Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.1961 - III C 58.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung einer Altsparerentschädigung - Sicherung der Sparanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
5. ASpG-DV § 8; ASpG § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 12
Verfahrensgang
- VG Hannover, 18.12.1959 - II A 27.59
- BVerwG, 07.09.1961 - III C 58.60
Papierfundstellen
- BVerwGE 13, 68
- WM 1961, 1179
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.01.1961 - III C 3.60
Gewährung einer Entschädigung nach dem Altsparergesetz (ASpG) - Umwandlung einer …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1961 - III C 58.60
Die am Währungsstichtag noch bestehende Möglichkeit einer fristgerechten Umwandlung in eine andere Sparanlage kann nicht zur Grundlage einer Entschädigung nach dem Altsparergesetz gemacht werden (vgl. dasUrteil vom 12. Januar 1961 - BVerwG III C 3.60 - [BVerwGE 11, 326 [BVerwG 12.01.1961 - III C 3/60]]), da dieses Gesetz auf die Erfüllung bestimmter, im einzelnen genau festgelegter Tatbestände, nicht aber auf etwa noch bestehende Möglichkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art abstellt. - BVerwG, 30.09.1959 - III C 287.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.09.1961 - III C 58.60
Insofern unterscheidet sich der Fall der Klägerin von dem vom erkennenden Senatim Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG III C 287.58 - (BVerwGE 9, 166) entschiedenen, da dort eine Verzögerung der Begründung der Altsparanlage ausschließlich auf bankinterne Vorgänge zurückging, auf deren Ablauf der Geschädigte keinen Einfluß nehmen konnte. - BVerwG, 07.12.1960 - IV C 394.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.09.1961 - III C 58.60
Dies angesichts der vorliegenden Eintragungsbewilligung von der Klägerin als förmlich und hart empfundene Ergebnis ist wegen der formstrengen Regelung des Altsparergesetzes, nicht zu vermeiden (vgl.Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG IV C 394.58 -).
- BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70
Versorgungsansprüche eines Beamten - Auszahlung eines Unterhaltsbetrages ohne …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (vgl. u.a. BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]soll der Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 BBG, der keinen Alimentationscharakter hat, die Härten mildern, die darin liegen, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten mit der Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwenversorgung verliert. - BVerwG, 15.03.1973 - II C 17.72
Erhöhung eines Unterhaltsbetrages
Diese Härten ergeben sich - wie schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 29. November 1972 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 280; 13, 71 [BVerwG 07.09.1961 - III C 58/60]; 39, 221) [BVerwG 16.12.1971 - VIII C 148/69]dargelegt hat - dadurch, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten durch die Scheidung unverschuldet ihre Anwartschaft auf Witwengeld (§ 123 Abs. 1 Satz 1, § 124 BBG) verliert.
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