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Rechtsprechung
   BFH, 23.10.2019 - III R 14/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51493
BFH, 23.10.2019 - III R 14/18 (https://dejure.org/2019,51493)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2019 - III R 14/18 (https://dejure.org/2019,51493)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - III R 14/18 (https://dejure.org/2019,51493)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG VZ 2015
    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 3 EStG 2009, EStG VZ 2015
    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, §§ 8, 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung eines nach Abschluss der Ausbildung als Bankkaufmann an einem Online-Studiengang für Betriebswirtschaft teilnehmenden Kindes bei gleichzeitiger Beschäftigung im erlernten Beruf

  • Betriebs-Berater

    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Kindergeldberechtigung eines nach Abschluss der Ausbildung als Bankkaufmann an einem Online-Studiengang für Betriebswirtschaft teilnehmenden Kindes bei gleichzeitiger Beschäftigung im erlernten Beruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindergeld bei Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Was geschieht bei Planänderung bei der Ausbildung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 266, 526
  • FamRZ 2020, 717
  • BStBl II 2020, 785
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im …

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - III R 14/18
    Rn. 14 Zu den in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmalen der "erstmaligen Berufsausbildung" und des "Erststudiums" hat der Senat entschieden, dass das Erststudium nur einen Unterfall des Oberbegriffes erstmalige Berufsausbildung darstellt (Senatsurteil vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 19 ff.) und der Erstausbildungsbegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG enger auszulegen ist als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Tatbestandsmerkmal "Kind, das ... für einen Beruf ausgebildet wird" (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22 ff.).

    Es muss sich um einen öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang handeln (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24), der auf einen Abschluss in Form einer Prüfung ausgerichtet ist (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24).

    Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die --anders als der Besuch einer allgemein bildenden Schule-- zur Aufnahme eines Berufs befähigen (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24).

    Mehrere Ausbildungsabschnitte können eine einheitliche Erstausbildung bilden, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das vom Kind angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 27).

    In einem solchen Fall muss aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar sein, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).

    Insoweit kommt es vor allem darauf an, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).

    Rn. 27 c) Soweit sich aus der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152 und vom 08.09.2016 - III R 27/15 (BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278) etwas anderes ergibt, wird hieran nicht weiter festgehalten.

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15

    Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - III R 14/18
    Betreibt das Kind etwa neben einer 22 Wochenstunden umfassenden Arbeitstätigkeit ein Vollzeitstudium an einer Universität, kann auch weiter der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen (s. hierzu etwa BFH-Urteil vom 03.09.2015 - VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166).

    Der VI. Senat hat mitgeteilt, dass er einer Abweichung von seinem Urteil in BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166 zustimmt.

  • BFH, 11.12.2018 - III R 26/18

    Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - III R 14/18
    Rn. 21 3. Diese unter II.2.a dargelegten Rechtsprechungsgrundsätze sind indessen --wie der Senat bereits im Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18 (BFHE 263, 209) entschieden hat-- für Fälle, in denen die einheitliche Erstausbildung mit einer daneben ausgeübten Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen ist, fortzuentwickeln und zu präzisieren.

    Rn. 26 b) Diese Fortentwicklung und Präzisierung des Erstausbildungsbegriffes widerspricht nicht der Begründung zum Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (Senatsurteil in BFHE 263, 209, Rz 20).

  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - III R 14/18
    Rn. 27 c) Soweit sich aus der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152 und vom 08.09.2016 - III R 27/15 (BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278) etwas anderes ergibt, wird hieran nicht weiter festgehalten.
  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - III R 14/18
    Rn. 16 An einer Ausbildungseinheit fehlt es dagegen, wenn bereits die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts eine berufspraktische Tätigkeit voraussetzt oder das Kind nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts eine Berufstätigkeit aufnimmt, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum nächstmöglichen Beginn des weiteren Ausbildungsabschnitts dient (Senatsurteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615, Rz 15).
  • BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - III R 14/18
    Rn. 11 1. Dem Kläger ist hinsichtlich der versäumten Revisionsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da das Versäumnis --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- auf einem vom Prozessbevollmächtigten nicht zu vertretenden Büroversehen beruht; einem mit der büromäßigen Bearbeitung der Angelegenheit befassten und in der Vergangenheit stets zuverlässigen Mitarbeiter ist trotz ordnungsgemäßer Büroorganisation ein Fehler unterlaufen (zum Büroversehen vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.02.2014 - IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2026 - III R 7/24

    Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter

    Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen; hiermit soll insbesondere eine Abgrenzung gegenüber dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24; vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 15;… vom 26.05.2021 - III R 39/20, BFH/NV 2022, 102, Rz 10; vom 12.10.2023 - III R 10/22, BFHE 282, 368, BStBl II 2024, 267, Rz 18; vom 20.02.2025 - III R 43/22, BFHE 288, 220, BStBl II 2025, 512, Rz 39, s. dort auch zu mehraktigen einheitlichen Berufsausbildungen, die zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind).
  • BFH, 22.04.2026 - III R 31/24

    Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kein …

    Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen; hiermit soll insbesondere eine Abgrenzung gegenüber dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24; vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 15;… vom 26.05.2021 - III R 39/20, BFH/NV 2022, 102, Rz 10; vom 12.10.2023 - III R 10/22, BFHE 282, 368, BStBl II 2024, 267, Rz 18; vom 20.02.2025 - III R 43/22, BFHE 288, 220, BStBl II 2025, 512, Rz 39, s. dort auch zu mehraktigen einheitlichen Berufsausbildungen, die zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind).
  • BFH, 21.05.2026 - III R 22/24

    Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026 III R 7/24 - Kindergeld …

    Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen; hiermit soll insbesondere eine Abgrenzung gegenüber dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24; vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 15;… vom 26.05.2021 - III R 39/20, BFH/NV 2022, 102, Rz 10; vom 12.10.2023 - III R 10/22, BFHE 282, 368, BStBl II 2024, 267, Rz 18; vom 20.02.2025 - III R 43/22, BFHE 288, 220, BStBl II 2025, 512, Rz 39, s. dort auch zu mehraktigen einheitlichen Berufsausbildungen, die zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind).
  • BFH, 20.02.2025 - III R 43/22

    Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes

    Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das vom Kind angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 27 und vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2023 - III R 2/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

    Obwohl diese Regelung nur die Anfechtungsklage nennt, ist sie nach ständiger Rechtsprechung und Praxis des BFH auch auf die Verpflichtungsklage anzuwenden, wenn diese die Anfechtung eines ablehnenden Verwaltungsakts in sich aufgenommen hat (BFH-Urteil vom 10.05.1983 - VII R 130/81, juris, unter II.1.a, m.w.N.; z.B. Senatsurteil vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 8; ebenso Steinhauff in HHSp, § 44 FGO Rz 311; Krumm in Tipke/Kruse, § 44 FGO Rz 24).
  • BFH, 18.03.2026 - III R 14/24

    Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter

    Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen; hiermit soll insbesondere eine Abgrenzung gegenüber dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24; vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 15;… vom 26.05.2021 - III R 39/20, BFH/NV 2022, 102, Rz 10; vom 12.10.2023 - III R 10/22, BFHE 282, 368, BStBl II 2024, 267, Rz 18; vom 20.02.2025 - III R 43/22, BFHE 288, 220, BStBl II 2025, 512, Rz 39, s. dort auch zu mehraktigen einheitlichen Berufsausbildungen, die zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind).
  • BFH, 18.03.2026 - III R 13/24

    Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter

    Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen; hiermit soll insbesondere eine Abgrenzung gegenüber dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24; vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 15;… vom 26.05.2021 - III R 39/20, BFH/NV 2022, 102, Rz 10; vom 12.10.2023 - III R 10/22, BFHE 282, 368, BStBl II 2024, 267, Rz 18; vom 20.02.2025 - III R 43/22, BFHE 288, 220, BStBl II 2025, 512, Rz 39, s. dort auch zu mehraktigen einheitlichen Berufsausbildungen, die zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind).
  • BFH, 18.03.2026 - III R 12/24

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 22.04.2026 - III R 7/24 - Kein …

    Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen; hiermit soll insbesondere eine Abgrenzung gegenüber dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24; vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 15;… vom 26.05.2021 - III R 39/20, BFH/NV 2022, 102, Rz 10; vom 12.10.2023 - III R 10/22, BFHE 282, 368, BStBl II 2024, 267, Rz 18; vom 20.02.2025 - III R 43/22, BFHE 288, 220, BStBl II 2025, 512, Rz 39, s. dort auch zu mehraktigen einheitlichen Berufsausbildungen, die zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind).
  • BFH, 16.02.2023 - III R 6/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

    Obwohl diese Regelung nur die Anfechtungsklage nennt, ist sie nach ständiger Rechtsprechung und Praxis des BFH auch auf die Verpflichtungsklage anzuwenden, wenn diese die Anfechtung eines ablehnenden Verwaltungsakts in sich aufgenommen hat (BFH-Urteil vom 10.05.1983 - VII R 130/81, juris, unter II.1.a, m.w.N.; z.B. Senatsurteil vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 8; ebenso Steinhauff in HHSp, § 44 FGO Rz 311; Krumm in Tipke/Kruse, § 44 FGO Rz 24).
  • BFH, 16.02.2023 - III R 4/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

    Obwohl diese Regelung nur die Anfechtungsklage nennt, ist sie nach ständiger Rechtsprechung und Praxis des BFH auch auf die Verpflichtungsklage anzuwenden, wenn diese die Anfechtung eines ablehnenden Verwaltungsakts in sich aufgenommen hat (BFH-Urteil vom 10.05.1983 - VII R 130/81, juris, unter II.1.a, m.w.N.; z.B. Senatsurteil vom 23.10.2019 - III R 14/18, BFHE 266, 526, BStBl II 2020, 785, Rz 8; ebenso Steinhauff in HHSp, § 44 FGO Rz 311; Krumm in Tipke/Kruse, § 44 FGO Rz 24).
  • BFH, 19.01.2023 - III R 3/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

  • BFH, 16.02.2023 - III R 8/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

  • BFH, 16.02.2023 - III R 15/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

  • BFH, 16.02.2023 - III R 17/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

  • BFH, 16.02.2023 - III R 21/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

  • BFH, 19.01.2023 - III R 13/22

    Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der …

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