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Rechtsprechung
   BFH, 30.10.2006 - III B 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11840
BFH, 30.10.2006 - III B 54/06 (https://dejure.org/2006,11840)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2006 - III B 54/06 (https://dejure.org/2006,11840)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2006 - III B 54/06 (https://dejure.org/2006,11840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § ... 70 Abs. 4; ; AO 1977 § 155; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BVerfGG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 30 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 30 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 70 Abs. 4 § 32 Abs. 4 S. 2
    Kindergeld: Änderungsmöglichkeit nach § 70 Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Änderungsmöglichkeit eines Kindergeldbescheids nach § 70 Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Abzug Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus BFH, 30.10.2006 - III B 54/06
    Mitte Mai 2005 erhielt der Kläger Kenntnis von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260), nach dem für die Ermittlung des Jahresgrenzbetrags im Wege verfassungskonformer Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG die Einkünfte und Bezüge des Kindes um die Beiträge zur Sozialversicherung zu mindern sind.

    Der Kläger wirft sinngemäß die Rechtsfrage auf, ob die nach Ablauf des Kalenderjahres ergangene bestandskräftige Aufhebung der Kindergeldfestsetzung aufgrund des Beschlusses des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 insbesondere nach § 70 Abs. 4 EStG, § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bzw. § 163 AO 1977 zu ändern sei.

    Soweit der Kläger auf die Möglichkeit einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO 1977 verweist, weil die Familienkasse zum Zeitpunkt der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung Kenntnis von dem Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 gehabt haben müsse, ist die Rechtsfrage schon mangels Entscheidungserheblichkeit im Revisionsverfahren nicht klärbar.

    Ergänzend weist der Senat daraufhin, dass der vom 11. Januar 2005 datierte Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 der Familienkasse weder bei Aufhebung der Kindergeldfestsetzung am 18. Januar 2005 noch bei Erlass der Einspruchsentscheidung am 28. Februar 2005 bekannt gewesen sein konnte.

    Hat --wie bei dem Verfahren in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260-- keine mündliche Verhandlung stattgefunden, wird die Entscheidung den Beteiligten bekanntgegeben (§ 30 Abs. 3 BVerfGG).

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das …

    Auszug aus BFH, 30.10.2006 - III B 54/06
    Der Senat hat die vom Kläger zitierte Entscheidung des FG Düsseldorf in EFG 2006, 1446 durch Urteil vom 28. Juni 2006 III R 13/06 (BFH/NV 2006, 2204) bestätigt.

    Unerheblich ist, dass das Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2204 erst nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ergangen ist.

    Das gilt nicht nur, wenn die Entscheidung des BVerfG erst ergeht, nachdem der Bescheid bestandskräftig geworden ist (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2204), sondern auch dann, wenn die Entscheidung des BVerfG erst nach Bestandskraft des Bescheids bekannt wird.

  • BFH, 30.01.2006 - III B 2/05

    Offenbare Unrichtigkeit; unrichtiges Ausfüllen des Eingabebogens

    Auszug aus BFH, 30.10.2006 - III B 54/06
    Als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt auch dieser Zulassungsgrund voraus, dass über eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage zu entscheiden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2006 III B 2/05, BFH/NV 2006, 910, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99

    Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis

    Auszug aus BFH, 30.10.2006 - III B 54/06
    Im Streitfall fehlt es sowohl an einem die Billigkeitsmaßnahme ablehnenden Verwaltungsakt als auch an dem für eine zulässige Verpflichtungsklage erforderlichen Vorverfahren (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 54/99, BFHE 193, 301, BStBl II 2001, 178, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02

    Kindergeld: Monatsprinzip

    Auszug aus BFH, 30.10.2006 - III B 54/06
    Die Steuerfestsetzung nach § 155 AO 1977 und die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO 1977 sind zwei verschiedene Streitgegenstände, über die in verschiedenen Verfahren entschieden wird (BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 30.10.2006 - III B 54/06
    Auch hat er keinen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung gerügt, der ausnahmsweise nach 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 18.03.1994 - III B 543/90

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des …

    Auszug aus BFH, 30.10.2006 - III B 54/06
    Ob ein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 FGO vorliegt, richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschluss vom 18. März 1994 III B 543/90, BFHE 173, 506, 509, BStBl II 1994, 473).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 14 K 4503/05

    Kindergeld; Abänderbarkeit; Bestandskraft; Ablehnungsbescheids; Einkommensgrenze; …

    Auszug aus BFH, 30.10.2006 - III B 54/06
    Er verweist auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Januar 2006 14 K 4503/05 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1446), das die Änderung eines Kindergeldbescheids aufgrund der Entscheidung des BVerfG zwar abgelehnt, aber die Revision zugelassen habe.
  • BFH, 08.02.2007 - III B 136/06

    Kindergeld; Korrektur von bestandskräftigen Bescheiden

    Gleiches gilt für Bescheide, mit welchen die Familienkasse --wie im Streitfall-- die Kindergeldfestsetzung für ein abgelaufenes Kalenderjahr rückwirkend aufgehoben hat (…Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 41/06, BFH/NV 2007, 419; Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2006 III B 54/06, BFH/NV 2007, 236).

    Es lag daher --wie das FG zutreffend ausgeführt hat-- keine gerichtlich überprüfbare Entscheidung der Familienkasse vor und somit auch kein für eine zulässige Verpflichtungsklage erforderliches Vorverfahren (Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 236, m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 23.08.2007 - 14 K 5328/05

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung; Voraussetzungen für …

    Diese Grundsätze finden nicht nur Anwendung in Fällen, in denen die Entscheidung erst ergeht, nachdem der Bescheid bestandskräftig geworden ist, sondern auch dann, wenn wie im Streitfall - die Entscheidung des BVerfG erst nach der Bestandskraft des Bescheides bekannt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 30.10.2006 III B 54/06, BFH/NV 2007, 236).

    Da die Pressemitteilung auf den 13.05.2005 datiert, konnte auch die Familienkasse erst im Mai 2005 von der Entscheidung des BVerfG Kenntnis erlangen (vgl. BFH, BFH/NV 2007, 236).

  • BFH, 27.02.2007 - III B 84/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Einwendungen gegen den Tatbestand des …

    Gleiches gilt für Bescheide, mit welchen die Familienkasse --wie im Streitfall-- die Kindergeldfestsetzung für ein abgelaufenes Kalenderjahr rückwirkend aufgehoben hat (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 41/06, juris; Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2006 III B 54/06, BFH/NV 2007, 236).
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