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Rechtsprechung
   BFH, 15.02.2017 - III B 93/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10307
BFH, 15.02.2017 - III B 93/16 (https://dejure.org/2017,10307)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2017 - III B 93/16 (https://dejure.org/2017,10307)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - III B 93/16 (https://dejure.org/2017,10307)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG VZ 2014
    Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 62 Abs 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 EStG 2009
    Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung eines verheirateten behinderten Kindes mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld nach Heirat behinderter volljähriger Kinder; Ehepartner muss für Unterhalt aufkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 935
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 13.04.2016 - III R 28/15

    Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Zu den dem behinderten Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln gehören nicht nur dessen Einkünfte und Bezüge als verfügbares Einkommen, sondern auch Leistungen Dritter; auf die Herkunft der Mittel und ihre Zweckbestimmung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, soweit diese zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt und geeignet sind (vgl. Senatsurteile vom 13. April 2016 III R 28/15, BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 17; vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391, Rz 11).

    Nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze mit Wirkung ab 1. Januar 2012 für volljährige nichtbehinderte Kinder ist diese Rechtsprechung --entgegen der Ansicht des Klägers-- mangels sachlicher Änderung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG weiterhin für die Frage von Bedeutung, ob das behinderte Kind imstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl. Senatsurteil in BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 15, m.w.N.; Selder, jurisPR-SteuerR 33/2013 Anm. 5).

  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 43/02

    Selbstunterhalt eines behinderten Kindes

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Dann ist es auch gerechtfertigt, für behinderte Kinder kein Kindergeld oder keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2003 VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046, unter II.1.c).

    Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, weil § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG gerade nicht allein darauf abstellt, dass ein Kind körperlich, geistig oder seelisch behindert ist (BFH-Urteil in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046;… vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2014, 498, Rz 15).

  • BFH, 08.08.2013 - III R 30/12

    ALG II-Nachzahlung an ein behindertes Kind - ALG II als Bezüge i. S. des § 32 …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Sofern sich aus den zur Verfügung stehenden Mitteln eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kindes ergibt, kann davon ausgegangen werden, dass den Eltern kein zusätzlicher Aufwand erwächst, der ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert (Senatsurteil vom 8. August 2013 III R 30/12, BFH/NV 2014, 498, Rz 15).

    Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, weil § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG gerade nicht allein darauf abstellt, dass ein Kind körperlich, geistig oder seelisch behindert ist (BFH-Urteil in BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046; vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2014, 498, Rz 15).

  • BFH, 12.12.2012 - VI R 101/10

    Kindergeld: Behinderungsbedingter Mehrbedarf eines volljährigen behinderten …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Rn. 10 Ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen zu prüfen, nämlich der dem Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mittel einerseits und seinem existenziellen Lebensbedarf andererseits (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 VI R 101/10, BFHE 240, 50, BStBl II 2015, 651, Rz 11).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 53/10

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Zu den dem behinderten Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln gehören nicht nur dessen Einkünfte und Bezüge als verfügbares Einkommen, sondern auch Leistungen Dritter; auf die Herkunft der Mittel und ihre Zweckbestimmung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, soweit diese zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt und geeignet sind (vgl. Senatsurteile vom 13. April 2016 III R 28/15, BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648, Rz 17; vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391, Rz 11).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Hat der BFH die Rechtsfrage noch nicht entschieden, muss der Beschwerdeführer darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780).
  • BFH, 11.04.2013 - III R 24/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Rn. 11 bb) Des Weiteren hat der BFH entschieden, dass unter den Begriff der Bezüge auch Unterhaltsleistungen des verheirateten oder geschiedenen Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1361, 1569 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) als Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. (nach der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage) fallen und es der Lebenserfahrung entspricht, dass dem nicht verdienenden Ehepartner in etwa die Hälfte des Nettoeinkommens in Form von Geld- und Sachleistungen als Unterhalt zufließt, sofern dem unterhaltsverpflichteten Ehepartner ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerlichen Existenzminimums verbleibt (Senatsurteile vom 23. November 2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413, Rz 10; vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866, Rz 15;… BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 XI R 14/13, BFH/NV 2015, 836, Rz 17).
  • BFH, 23.11.2011 - III R 76/09

    Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Rn. 11 bb) Des Weiteren hat der BFH entschieden, dass unter den Begriff der Bezüge auch Unterhaltsleistungen des verheirateten oder geschiedenen Ehegatten (§§ 1360, 1360a, 1361, 1569 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) als Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. (nach der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage) fallen und es der Lebenserfahrung entspricht, dass dem nicht verdienenden Ehepartner in etwa die Hälfte des Nettoeinkommens in Form von Geld- und Sachleistungen als Unterhalt zufließt, sofern dem unterhaltsverpflichteten Ehepartner ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerlichen Existenzminimums verbleibt (Senatsurteile vom 23. November 2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413, Rz 10; vom 11. April 2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866, Rz 15;… BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 XI R 14/13, BFH/NV 2015, 836, Rz 17).
  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Ist ein Kind trotz seiner Behinderung etwa aufgrund hoher Einkünfte oder Bezüge in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, kommt der Behinderung keine Bedeutung zu (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BFHE 197, 472, BStBl II 2002, 486, Rz 9).
  • BFH, 22.03.2011 - III B 114/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller …

    Auszug aus BFH, 15.02.2017 - III B 93/16
    Sollten sich einzelne Teilprobleme der aufgeworfenen Rechtsfrage bereits mit Hilfe spezieller Rechtsprechung des BFH lösen lassen, ist zu begründen, warum sich aus dieser Rechtsprechung nicht mit hinreichender Sicherheit die aufgeworfene Rechtsfrage klären lässt (Senatsbeschluss vom 22. März 2011 III B 114/09, BFH/NV 2011, 1142).
  • BFH, 18.07.2014 - XI B 37/14

    Umsatzsteuer: Keine teilweise Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum …

  • BFH, 24.07.2014 - III B 28/13

    Keine Zusammenveranlagung für verschiedengeschlechtliche Partner einer …

  • BFH, 16.03.2015 - XI B 109/14

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 14/13

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines …

  • BFH, 02.09.2011 - III B 9/10

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche …

  • BFH, 03.02.2014 - VI B 111/13

    Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. …

  • BFH, 11.12.2013 - V B 36/13

    Kindergeld: Geltungsbereich des SozSichAbk HRV

  • FG Thüringen, 28.02.2023 - 3 K 150/20

    Kindergeld für ein verheiratetes, behindertes Kind - Zur Beurteilung der …

    Dazu gehören nicht nur seine Einkünfte, also das verfügbare Nettoeinkommen und die Bezüge des Kindes, sondern auch laufende oder einmalige Geldzuwendungen Dritter einschließlich der Unterhaltsleistungen des verheirateten oder geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartners (§§ 1360, 1360a, 1361, 1569 ff. Bürgerliches Gesetzbuch; vgl. BFH-Beschluss vom 15.02.2017 III B 93/16, BFH/NV 2017, 738).

    Wenn sich aus den zur Verfügung stehenden Mitteln eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Kindes ergibt, kann davon ausgegangen werden, dass den Eltern kein zusätzlicher Aufwand erwächst, der ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert, so dass es in diesem Fall auch gerechtfertigt ist, für behinderte Kinder kein Kindergeld oder keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (BFH-Beschluss vom 15.02.2017 III B 93/16 m. w. N.).

    Dabei entspricht es der Lebenserfahrung, dass dem nicht oder geringer verdienenden Ehepartner in etwa die Hälfte des Nettoeinkommens in Form von Geld- und Sachleistungen zufließt, sofern dem unterhaltsverpflichteten Ehepartner ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerlichen Existenzminimums verbleibt; verfügt das Kind auch über eigene Mittel, so ist zu unterstellen, dass sich die Eheleute ihr verfügbares Einkommen teilen, so dass Unterhaltsleistungen daher in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes anzunehmen sind (Halbteilungsgrundsatz vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11.04.2013 III R 24/12, BFHE 241, 255, BStBl II 2013, 866;… vom 25.02.2015 XI R 14/13, BFH/NV 2015, 836 und vom 19.04.2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, Beschluss vom 15.02.2017 III B 93/16, BFH/NV 2017, 738 sowie A 19.6 Abs. 2 der auf den Streitfall anzuwendenden und auch aktuellen Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2016 bis 2018), Wendl in Herrmann/ Heuer/Raupach / EStG / Körperschaftsteuergesetz - KStG - § 32 EStG Rn. 118).

  • FG Niedersachsen, 20.07.2021 - 12 K 226/20

    Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind mit einer …

    Dann ist es auch gerechtfertigt, für behinderte Kinder kein Kindergeld oder keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2003 - VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046; BFH-Beschluss vom 15. Februar 2017 - III B 93/16, BFH/NV 2017, 738).

    Nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze mit Wirkung ab 1. Januar 2012 für volljährige nichtbehinderte Kinder ist diese Rechtsprechung mangels sachlicher Änderung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG weiterhin für die Frage von Bedeutung, ob das behinderte Kind imstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2017 - III B 93/16, BFH/NV 2017, 738).

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