Rechtsprechung
| BFH, 17.07.2008 - III R 109/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften Bemühen eines Kindes um einen Ausbildungsplatz
- Judicialis
FGO § 126 Abs. 2; ; EStG 2002 § 62 Abs. 1; ; EStG 2002 § 63 Abs. 1 Satz 2; ; EStG 2002 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften Bemühen eines Kindes um einen Ausbildungsplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 14.03.2006 - 12 K 1666/03
- BFH, 17.07.2008 - III R 109/07
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.06.2008 - III R 66/05
Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für …
Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 109/07
Der Senat hat bereits in seinem zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Juni 2008 III R 66/05 (BFH/NV 2008, 1740) dargelegt, wie diese Voraussetzungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen sind.a) Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).
Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegenzuwirken, muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).
Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).
Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (s. im Einzelnen Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1740, m.w.N.).
d) Wie der Senat im Urteil in BFH/NV 2008, 1740 dargelegt hat, hat das FG die Entscheidung, ob sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, unter Berücksichtigung der oben dargelegten Beweisanzeichen zu treffen; ggf. ist das Kind anzuhören.
- BFH, 10.02.2005 - VI B 113/04
Zur Bindung an tatsächliche Feststellungen hinsichtlich eines anderen …
Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 109/07
Da die Würdigung auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 VI B 113/04, BFHE 209, 211, BStBl II 2005, 488). - FG München, 14.03.2006 - 12 K 1666/03
Ernsthafte Bemühung um einen Ausbildungsplatz bei kontinuierlicher Bewerbung …
Auszug aus BFH, 17.07.2008 - III R 109/07
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unbegründet ab (Urteil vom 14. März 2006 12 K 1666/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 956).
- BFH, 22.09.2011 - III R 35/08
Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften …
Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (Senatsurteile in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und vom 17. Juli 2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391). - BFH, 20.02.2025 - III R 43/22
Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes
Gegebenenfalls ist das Kind anzuhören (Senatsurteil vom 17.07.2008 - III R 109/07, BFH/NV 2009, 391, unter II.1.d). - BFH, 21.11.2008 - III S 58/08
BFH als Gericht der Hauptsache i.S. des § 69 abs. 3 Satz 1 FGO - Keine Aussetzung …
Der BFH hat mit Urteil vom 17. Juli 2008 III R 109/07 die Revision zurückgewiesen.Der Senat kann offenlassen, ob die nach § 69 Abs. 4 FGO erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (Ablehnung des gestellten AdV-Antrags durch die Familienkasse oder drohende Vollstreckung) vorliegen, jedenfalls kommt eine AdV schon deshalb nicht in Betracht, da der Senat mit Urteil vom 17. Juli 2008 III R 109/07, also vor dem Eingang des AdV-Antrags, die Revision zurückgewiesen hat.
- BFH, 19.08.2009 - III R 24/07
Hinreichend genaue Bezeichnung einer Investition im Investitionszulagenantrag - …
Diese Würdigung des FG, die weder gegen Denkgesetze noch allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist für den Bundesfinanzhof als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (Senatsurteil vom 17. Juli 2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391, unter II. 2.). - BFH, 03.04.2009 - III B 21/08
Rüge unzutreffender Sachverhalts- und Beweiswürdigung - Darlegung einer konkreten …
Im Übrigen verstößt die Würdigung des FG auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, so dass sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend ist, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391). - FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 814/08
Kein Kindergeld für ein ausbildungssuchendes Kind, das sich nach Ablauf der …
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (…BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473;… vom 19. Juni 2008 III R 66/05 a. a. O.; und vom 17. Juli 2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391;… BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, …und vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786). - FG Münster, 05.03.2013 - 13 K 2572/11
Anforderungen an die Festsetzung von Kindergeldleistungen für ein erwachsenes …
Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (…BFH-Urteile vom 22.09.2011 III R 35/08, BFH/NV 2012, 232, vom 19.06.2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und vom 17.07.2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391; BFH-Beschluss vom 8.011.2012 V B 38/12, juris). - FG Münster, 08.06.2011 - 10 K 3649/09
Kind in Haft ist nicht ausbildungsplatzsuchend
Das Bemühen um einen Ausbildungsplatz kann außer durch Meldung bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes auch glaubhaft gemacht werden durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen (BFH-Urteil vom 17.07.2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391). - FG München, 03.05.2012 - 5 K 2572/10
Kindergeld, Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit im Inland; …
Telefonische Anfragen können im Einzelfall als Nachweis ausreichen, wenn detailliert und glaubhaft dargelegt wird, mit welchen Firmen, Behörden usw. zu welchen Zeitpunkten (erfolglose) Gespräche geführt worden sind (BFH in BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005, und BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391). - FG Münster, 01.04.2011 - 10 K 1574/10
Kein Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld solange das Kind nicht …
Das Bemühen um einen Ausbildungsplatz kann außer durch Meldung bei der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes auch glaubhaft gemacht werden durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen (BFH-Urteil vom 17.07.2008 III R 109/07, BFH/NV 2009, 391).
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