem diesem als Anlage beigefügten weiteren Schreiben des Klägers vom 2. Mai 2009 entnehmen, welchen konkreten und entscheidungserheblichen Vortrag im Beschwerdeverfahren der Senat bei seiner Entscheidung vom 30. Januar 2009 III B 204/07 nicht berücksichtigt haben soll.

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