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Rechtsprechung
   BFH, 12.10.1979 - III R 24/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,924
BFH, 12.10.1979 - III R 24/79 (https://dejure.org/1979,924)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1979 - III R 24/79 (https://dejure.org/1979,924)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1979 - III R 24/79 (https://dejure.org/1979,924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    VStG (1974) § 6 Abs. 4

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 184
  • NJW 1980, 960 (Ls.)
  • DB 1980, 574
  • BStBl II 1980, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 25.01.1980 - III R 108/79

    Erwerbsunfähigkeit - Vermögensteuer - Freibetrag

    Daher können auch Kinder, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammen zur Vermögensteuer veranlagt werden, unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 VStG den erhöhten Freibetrag beanspruchen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Oktober 1979 III R 24/79, BFHE 129, 184, BStBl II 1980, 166).

    In Übereinstimmung mit dem BFH-Urteil III R 24/79 nahm das FG an, daß für die Berechnung der Vermögensgrenze des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VStG nicht das Gesamtvermögen der Veranlagungsgemeinschaft maßgebend ist, sondern das Gesamtvermögen des erwerbsunfähigen Steuerpflichtigen.

  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ta 698/06

    Nachträgliche Klagezulassung; fehlende Unterzeichnung der Klageschrift

    Es ist jedenfalls theoretisch nicht ausgeschlossen, dass die Klage - und sei es im Rechtsmittelzug - als rechtzeitig ordnungsgemäß eingegangen angesehen wird, denn das Erfordernis der schriftlichen Klageerhebung (§§ 253 Abs. 4, 130 Nr. 6 ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG; vgl. LAG Köln v. 19.11.2003 - 4 Ta 318/03 -) kann in Ausnahmefällen auch ohne eigenhändige Unterschrift des Klägers erfüllt sein (vgl. BFH v. 30.10.1986 - III R 207/81 - BB 1987, 188; v. 01.12.1989 - VI R 57/86 - v. 28.09.1995 - IV R 76/94 - v. 13.12.2001 - III R 24/79 - BB 2002, 612;… KR-Friedrich, 7. Aufl., § 4 KSchG Rn. 166; LAG Rheinland-Pfalz v. 24.02.2000 - 3 Ta 3/00 - NZA-RR 2000, 475).
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