Rechtsprechung
| BFH, 26.06.2009 - III B 32/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Urteil aufgrund eines Klageentwurfs; Wiedereinsetzung nach Ablauf der Jahresfrist
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung einer Klage unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Einreichen eines Entwurfs
- datenbank.nwb.de
Aufhebung eines Urteils aufgrund eines Klageentwurfs; Wiedereinsetzung in die Klagefrist nach Ablauf der Jahresfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 08.01.2009 - 5 K 64/09
- BFH, 26.06.2009 - III B 32/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.02.2005 - VII B 304/03
Divergenz
Auszug aus BFH, 26.06.2009 - III B 32/09
Eine bedingte Klage für den Fall der Gewährung von PKH sei nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Februar 2005 VII B 304/03 (BFH/NV 2005, 1111) unzulässig.Der Kläger hat am 30. Juni 2008 keine Klage unter der Bedingung der Gewährung von PKH erhoben, was teilweise als unzulässig angesehen wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1111, m.w.N.;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 40 Rz 5; vgl. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 120 FGO Rz 56 für die Revision; für die Zulässigkeit dagegen BFH-Beschluss vom 24. August 2001 VI S 5/01, nicht veröffentlicht; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz 7), sondern ausdrücklich nur den Entwurf einer Klage eingereicht.
Insoweit ist dieser Fall als höhere Gewalt i.S. des § 56 Abs. 3 FGO zu behandeln (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1111; vgl. Beermann/Kuczynski, FGO, § 56 Rz 29).
- BFH, 24.08.2001 - VI S 5/01
Arbeitnehmersparzulage - Vermögenswirksamer Leistungen - Prozesskostenhilfe - …
Auszug aus BFH, 26.06.2009 - III B 32/09
Der Kläger hat am 30. Juni 2008 keine Klage unter der Bedingung der Gewährung von PKH erhoben, was teilweise als unzulässig angesehen wird (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1111, m.w.N.;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 40 Rz 5; vgl. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 120 FGO Rz 56 für die Revision; für die Zulässigkeit dagegen BFH-Beschluss vom 24. August 2001 VI S 5/01, nicht veröffentlicht; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 65 FGO Rz 7), sondern ausdrücklich nur den Entwurf einer Klage eingereicht.
- BFH, 19.03.2014 - VII B 166/13
Bedingte Klageerhebung
Auch der Beschluss des III. Senats des BFH vom 26. Juni 2009 III B 32/09 (BFH/NV 2009, 1818) stellt die gefestigte Rechtsprechung nicht in Frage, da der III. Senat hierzu keine eigene Rechtsansicht äußert. - FG Hamburg, 03.12.2024 - 4 K 52/23
Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO
Rn. 38 Schließlich ist nach der Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch nach Ablauf der Jahresfrist zu gewähren, wenn der Kläger infolge des Verhaltens des Gerichts stets davon ausgehen konnte, dass der Rechtsstreit materiell entschieden werde und es für ihn daher unzumutbar war, eine wirksame und zulässige Klage vor Ablauf der Jahresfrist zu erheben (BFH, Beschluss vom 26. Juni 2009, III B 32/09, BFH/NV 2009, 1818, juris, Rn. 8; BFH…, Beschluss vom 3. Februar 2005, VII B 304/03, BFH/NV 2005, 1111, juris, Rn. 16). - FG Hamburg, 19.07.2024 - 3 K 102/22
Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO
Rn. 32 (2) Schließlich ist nach der Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch nach Ablauf der Jahresfrist zu gewähren, wenn der Kläger infolge des Verhaltens des Gerichts stets davon ausgehen konnte, dass der Rechtsstreit materiell entschieden werde und es für ihn daher unzumutbar war, eine wirksame und zulässige Klage vor Ablauf der Jahresfrist zu erheben (BFH, Beschluss vom 26. Juni 2009, III B 32/09, BFH/NV 2009, 1818, juris, Rn. 8; BFH…, Beschluss vom 3. Februar 2005, VII B 304/03, BFH/NV 2005, 1111, juris, Rn. 16). - FG Düsseldorf, 02.04.2015 - 5 K 3513/14
Bedingte Klage für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Das Gericht hat insbesondere keinerlei Verhalten gezeigt, aufgrund dessen sich dem Kläger die Schlussfolgerung aufgedrängt haben könnte, das Gericht werde nunmehr den "Klageentwurf" als zulässige Klage behandeln und hierüber entscheiden (siehe hierzu BFH - Beschluss vom 26. Juni 2009 - III B 32/09 -, juris). - FG München, 24.04.2012 - 5 K 357/12
Isolierte PKH
Denn ein mittelloser Beteiligter, der eine Klage bzw. einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ankündigt, hat Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er sein Prozesskostenhilfegesuch innerhalb der Klagefrist zusammen mit der Erklärung i.S.d. § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO bei Gericht vorgelegt hat (BFH-Beschlüsse vom 19. November 1985 VII B 103/85, BFH/NV 1986, 180, vom 3. April 1987 VI B 150/85, BFHE 149, 409, BStBl II 1987, 573, und vom 26. Juni 2009 III B 32/09, BFH/NV 2009, 1818, jeweils unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes; Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung -AO- und FGO, § 142 FGO Tz. 7, 15 ff.; Gräber/ Ruban, 7.
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