Rechtsprechung
| BFH, 07.08.2001 - III B 67/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Verfahrensmängel - Einwendungen gegen die Beweiswürdigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens - Würdigung des Sachverhalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
- BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.03.1999 - X B 142/98
Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten
Auszug aus BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
Mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236). - BFH, 12.09.1996 - X B 76/96
Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als …
Auszug aus BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
Kein Verfahrensfehler ist dagegen die fehlerhafte Würdigung des Beteiligtenvorbringens oder eines erhobenen Beweises durch das FG, es sei denn, das FG hätte falsche Beweisregeln angewendet (BFH-Beschluss vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246). - BFH, 13.03.1996 - II R 39/94
Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des …
Auszug aus BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
Auf die beantragte Beweiserhebung kann es aber verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Parteien unterstellt (BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
- BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
Gleiches gilt hinsichtlich der vom Kläger behaupteten unzulänglichen Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46;… vom 2. Februar 2005 VIII B 191/03, BFH/NV 2005, 1318). - BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03
NZB: Darlegung von Zulassungsgründen
c) Soweit sich die Klägerin gegen die Beweiswürdigung des FG wendet, kann sie hiermit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46).Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt, insbesondere wenn es bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1577, sowie in BFH/NV 2002, 45, 46).
- BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03
Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung
Soweit sich schließlich der Kläger gegen die Beweiswürdigung des FG wendet, kann er hiermit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden, weil derartige Angriffe revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen sind (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577, und vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, 46).
- BFH, 19.01.2006 - VIII B 113/05
Verfahrensmangel; Inhalt der Akten
Das FG darf bei seiner Überzeugungsbildung nicht eine nach Aktenlage feststehende Tatsache unberücksichtigt lassen oder bei seiner Entscheidung vom Nichtvorliegen einer solchen Tatsache ausgehen --sog. Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten-- (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 52; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45).Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt hingegen nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 45) oder die Würdigung fehlerhaft erscheint.
- BFH, 11.12.2007 - VII B 346/06
Haftung eines Gesellschafters bei geringfügiger Beteiligung - …
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt nicht bereits deshalb vor, weil das FG den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend den klägerischen Vorstellungen gewürdigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45) oder die Würdigung fehlerhaft erscheint. - BFH, 20.12.2005 - V B 222/04
Zurückverweisung; Bindungswirkung
Zwar kann die schlüssige Rüge der Anwendung falscher Beweisregeln ein Verfahrensfehler sein (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45); insoweit fehlt es jedoch schon an einer schlüssigen Rüge, denn die Klägerin räumt selbst ein, dass das FG davon ausgegangen sei, aus dem Alter der J allein seien keine Schlussfolgerungen zu ziehen. - BFH, 10.07.2002 - I R 55/01
VGA; Sondertantieme
Angesichts dessen war es zu einer Beweiserhebung hierüber nicht verpflichtet (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 2001 VI B 210/00, BFH/NV 2001, 809; vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45;… von Groll in Gräber, a.a.O., § 76 Rz. 24, m.w.N.). - BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei …
b) Dagegen weisen die Kläger zutreffend darauf hin, dass das FG einen Verfahrensverstoß begeht, wenn es Umstände nicht beachtet, die richtigerweise in seine Beweiswürdigung hätten einfließen müssen und dadurch Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (…z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juni 2001 X B 159/00, BFH/NV 2001, 1577); das Gleiche gilt bei der Anwendung falscher Beweisregeln (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45). - BFH, 03.04.2003 - XI B 60/02
Nebeneinander von Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren
Von einer Beweiserhebung kann ein FG nach ständiger Rechtsprechung des BFH u.a. absehen, wenn es die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache unterstellt (z.B. BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45, m.w.N.). - BFH, 12.06.2009 - II B 26/09
Keine Verletzung des Rechts auf Gehör, wenn Urteil aufgrund mündlicher …
Sie müssen überdies für die Entscheidung des Streitfalls erheblich sein (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 III B 67/00, BFH/NV 2002, 45). - BFH, 05.06.2024 - I B 52/22
Unerreichbarkeit eines Auslandszeugen
- BFH, 09.01.2004 - XI B 236/02
Unterlassene Beweiserhebung
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Rechtsprechung
| BFH, 25.03.2003 - III B 67/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
EStG § 33; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Außergewöhnliche Belastung, Kosten für Entziehungskur
Verfahrensgang
- BFH, 07.08.2001 - III B 67/00
- BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78
Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
Für die im Einzelfall schwierige Unterscheidung zwischen Krankheitskosten und vorbeugenden, lediglich gesundheitsfördernden Maßnahmen, fordert der BFH in ständiger Rechtsprechung die Vorlage eines vor Beginn der Therapie ausgestellten amts- oder vertrauensärztlichen Attestes, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Steuerpflichtige krank und die den Aufwendungen zugrunde liegende Art und Dauer der Behandlung medizinisch indiziert ist (vgl. Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711, [BFH 17.07.1981 - VI R 77/78] m.w.N.).Sie hätten insbesondere dartun müssen, weshalb im vorliegenden Fall entgegen der ständigen Rechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 133, 545, [BFH 17.07.1981 - VI R 77/78] BStBl II 1981, 711, [BFH 17.07.1981 - VI R 77/78] m.w.N.) nachträglich ausgestellte Bescheinigungen von Fachärztinnen geeignet sein könnten, eine vorliegende und vom FG zur Begründung seiner Entscheidung herangezogene Bescheinigung des Gesundheitsamts zu entkräften.
- BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01
NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
Nur wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, kann eine Zulassung in Betracht kommen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.).Selbst wenn diese Würdigung der Bescheinigungen --wie die Kläger meinen-- falsch sein sollte, so wäre auch insoweit nicht schlüssig dargetan, dass das FG-Urteil auf schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts beruhe, die das Vertrauen in die Rechtsprechung schädigen könnten (…vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 III B 155/01, BFH/NV 2002, 804, 805) oder dass es sich gar um eine willkürliche, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrenden Entscheidung handle (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 798).
- BFH, 13.02.1987 - III R 208/81
Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker - …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
n der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427 [BFH 13.02.1987 - III R 208/81]) ist geklärt, dass Trunksucht oder chronischer Alkoholismus eine Krankheit ist, wenn sie das Stadium des Verlustes der Selbstkontrolle und der zwanghaften Abhängigkeit vom Alkohol erreicht hat.
- BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01
Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
Gibt es zu der betreffenden Rechtsfrage bereits Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), so ist insbesondere zu begründen, weshalb trotzdem weiterer oder ggf. erneuter Klärungsbedarf bestehe (Beschluss des BFH vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205). - BFH, 28.02.2002 - III B 155/01
NZB; neues Zulassungsrecht
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
Selbst wenn diese Würdigung der Bescheinigungen --wie die Kläger meinen-- falsch sein sollte, so wäre auch insoweit nicht schlüssig dargetan, dass das FG-Urteil auf schwerwiegenden Fehlern bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts beruhe, die das Vertrauen in die Rechtsprechung schädigen könnten (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 III B 155/01, BFH/NV 2002, 804, 805) oder dass es sich gar um eine willkürliche, jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrenden Entscheidung handle (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 798). - BFH, 21.07.1998 - III R 25/97
Spielsucht - Außergewöhnliche Belastung - Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen …
Auszug aus BFH, 25.03.2003 - III B 67/00
Diese Grundsätze zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen, die suchtgefährdeten Steuerpflichtigen für die Teilnahme an Gruppentreffen entstehen, hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1998 III R 25/97 ( BFH/NV 1999, 300) bestätigt.
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