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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1959 - III C 218.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,357
BVerwG, 05.11.1959 - III C 218.58 (https://dejure.org/1959,357)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1959 - III C 218.58 (https://dejure.org/1959,357)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1959 - III C 218.58 (https://dejure.org/1959,357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 298
  • MDR 1960, 340
  • MDR 1961, 340
  • WM 1960, 175
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.11.1959 - III C 229.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1959 - III C 218.58
    Das Kapital in Höhe von 5.000 RM und Zinsen in Höhe von 700 RM wurden am 8. Juni 1948 zusammen mit einem anderen Hypothekenbetrag (vgl. die gleichliegende Sache BVerwG III C 229.58) auf das Bankkonto des Prozeßbevollmächtigten überwiesen.

    Die erkennende Kammer könne der in den Urteilen des Amtsgerichts Hamburg vom 23. Dezember 1948 - 9 C 991/58 - und des Landgerichts Hamburg vom 28. März 1949 - 9 S 171/49 - in der gleichliegenden Sache B. (BVerwG III C 229.58) zum Ausdruck kommenden Auffassung, daß die Vorschrift des § 271 Abs. 2 BGB auf Hypothekenforderungen keine Anwendung finde, nicht folgen.

    Weder das Amtsgericht noch das Landgericht haben in den in der Parallelsache BVerwG III C 229.58 ergangenen Urteilen insoweit in der Erklärung der Kläger vom 11. Juni 1948 eine Annahme gesehen, die die gesamte Forderung zum Erlöschen gebracht hätte.

  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 27.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1959 - III C 218.58
    Vgl. das Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 27.59 -.
  • BVerwG, 27.08.1959 - VIII C 71.59
    Auszug aus BVerwG, 05.11.1959 - III C 218.58
    Diese ist durch das Revisionsgericht im Hinblick darauf zu überprüfen, ob durch die Vorinstanz Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze verletzt worden sind (vgl. Urteil vom 27. August 1959 - BVerwG VIII C 71.59 -, nach dem zum Bundesrecht auch die allgemeinen Grundsätze über die Anforderungen gehören, die an rechtsgeschäftliche Erklärungen zu stellen sind, soweit diese für eine nach Bundesrecht zu beurteilende Rechtsfrage von Bedeutung sind).
  • BGH, 21.11.1950 - I ZR 18/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1959 - III C 218.58
    Indessen kann es hier dahingestellt bleiben, ob die Anwendung des § 271 Abs. 2 BGB schon mit Rücksicht auf die Natur der Hypothek als verzinslicher Schuld ausscheidet oder ob die Regel des § 271 Abs. 2 BGB durch die besonderen Verhältnisse vor der Währungsreform bei allen Schuldverhältnissen ausgeschlossen ist (vgl. OGHZ 3, 336; 4, 188; OGHBrZ NJW 1950 S. 505; BGH NJW 1951 S. 23).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 27.07.1950 - I ZS 98/49
    Auszug aus BVerwG, 05.11.1959 - III C 218.58
    Indessen kann es hier dahingestellt bleiben, ob die Anwendung des § 271 Abs. 2 BGB schon mit Rücksicht auf die Natur der Hypothek als verzinslicher Schuld ausscheidet oder ob die Regel des § 271 Abs. 2 BGB durch die besonderen Verhältnisse vor der Währungsreform bei allen Schuldverhältnissen ausgeschlossen ist (vgl. OGHZ 3, 336; 4, 188; OGHBrZ NJW 1950 S. 505; BGH NJW 1951 S. 23).
  • BVerwG, 05.11.1959 - III C 229.58

    Rechtsmittel

    Wie in BVerwG III C 218.58.

    Der Grundeigentümer und persönliche Schuldner kündigte am 29. März 1948 die Hypothek zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1948 und überwies am 8. Juni 1948 - zusammen mit einem anderen Hypothekenbetrag (vgl. die gleichliegende Sache BVerwG III C 218.58) - den Betrag von 6.500 RM nebst Zinsen auf das Konto des Prozeßbevollmächtigten des Klägers, der damals dessen Abwesenheitspfleger war.

    Das wäre, wie im Urteil in der gleichliegenden Sache BVerwG III C 218.58 ausgeführt ist, nur dann der Fall, wenn der Kläger der Leistung vor Fälligkeit durch seine Erklärung vom 11. Juni 1948 zugestimmt hätte.

  • BVerwG, 29.03.1961 - IV C 209.60

    Einordnung des Gläubigers einer hypothekarisch gesicherten Forderung als vom …

    An die Annahme einer Zustimmung sind für diese Zeit strenge Anforderungen zu stellen (in dem zum Altsparrecht ergangenen Urteil BVerwG III C 218.58 vom 5. November 1959 - WM 1960, 175 - ist auf das Fehlen der zur Bewirkung einer Teilzahlung - zu vgl. § 266 BGB - erforderlichen Zustimmung des Gläubigers abgestellt).
  • BVerwG, 12.01.1961 - III C 3.60

    Gewährung einer Entschädigung nach dem Altsparergesetz (ASpG) - Umwandlung einer …

    Der Senat hat zwar in den Sachen BVerwG III C 218.58 (BVerwGE 9, 298) und BVerwG III C 229.58 entschieden, daß die Rückzahlung einer durch Hypothek gesicherten Forderung, die erst nach dem Währungsstichtag fällig war, die Forderung nicht getilgt hat, wenn sie vor dem Währungsstichtag und vor Fälligkeit zurückgezahlt ist, weil es sich dabei um eine Teilleistung gehandelt habe, die der Gläubiger nicht habe anzunehmen brauchen und in deren Annahme er nicht eingewilligt habe.
  • BVerwG, 07.09.1961 - III C 281.58

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 363.58 - (ZLA 1960 S. 262) im Anschluß an sein Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 218.58 - (BVerwGE 9, 298) sowie in Übereinstimmung mit den Urteilen des IV. Senats vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 27.59 - und vom 13. November 1959 - BVerwG IV C 314.58 - ausgesprochen, daß sich die Abgaben- und die Leistungsseite des Lastenausgleichs nicht unmittelbar zu entsprechen brauchen.
  • BVerwG, 20.12.1972 - VII CB 52.70

    Rechtsmittel

    Sie sind jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann revisibel, wenn sie - sei es als allgemeiner Grundsatz des Verwaltungsrechts oder in entsprechender Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften - für eine nach Bundesrecht zu beurteilende Rechtsfrage von Bedeutung sind (vgl. zu § 133 BGB: BVerwGE 9, 298 [301 f.] sowie Urteile vom 27. August 1969 - BVerwG VIII C 71.59 - [MDR 1960, 76 f.] und vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 10.68 - für Treu und Glauben: Urteil vom 21. August 1971 - BVerwG I C 22.68 - [Buchholz 418.3 Nr. 7]; allgemein: BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]).
  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 363.58

    Feststellung von Kriegssachschäden an treuhänderisch übereigneten Grundstücken - …

    Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit dem IV. Senat in seinem Urteil vom 5. November 1959 - BVerwG III C 218.58 - (BVerwGE 9, 298) ausgesprochen, daß die Abgaben- und die Leistungsseite des Lastenausgleichs sich nicht unmittelbar zu entsprechen brauchten.
  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 183.63

    Rechtsmittel

    Deshalb ist sie zur Klage befugt (vgl. BVerwGE 5, 79; 9, 302) [BVerwG 05.11.1959 - III C 218/58].
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