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Rechtsprechung
   BFH, 30.04.1998 - III B 3/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4114
BFH, 30.04.1998 - III B 3/98 (https://dejure.org/1998,4114)
BFH, Entscheidung vom 30.04.1998 - III B 3/98 (https://dejure.org/1998,4114)
BFH, Entscheidung vom 30. April 1998 - III B 3/98 (https://dejure.org/1998,4114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 110 Abs. 2; ; FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 78 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung von Zeugen - Einspruchsschreiben - Fristgerechte Aufgabe - Einspruchsfrist - Wiedereinsetzungsfrist - Eidesstattliche Versicherung - Sendeprotokoll des Fax-Gerätes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.05.1990 - V R 17/85

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III B 3/98
    Aus der maßgeblichen Sicht des FG (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 1990 V R 17/85, BFH/NV 1991, 201) war die von der Zeugin zu bekundende Tatsache nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 12.08.1986 - VII R 138/83

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Genaue Bezeichung der die Verletzung …

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III B 3/98
    Das FG ist nicht gehalten, dem Kläger mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt; der Kläger hatte die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschafften, indem er gemäß § 78 Abs. 1 FGO Akteneinsicht genommen hätte (BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219).
  • BFH, 23.08.1985 - IV B 52/85

    Hinreichende Begründung für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Auszug aus BFH, 30.04.1998 - III B 3/98
    Soweit der Kläger rügt, das FG habe sich von der Sitzungsvertreterin über die Anzahl der im FA vorhandenen Fax-Geräte "täuschen" lassen, macht er keinen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern einen Verstoß gegen Grundsätze der Beweiswürdigung geltend, die dem materiellen Recht angehören (vgl. BFH-Beschluß vom 23. August 1985 IV B 52/85, BFH/NV 1986, 739).
  • BFH, 20.12.2005 - V B 222/04

    Zurückverweisung; Bindungswirkung

    Das FG ist jedoch nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten und die beigezogenen Akten anderer Behörden oder Gerichte enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (…z.B. BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219; BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).

    Die --im Übrigen fachkundig vertretene-- Klägerin hätte die Möglichkeit gehabt, sich rechtliches Gehör dadurch zu verschaffen, dass sie gemäß § 78 Abs. 1 FGO Akteneinsicht nimmt (z.B. Beschluss in BFH/NV 1999, 180).

  • BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

    Rn. 18 Das FG ist jedoch nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (…z.B. BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219; BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2006 - VIII B 153/05

    Beteiligungsverhältnis als Maßstab für die Zurechnung von im Schätzungswege …

    Nur dann lässt sich aber prüfen, ob es sich um entscheidungserhebliche Einwendungen handelt, auf deren Nichtberücksichtigung das angefochtene Urteil beruhen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180;… vom 25. Oktober 2005 VIII B 174/03, BFH/NV 2006, 749).

    b) Das FG ist indes nicht gehalten, den Klägern mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten enthalten und wie es diese zu verwerten gedenkt; denn die Kläger haben die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör dadurch zu verschaffen, dass sie gemäß § 78 Abs. 1 FGO Akteneinsicht beantragen und tatsächlich auch nehmen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).

  • BFH, 08.12.2011 - III B 75/10

    Überraschungsentscheidung; Vereidigung eines Zeugen; Verwertung einer Petition

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist das FG nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Akten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt; die Klägerin hatte die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör dadurch zu verschaffen, dass sie gemäß § 78 Abs. 1 FGO Akteneinsicht nimmt und ggf. anschließend zum Akteninhalt Stellung bezieht (…vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219; BFH-Beschlüsse vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180; vom 9. Februar 2009 VIII B 53/08, BFH/PR 2009, 317).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 127/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Rn. 5 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör hätte bei dieser Sachlage selbst dann nicht vorgelegen, wenn das FG die genannten Schriftsätze in der mündlichen Verhandlung nicht angesprochen hätte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, und vom 9. Februar 2009 VIII B 53/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 962).
  • BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage

    Da das HZA nach § 71 Abs. 2 FGO zur Vorlage dieser Akten verpflichtet war, war das FG nicht gehalten, dem Kläger mitzuteilen, welche Tatsachen die vorgelegten Akten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (vgl. BFH…, Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219, 221; Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, 181).
  • BFH, 09.02.2009 - VIII B 53/08

    Berücksichtigung des Inhalts beigezogener Akten durch das FG - Rechtliches Gehör …

    Das FG ist dabei nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten und die beigezogenen Akten anderer Behörden oder Gerichte enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (…z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219; BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2004 - VII B 253/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und von Verfahrensmängeln; …

    Da sich die Niederschriften über die Vernehmungen des Zeugen W in der Ermittlungsakte des HZA befanden und dieses nach § 71 Abs. 2 FGO zur Vorlage der Akten verpflichtet war, war das FG nicht gehalten, dem Kläger mitzuteilen, welche Tatsachen die vorgelegten Akten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, 181;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 192, 194).
  • BFH, 02.04.2004 - VIII S 8/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von PKH; keine …

    Denn das FG ist nicht gehalten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Verwaltungsakten enthalten und wie es diese zu verwerten gedenkt; die Antragstellerin hatte die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, indem sie gemäß § 78 Abs. 1 FGO Akteneinsicht genommen hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180;… vom 1. Oktober 2002 VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192;… BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219).
  • BFH, 12.05.2000 - I B 83/99

    Verfahrensmangel aufgrund unterlassener Beweiserhebung

    Damit wendet es sich aber letztlich nur gegen die Beweiswürdigung durch das FG, womit es im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 11. November 1997 X B 233/96, BFH/NV 1998, 605; vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180;… vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510).
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