Rechtsprechung
| BFH, 25.06.2009 - III R 2/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 64 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes
- Judicialis
EStG § 64 Abs. 2 S. 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
- fr-blog.com
Kindergeld bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes (kein Sorgerecht)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 64 Abs. 2 S. 1; EStG § 70 Abs. 2
Anspruch auf Kindergeld bei der Aufnahme eines Kindes getrennt lebender Eltern in den Haushalt eines Elternteils für mehr als drei Monate und bei nicht absehbarer Rückkehr zum anderen Elternteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- IWW (Kurzinformation)
Kindergeld - Auszahlung des Kindergelds bei getrennt lebenden Eltern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kind mit freiwilligem Haushaltswechsel
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Kindergeld bei der Aufnahme eines Kindes getrennt lebender Eltern in den Haushalt eines Elternteils für mehr als drei Monate und bei nicht absehbarer Rückkehr zum anderen Elternteil
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tochter zog für ein halbes Jahr zum Vater - Während dieses Zeitraums hat die sorgeberechtigte Mutter keinen Anspruch auf Kindergeld
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Haushaltswechsel bei freiwilligem Umzug des Kindes
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kindergeld bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kindergeld nicht an Sorgerecht gebunden
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kindergeldberechtigung bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kindergeld - Auszahlung des Kindergelds bei getrennt lebenden Eltern
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kindergeld
- Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
- Modalitäten und Höhe des Kindergeldes
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 01.12.2005 - 3 K 1715/04
- BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
Papierfundstellen
- BFHE 225, 438
- NJW 2009, 3472
- FamRZ 2009, 1830
- DB 2009, 2250
- BStBl II 2009, 968
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (7)
- BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98
Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel
Auszug aus BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
a) Ein Kind ist in den Haushalt des Elternteils aufgenommen, bei dem es wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).Formale Gesichtspunkte, z.B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).
Denn in einem solchen Fall wird das Kind nach dem Umzug von dem anderen Elternteil betreut, versorgt und unterhalten, sodass ein neues Obhutsverhältnis begründet wird (z.B. BFH-Urteil in BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).
- BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01
Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder
Auszug aus BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
c) Nicht anwendbar sind hingegen die Grundsätze, die der BFH für Kindesentführungen in das Ausland aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 und VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148;… vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464). - BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder
Auszug aus BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
c) Nicht anwendbar sind hingegen die Grundsätze, die der BFH für Kindesentführungen in das Ausland aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 und VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148;… vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).
- BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99
Kindergeld; Aufnahme in den Haushalt
Auszug aus BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
Das Merkmal der Haushaltsaufnahme wird in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt (z.B. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444). - BFH, 30.10.2002 - VIII R 86/00
Wohnsitz, in der Türkei festgehaltenes Kind
Auszug aus BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
c) Nicht anwendbar sind hingegen die Grundsätze, die der BFH für Kindesentführungen in das Ausland aufgestellt hat (…vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 und VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464). - FG Münster, 01.12.2005 - 3 K 1715/04
Anspruchsberechtigung in Bezug auf Kindergeld bei mehreren Empfangsberechtigten; …
Auszug aus BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 1. Dezember 2005 3 K 1715/04 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1176) ab. - BFH, 20.06.2001 - VI R 169/97
Geistige Behinderung - Erwerbsunfähigkeit - Erweiterte Eingliederungshilfe - …
Auszug aus BFH, 25.06.2009 - III R 2/07
Es entspricht der Billigkeit, der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Revisionsverfahren aufzuerlegen, da er dieses Verfahren dadurch wesentlich gefördert hat, dass er auf mündliche Verhandlung verzichtet und so eine Entscheidung des Revisionsgerichts ohne mündliche Verhandlung ermöglicht hat (z.B. BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, m.w.N.).
- BFH, 28.04.2010 - III R 79/08
Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd …
Ein Kind ist in den Haushalt des Elternteils aufgenommen, bei dem es wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet (z.B. Senatsurteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968, m.w.N.). - BFH, 15.06.2016 - II R 24/15
Abfindungszahlung an den weichenden Erbprätendenten als Nachlassverbindlichkeit - …
Dies gilt allerdings nur, wenn hierdurch eine Entscheidung des Revisionsgerichts ohne mündliche Verhandlung ermöglicht wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968, unter II.3.;… vom 20. Juni 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 1443, unter 3., und vom 23. November 1995 IV R 75/94, BFHE 179, 307, BStBl II 1996, 194, unter 2.; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 139 FGO Rz 574). - BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von …
Sie hat aber, auch wenn sie nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968), das Verfahren durch ihren Schriftsatz vom 19. März 2009 wesentlich gefördert (…vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 X B 3/99, BFH/NV 2000, 1473).
- BFH, 07.12.2010 - III B 33/10
Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes …
NV: Verneint das FG wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls einen Wechsel der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes von einem zum anderen Elternteil, obwohl sich das Kind mehr als drei Monate bei dem anderen Elternteil aufhält, so liegt darin keine Abweichung von dem Urteil des BFH vom 25.6.2009 III R 2/07 (BFH/NV 2009, 1881), in dem dieser entschieden hat, dass ein Wechsel der Haushaltszugehörigkeit "regelmäßig" bei einem Aufenthalt des Kindes von mehr als drei Monaten anzunehmen ist, sofern eine Rückkehr nicht von vornherein feststeht 10 .Rn. 5 Das angefochtene Urteil widerspreche dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 2009 III R 2/07 (BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968), in dem dieser ausgeführt habe, dass das Merkmal der Haushaltsaufnahme in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt werde, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebe.
Die Klägerin ist der Ansicht, das FG sei deshalb von dem Senatsurteil in BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968 abgewichen, weil es angenommen habe, dass C auch in den vier Monaten von Mai 2001 bis August 2001 nicht zu ihrem Haushalt, sondern weiterhin zu dem des Beigeladenen gehört habe.
Dennoch ist das FG nicht von einem tragenden Rechtssatz des Senatsurteils in BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968 abgewichen, da der darin erwähnte Drei-Monats-Zeitraum keine starre Grenze ist.
- FG Hessen, 04.09.2025 - 11 K 566/21
Verlässt ein volljähriges Enkelkind sein innerhalb der Wohnung der Großmutter …
Danach gehört ein Kind dann zum Haushalt einer betreffenden Person, wenn es dort wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieser Person befindet (vgl. BFH-Urteile vom 20.06.2001 - VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; vom 25.06.2009 - III R 2/07, BStBl II 2009, 968;… BFH-Beschlüsse vom 18.02.2008 - III B 69/07, BFH/NV 2008, 948; vom 02.07.2012 - VI B 13/12, juris; vgl. ferner FG Münster, Urteil vom 20.07.2010 - 15 K 1327/07 Kg, EFG 2010, 1796, zu § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG; FG Nürnberg, Urteil vom 23.04.2010 - 6 K 1539/2008, juris, zu § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG).bbb) Das Merkmal der Haushaltsaufnahme wird in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebt (…vgl. nur BFH-Urteile vom 24.10.2000 - VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444; vom 25.06.2009 - III R 2/07, BStBl II 2009, 968).
ddd) Formale Gesichtspunkte, z.B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.06.2001 - VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; vom 25.06.2009 - III R 2/07, BStBl II 2009, 968; FG Nürnberg, Urteil vom 23.04.2010 - 6 K 1539/2008, juris).
- BFH, 04.07.2012 - III B 174/11
Kindergeldberechtigung in Entführungsfällen - Keine Fiktion einer …
Rn. 7 aa) Soweit der Kläger es für klärungsbedürftig hält, "wann die Sonderkonstellation der Kindesentführung eine Anwendung der Grundsätze zur Auslegung des Begriffs der Haushaltsaufnahme nach § 64 EStG einschränkt", fehlt es an der Auseinandersetzung mit der reichhaltigen Rechtsprechung und Literatur zur Frage der Kindergeldberechtigung in "Entführungsfällen" und bei Sorgerechtsverstößen (…hierzu BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146;… vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148;… vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464; vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968; Urteil des FG Düsseldorf vom 27. August 2004 18 K 7715/00 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 124; aus der Literatur z.B. Blümich/Treiber, § 64 EStG Rz 21).Formale Gesichtspunkte, wie etwa die vom Familiengericht getroffene Sorgerechtsregelung, können bei der Beurteilung, in welchem Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968).
- FG Münster, 28.02.2018 - 9 K 3343/13
Verfahren/Insolvenzrecht - Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im …
Zwar kann nach Auffassung des Bundesfinanzhofs unter Umständen auch in dem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung eine wesentliche Förderung des Verfahrens gesehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 25.06.2009 - III R 2/07, BStBl. II 2009, 968). - BFH, 03.04.2012 - V B 130/11
Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu …
Von einer Haushaltsaufnahme kann zwar in der Regel ausgegangen werden, wenn das Kind seit mehr als drei Monaten in einem Haushalt lebt und eine Rückkehr in den Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils nicht von vornherein feststeht (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968). - FG München, 14.06.2012 - 5 K 506/10
Kindergeld Kindesentzug
Der hiergegen erhobene Einspruch, den der Kläger damit begründete, dass eine Haushaltsaufnahme in den Haushalt der Beigeladenen nicht vorliege, weil nicht von vornherein die Absicht bestanden habe, dass die Kinder auf Dauer bei der Mutter bleiben würden, blieb nach Ruhen des Einspruchsverfahrens im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) zunächst unter dem Aktenzeichen III B 6/06 und sodann unter dem Aktenzeichen III R 2/07 anhängige Verfahren in der von der nunmehr zuständigen Beklagten (der Familienkasse) erlassenen Einspruchsentscheidung vom 25. Januar 2010 ohne Erfolg.Zuvor hatte der Kläger den Einspruch auf die Aufhebung der Festsetzung des Kindergelds für den Zeitraum November 2005 bis Januar 2006 und Rückforderung des Kindergelds für diesen Zeitraum beschränkt, da das BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 968, die Rechtsauffassung der Familienkasse stütze, wonach die Beigeladene die Kinder seit November 2005 in ihren Haushalt aufgenommen habe; mangels groben Verschuldens des Klägers könne aber bereits geleistetes Kindergeld nicht zurückgefordert werden.
Ihre Einspruchsentscheidung begründete die Familienkasse unter Hinweis auf das BFH-Urteil in BStBl II 2009, 968, u. a. damit, dass Rechtsgrundlage für die Aufhebungsentscheidung § 70 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und nicht § 130 der Abgabenordnung (AO) sei.
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der …
Ein Kind ist in den Haushalt des Elternteils aufgenommen, bei dem es wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968). - BFH, 15.06.2016 - II R 23/15
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.6.2016 II R 24/15 - Abfindungszahlung an den …
- FG Bremen, 10.05.2024 - 2 K 5/24
Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld und Rückforderung geleisteten …
- BFH, 02.07.2012 - VI B 13/12
Kindergeldanspruch - Haushaltsaufnahme - Mehrmonatiger Aufenthalt des Kindes bei …
- BFH, 31.08.2010 - III B 80/10
Kindergeld: Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines …
- FG Niedersachsen, 18.10.2013 - 1 K 196/11
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf deutsches Kindergeld durch …
- FG Köln, 17.09.2009 - 10 K 1150/07
Anspruch auf Kindergeld bei vorübergehendem Aufenthalt des Kindes beim getrennt …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 1 K 1493/08
Kein Wechsel der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes trotz eines über drei Monate …
- FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21
Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld
- FG Bremen, 08.07.2015 - 3 K 26/15
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage …
- FG München, 21.06.2012 - 5 K 3776/10
Kindergeld: Haushaltsaufnahme
- FG Bremen, 04.03.2025 - 2 K 54/24
Wechsel der Haushaltszugehörigkeit und damit der vorrangigen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".