Rechtsprechung
| BFH, 12.04.2012 - III B 97/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind - Einzelfallwürdigung - Überraschungsentscheidung
- openjur.de
Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind; Einzelfallwürdigung; Überraschungsentscheidung
- Bundesfinanzhof
EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96, FGO § 118 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind - Einzelfallwürdigung - Überraschungsentscheidung - rechtsinformationen.bund.de
Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind - Einzelfallwürdigung - Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, Art 103 Abs 1 GG, § 96 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind - Einzelfallwürdigung - Überraschungsentscheidung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einzelfallwürdigung im Rahmen der Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind; Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung
- datenbank.nwb.de
Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 28.03.2011 - 6 K 1507/10
- BFH, 12.04.2012 - III B 97/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.04.2008 - III B 36/07
Haushaltsaufnahme eines auswärts studierenden Kindes
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - III B 97/11
Er begehrt allgemein die Klärung der Frage, wann besondere Umstände im Sinne der Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2008 III B 69/07 (…BFH/NV 2008, 948) und vom 16. April 2008 III B 36/07 (BFH/NV 2008, 1326) darauf schließen lassen, dass ein Student, der auswärts ein Studium aufgenommen hat, dauerhaft vom elterlichen Haushalt getrennt ist.Rn. 7 b) Mit dem Vortrag, das FG sei von der BFH-Rechtsprechung abgewichen, weil es zu Unrecht besondere Umstände im Sinne der Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2008, 948 und in BFH/NV 2008, 1326 angenommen habe, macht der Kläger keine Divergenz geltend.
- BFH, 18.02.2008 - III B 69/07
Haushaltsaufnahme auch bei volljährigen Kindern möglich
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - III B 97/11
Er begehrt allgemein die Klärung der Frage, wann besondere Umstände im Sinne der Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2008 III B 69/07 (BFH/NV 2008, 948) und vom 16. April 2008 III B 36/07 (…BFH/NV 2008, 1326) darauf schließen lassen, dass ein Student, der auswärts ein Studium aufgenommen hat, dauerhaft vom elterlichen Haushalt getrennt ist.Rn. 7 b) Mit dem Vortrag, das FG sei von der BFH-Rechtsprechung abgewichen, weil es zu Unrecht besondere Umstände im Sinne der Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2008, 948 und in BFH/NV 2008, 1326 angenommen habe, macht der Kläger keine Divergenz geltend.
- BFH, 08.12.2011 - III B 75/10
Überraschungsentscheidung; Vereidigung eines Zeugen; Verwertung einer Petition
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - III B 97/11
Die nach Auffassung des Klägers voneinander abweichenden Rechtssätze sind dabei gegenüberzustellen (z.B. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2011 III B 75/10, BFH/NV 2012, 586).Rn. 9 a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird durch eine Überraschungsentscheidung verletzt, wenn das Gericht aufgrund von Gesichtspunkten entscheidet, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ohne zuvor darauf hinzuweisen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 586).
- BFH, 04.03.2011 - III B 166/10
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - III B 97/11
Rn. 3 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage herausstellt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärbar ist (z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007). - BFH, 23.05.2011 - III B 177/10
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rückforderung von Kindergeld vom …
Auszug aus BFH, 12.04.2012 - III B 97/11
Damit rügt er letztlich einen materiell-rechtlichen Fehler, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führt (s. z.B. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2011 III B 177/10, BFH/NV 2011, 1507).
- BFH, 17.05.2017 - V R 52/15
Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen - …
Eine derartige Rüge ist, wenn sich der Verstoß auf einzelne Feststellungen bezieht, nur dann ordnungsgemäß vorgebracht, wenn der Kläger darlegt, was er vorgetragen hätte, wenn sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden wäre, und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 12. April 2012 III B 97/11, BFH/NV 2012, 1131, Rz 9, m.w.N.). - BFH, 13.05.2013 - I R 39/11
Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer …
Rn. 19 b) Die erstmals mit dem Schriftsatz vom 29. November 2011 erhobene Rüge, es liege eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 FGO) durch eine Überraschungsentscheidung vor (…dazu BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474; vom 12. April 2012 III B 97/11, BFH/NV 2012, 1131;… vom 11. Mai 2012 V B 106/11, BFH/NV 2012, 1339), weil die vom FG als Kern des Missbrauchs angenommene zu frühzeitige Gründung der Beigeladenen zu 3. und der Klägerin während des gerichtlichen Verfahrens nicht angesprochen worden sei, kann keine Berücksichtigung mehr finden. - BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer …
Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wird, wenn sich der Verstoß auf einzelne Feststellungen bezieht, nur dann ordnungsgemäß vorgebracht, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er vorgetragen hätte, wenn sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden wäre und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (Senatsbeschluss vom 12. April 2012 III B 97/11, BFH/NV 2012, 1131). - BFH, 05.10.2012 - III B 15/11
Investitionszulage: Abschluss von Investitionen bei "ansanierten" Immobilien - …
Damit kann die Revisionszulassung grundsätzlich nicht erreicht werden (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Mai 2011 III B 177/10, BFH/NV 2011, 1507; vom 12. April 2012 III B 97/11, BFH/NV 2012, 1131).
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