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Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1997 - III R 9/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,15233
BFH, 22.07.1997 - III R 9/97 (https://dejure.org/1997,15233)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1997 - III R 9/97 (https://dejure.org/1997,15233)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - III R 9/97 (https://dejure.org/1997,15233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Revisionsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 56 Abs 2
    Zulässigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 22.07.1997 - III R 9/97
    Liegen Umstände vor, die ihn zweifeln lassen, ob die Rechtsmittelfrist eingehalten worden ist, oder hätten ihm aufgrund solcher Umstände Zweifel kommen müssen, so beginnt die Wiedereinsetzungsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO spätestens in dem Zeitpunkt, in dem er durch Nachfrage Gewißheit über die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels hätte erlangen können (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 11. Januar 1991 1 BvR 1435/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1992, 38; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328).

    Da der Beginn der Antragsfrist also keine positive Kenntnis der Fristversäumnis voraussetzt, bedarf es auch grundsätzlich keines ausdrücklichen Hinweises von seiten des Gerichts (vgl. BFH in BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328), daß die Rechtsmittelfrist versäumt worden ist.

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BFH, 22.07.1997 - III R 9/97
    Liegen Umstände vor, die ihn zweifeln lassen, ob die Rechtsmittelfrist eingehalten worden ist, oder hätten ihm aufgrund solcher Umstände Zweifel kommen müssen, so beginnt die Wiedereinsetzungsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO spätestens in dem Zeitpunkt, in dem er durch Nachfrage Gewißheit über die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels hätte erlangen können (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 11. Januar 1991 1 BvR 1435/89, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1992, 38; Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328).
  • BFH, 20.10.1988 - IX R 244/84

    Anforderungen an fristgerechte Begründung der Revision

    Auszug aus BFH, 22.07.1997 - III R 9/97
    Hat der Beteiligte einen Prozeßbevollmächtigten bestellt, kommt es für die Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist auf dessen Kenntnis bzw. Kennenmüssen an (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1988 IX R 244/84, BFH/NV 1989, 512;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Anm. 41).
  • OVG Hamburg, 20.08.2018 - 4 Bf 59/16

    Zugang eines Rechtsbehelfs beim (Ober-)Verwaltungsgericht per Telefax; …

    Dies ist der Fall, sobald der Prozessbeteiligte (bzw. sein Prozessbevollmächtigter) Kenntnis von der Fristversäumung erhalten hat oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte haben können (vgl. z.B. BFH, Beschl. v. 22.7.1997, III R 9/97, juris Rn. 7;… VGH München, Beschl. v. 29.7.1999, 1 ZB 99.1472, juris Rn. 6;… VGH Mannheim, Beschl. v. 30.12.1994, 1 S 3532/94, NVwZ-RR 1995, 377, juris Rn. 4;… W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 60 Rn. 26 m.w.N.;… Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 110 m.w.N.).

    Das grundsätzlich gerechtfertigte Vertrauen darauf, dass ein Rechtsbehelf nach seiner Versendung auf dem Postweg oder per Telefax den Empfänger auch erreicht hat, besteht in einer solchen Situation nicht mehr fort, sodass Nachfrage bei Gericht gehalten werden muss (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.12.1994, 1 S 3532/94, NVwZ-RR 1995, 377, juris Rn. 4, Redeker/v. Oertzen, a.a.O.; vgl. auch BFH, Beschl. v. 22.7.1997, III R 9/97, juris Rn. 10 a.E.).

  • BFH, 12.06.2009 - II B 166/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zeitpunkt des "Wegfalls des Hindernisses" …

    Auch eine gerichtliche Mitteilung über den Eingang eines Schriftstücks löst eine Erkundigungspflicht aus, wenn in ihr eine Tatsachenmitteilung enthalten ist, die unzweideutig bekundet, dass etwas fehlgelaufen ist; es bedarf keines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts, dass die Rechtsmittelfrist versäumt worden ist (Erhalt einer Eingangsbestätigung, die einen Eingang nach Ablauf der Klagefrist mitteilt: BFH-Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328; Erhalt eines Streitwertbeschlusses trotz Einlegung der Revision: BFH-Beschluss vom 22. Juli 1997 III R 9/97, BFH/NV 1998, 56).
  • VGH Bayern, 03.04.2023 - 20 ZB 23.552

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei elektronischem Versand eines …

    Liegen Umstände vor, die ihn zweifeln lassen, ob die einzuhaltende Frist gewahrt worden ist, oder hätten ihm aufgrund solcher Umstände Zweifel kommen müssen, beginnt die Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO in dem Zeitpunkt, in dem er durch Nachfrage bei Gericht Gewissheit über die Rechtzeitigkeit des Rechtsbehelfs hätte erlangen können (…vgl. BVerfG, B.v. 11.1.1991 - 1 BvR 1435/89 - juris Rn. 16; BFH, B.v. 22.7.1997 - III R 9/97 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 10 K 23/05

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Denn die Kenntnis anderer Dienststellen ist nicht zugleich die Kenntnis der zur Bearbeitung des Steuerfalls zuständigen Dienststelle (…vgl. insoweit Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 173 AO Rdnr. 33 und 38; BFH, Urt. v. 14. Januar 1998 III R 9/97, BStBl II 1998, 371).
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