Rechtsprechung
| BFH, 10.09.2003 - III R 29/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 136 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 138 Abs. 1, 2 § 139 Abs. 3 S. 3
Übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung - datenbank.nwb.de
Kostenentsch. bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
InvZulG § 5 Abs 2 Nr 2a, InvZulG § 3 S 2
Handel; Verarbeitendes Gewerbe; Zerlegungsbetrieb
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 18.03.2002 - 3 K 1632/99
- BFH, 10.09.2003 - III R 29/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
Auszug aus BFH, 10.09.2003 - III R 29/02
Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist deshalb das Gericht des ersten Rechtszugs, im Streitfall das FG (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, 517, m.w.N.). - BFH, 24.05.1993 - V B 33/93
Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als …
Auszug aus BFH, 10.09.2003 - III R 29/02
Soweit die festgesetzte Investitionszulage hinter dem Antrag der Klägerin zurückbleibt, handelt es sich zum einen lediglich um einen geringen Betrag (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO, sowie BFH-Beschluss vom 24. Mai 1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133), zum anderen beruht die gegenüber dem Antrag abweichende Festsetzung nur darauf, dass das FA einen --ihm in der ursprünglichen Festsetzung unterlaufenen-- Rechenfehler korrigiert hat. - BFH, 08.10.1992 - III R 64/88
Beruhen von Steuernachforderungen gegen die Gesellschafter der KG auf …
Auszug aus BFH, 10.09.2003 - III R 29/02
Das FA hat indes dem Klageantrag nicht in vollem Umfang entsprochen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1992 III R 64/88, BFH/NV 1993, 188, 189).
- BFH, 28.06.2005 - I R 35/03
Erledigung der Hauptsache - Kosten
Ein Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), kann nur beim FG gestellt werden (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 III R 29/02, BFH/NV 2004, 75). - BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10
Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis
Der Antrag, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, ist im Revisionsverfahren unzulässig (BFH-Urteil vom 10. September 2003 III R 29/02, BFH/NV 2004, 75). - BFH, 08.03.2006 - IX R 83/98
Beitrittsgebiet: 1990 ausgezahltes 13. Monatsgehalt
Er wäre unzulässig; ausschließlich zuständig für diese Entscheidung ist das FG (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 III R 29/02, BFH/NV 2004, 75). - VG Magdeburg, 11.06.2021 - 15 A 14/19
Zuständigkeit für den Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im …
Für diese Entscheidung ist das Gericht erster Instanz auch dann zuständig, wenn das Verfahren wegen der Hauptsache beim Rechtmittelgericht anhängig ist (…OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 21.12.2006 - 7 A 4561/05 -, juris, Rdnr. 1 f. m. w. N.;… Neumann in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl. 2018, § 162, Rdnr. 118; vgl. auch BFH, B. v. 10.09.2003 - III R 29/02 -, juris, Rdnr. 5).
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