Rechtsprechung
| BFH, 19.09.2001 - III R 1/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EStG § 33a Abs. 2 Satz 2
- Judicialis
EStG § 33a Abs. 2 Satz 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 33a Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Anrechnung - Ausbildung - Kind - Einkünfte - Einkommen - Ausbildungsfreibetrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33a Abs. 2 S. 2
KG: Geschäftsführerhaftung und Sperrwirkung nach § 93 InsO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Kürzungsgebot auch für anrechnungsfreie Beträge nach § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG, wenn Voraussetzungen für einzelne Ausbildungsfreibeträge nicht während des gesamten Veranlagungszeitraums gegeben sind
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 10.11.1999 - 2 K 468/98
- BFH, 19.09.2001 - III R 1/00
Papierfundstellen
- BFHE 196, 555
- NJW 2002, 2344 (Ls.)
- BB 2002, 189
- DB 2002, 405
- BStBl II 2002, 345
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.08.1992 - III R 45/89
Minderung von Ausbildungsfreibeträgen durch Ausbildungshilfen
Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 1/00
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seiner Entscheidung vom 7. August 1992 III R 45/89 (BFHE 168, 569, BStBl II 1992, 1023) die Anwendung des § 33a Abs. 4 Satz 1 EStG trotz ganzjähriger Ausbildung bei Vorliegen zweier verschiedener Ausbildungsfreibeträge bejaht und bezogene Einkünfte den einzelnen Ausbildungsabschnitten zugeordnet.Nach der Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 168, 569, BStBl II 1992, 1023, regelt § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG den Abzug von Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes durch drei selbständige Tatbestände - Ausbildungsfreibeträge.
- FG Hessen, 26.02.1997 - 1 K 1995/94
Geltendmachung eines Ausbildungsfreibetrages für die Ausbildung eines Kindes; …
Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 1/00
§ 33a Abs. 4 EStG regele die zeitanteilige Ermäßigung beim Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Abs. 1 bis 3. Lägen aber --wie im Streifall-- ganzjährig die Voraussetzungen der Abs. 1 bis 3 vor, scheide eine zeitanteilige Kürzung des anrechnungsfreien Betrages aus (Hinweis auf das Urteil des Hessischen FG vom 26. Februar 1997, 1 K 1995/94, EFG 1997, 889).Ändern sich während des Veranlagungszeitraums die für die Gewährung der jeweiligen Ausbildungsfreibeträge maßgeblichen Umstände, so sind nicht nur die Ausbildungsfreibeträge jeweils nur anteilig zu berücksichtigen, sondern auch die ebenfalls als Jahresbetrag gestaltete Anrechnungsgrenze des § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG (…Senatsbeschluss vom 19. Mai 1995 III B 185/94, BFH/NV 1995, 971;… Arndt in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. F 14;… Glanegger in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 33a Rz. D 60;… Ross in Dankmeyer/Giloy, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 137; a.A. Hessisches FG im Urteil in EFG 1997, 889).
- BFH, 15.05.1997 - III R 4/96
Der Ausbildungsfreibetrag für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind war …
Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 1/00
Der ausbildungsunabhängige allgemeine Lebensbedarf eines Kindes wird hingegen durch das Kindergeld oder im Wege der durch den Kinderfreibetrag hergestellten zusätzlichen steuerlichen Entlastung abgegolten (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. Mai 1997 III R 4/96, BFHE 183, 165, BStBl II 1997, 720). - FG Sachsen, 10.11.1999 - 2 K 468/98
Zeitanteilige Gewährung unterschiedlicher Ausbildungsfreibeträge innerhalb eines …
Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 1/00
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 174 veröffentlichtem Urteil statt. - BFH, 19.05.1995 - III B 185/94
Berücksichtigung des Ausbildungsfreibetrages bei eigenen Einkünften des Kindes
Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 1/00
Ändern sich während des Veranlagungszeitraums die für die Gewährung der jeweiligen Ausbildungsfreibeträge maßgeblichen Umstände, so sind nicht nur die Ausbildungsfreibeträge jeweils nur anteilig zu berücksichtigen, sondern auch die ebenfalls als Jahresbetrag gestaltete Anrechnungsgrenze des § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG (Senatsbeschluss vom 19. Mai 1995 III B 185/94, BFH/NV 1995, 971;… Arndt in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. F 14;… Glanegger in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 33a Rz. D 60;… Ross in Dankmeyer/Giloy, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 137; a.A. Hessisches FG im Urteil in EFG 1997, 889).
- BFH, 07.03.2002 - III R 22/01
Ausbildungshilfe - Öffentliche Kasse - Ausbildungsfreibetrag - Grundsatz der …
a) Rechtsprechung und Schrifttum legen die Regelung in § 33a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG in der Weise aus, dass grundsätzlich Ausbildungshilfen aus öffentlichen Kassen in voller Höhe zu berücksichtigen sind (Grundsatz der Vollanrechnung; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. August 1992 III R 45/89, BFHE 168, 569, BStBl II 1992, 1023, 1024; vom 19. September 2001 III R 1/00, BFH/NV 2002, 255, 256;… Beschluss vom 19. Mai 1995 III B 185/94, BFH/NV 1995, 971). - FG München, 25.05.2005 - 15 K 3078/02
Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte, volljährige Kinder
Dasselbe gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung etwa dann, wenn sich innerhalb eines Kalenderjahrs die gesetzlich vorgesehene Höhe des Ausbildungsfreibetrags - etwa durch Vollendung des 18. Lebensjahrs des Auszubildenden oder durch Wechsel von häuslicher zu auswärtiger Unterbringung (§ 33 a Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 Satz 2 EStG ) - verändert (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2001 III R 1/00, BStBl II 2002, 345 …und Beschluss vom 19. Mai 1995 III B 185/94, BFH/NV 1995, 971).
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