Rechtsprechung
| BFH, 20.12.2005 - III S 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
AO 1977 § 155 Abs. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 181 Abs. 5; ; AO 1977 § 235; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 74; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 170 Abs. 2
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnis AdV und NZB-Verfahren
- datenbank.nwb.de
Gesonderte und einheitliche Feststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BFH, 27.08.1997 - XI R 72/96
Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Eine einheitliche und gesonderte Feststellung sei grundsätzlich auch dann vorzunehmen, wenn bei einzelnen Feststellungsbeteiligten die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen sei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1997 XI R 72/96, BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750).Die Rechtsprechung des BFH in den Urteilen in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750, vom 23. September 1999 IV R 56/98 (…BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254) und vom 29. August 2000 VIII R 33/98 (…BFH/NV 2001, 414), nach denen auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist bei einem Teil der Feststellungsbeteiligten eine einheitliche und gesonderte Feststellung mit Wirkung für die Feststellungsbeteiligten mit noch offener Festsetzungsfrist ergehen könne, werde im Schrifttum abgelehnt (…Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 20;… Söhn in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 123).
Nach den Entscheidungen mehrerer Senate des BFH ist eine gesonderte und einheitliche Festsetzung auch dann durchzuführen, wenn bei einzelnen Feststellungsbeteiligten die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, sofern sich für diese Feststellungsbeteiligten durch die Feststellung keine Nachteile ergeben (BFH-Urteile in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750;… in BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254, und in BFH/NV 2001, 414;… BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552).
Die vom Kläger zitierten FG-Entscheidungen sind aber vor der Entscheidung des BFH in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750 ergangen.
- BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Gesonderte Feststellung nach Fristablauf
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Die Rechtsprechung des BFH in den Urteilen in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750, vom 23. September 1999 IV R 56/98 (BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254) und vom 29. August 2000 VIII R 33/98 (…BFH/NV 2001, 414), nach denen auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist bei einem Teil der Feststellungsbeteiligten eine einheitliche und gesonderte Feststellung mit Wirkung für die Feststellungsbeteiligten mit noch offener Festsetzungsfrist ergehen könne, werde im Schrifttum abgelehnt (…Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 20;… Söhn in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 123).Nach den Entscheidungen mehrerer Senate des BFH ist eine gesonderte und einheitliche Festsetzung auch dann durchzuführen, wenn bei einzelnen Feststellungsbeteiligten die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, sofern sich für diese Feststellungsbeteiligten durch die Feststellung keine Nachteile ergeben (BFH-Urteile in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750; in BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254, und in BFH/NV 2001, 414;… BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552).
Mit deren abweichenden Auffassungen hat sich der BFH in seinen Entscheidungen aber bereits auseinander gesetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254).
- BFH, 29.08.2000 - VIII R 33/98
Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Teil der Feststellungsbeteiligten
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Die Rechtsprechung des BFH in den Urteilen in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750, vom 23. September 1999 IV R 56/98 (…BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254) und vom 29. August 2000 VIII R 33/98 (BFH/NV 2001, 414), nach denen auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist bei einem Teil der Feststellungsbeteiligten eine einheitliche und gesonderte Feststellung mit Wirkung für die Feststellungsbeteiligten mit noch offener Festsetzungsfrist ergehen könne, werde im Schrifttum abgelehnt (…Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 20;… Söhn in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 181 AO 1977 Rz. 123).Nach den Entscheidungen mehrerer Senate des BFH ist eine gesonderte und einheitliche Festsetzung auch dann durchzuführen, wenn bei einzelnen Feststellungsbeteiligten die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, sofern sich für diese Feststellungsbeteiligten durch die Feststellung keine Nachteile ergeben (BFH-Urteile in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750; in BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254, und in BFH/NV 2001, 414;… BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552).
- BFH, 16.03.1993 - XI R 42/90
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Jedenfalls liegt bei überschlägiger Prüfung insoweit keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung vor, da der BFH bereits entschieden hat, dass ein Folgebescheid nicht aufzuheben und mit erneutem Inhalt zu erlassen ist, wenn nachträglich ein Grundlagenbescheid ergeht, der Gewinne/Verluste in derselben Höhe feststellt, wie sie dem Folgebescheid zugrunde gelegt worden sind (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 13/84, BFHE 142, 96, BStBl II 1985, 3, unter 3., und vom 16. März 1993 XI R 42/90, BFH/NV 1994, 75, unter 4.). - BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96
Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Hat der BFH eine Rechtsfrage bereits entschieden, kommt eine Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn neue gewichtige und vom BFH bislang noch nicht bedachte Einwendungen in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die Rechtsprechung des BFH erhoben werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29, …und vom 22. Februar 2000 IX B 139/99, BFH/NV 2000, 951). - BFH, 26.07.1984 - IV R 13/84
Gewinnfeststellungsbescheid - Einkommensteuerbescheid - Anfechtung des …
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Jedenfalls liegt bei überschlägiger Prüfung insoweit keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung vor, da der BFH bereits entschieden hat, dass ein Folgebescheid nicht aufzuheben und mit erneutem Inhalt zu erlassen ist, wenn nachträglich ein Grundlagenbescheid ergeht, der Gewinne/Verluste in derselben Höhe feststellt, wie sie dem Folgebescheid zugrunde gelegt worden sind (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 13/84, BFHE 142, 96, BStBl II 1985, 3, unter 3., …und vom 16. März 1993 XI R 42/90, BFH/NV 1994, 75, unter 4.). - BFH, 07.12.1999 - IV B 56/99
Festsetzungsfrist; Gewinnfeststellung
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Nach den Entscheidungen mehrerer Senate des BFH ist eine gesonderte und einheitliche Festsetzung auch dann durchzuführen, wenn bei einzelnen Feststellungsbeteiligten die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, sofern sich für diese Feststellungsbeteiligten durch die Feststellung keine Nachteile ergeben (BFH-Urteile in BFHE 183, 376, BStBl II 1997, 750;… in BFHE 189, 351, BFH/NV 2000, 254, und in BFH/NV 2001, 414; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552). - FG Düsseldorf, 20.05.1998 - 1 K 109/95
Rechtmäßigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids; Berücksichtigung laufender …
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Soweit ersichtlich sind die FG der Rechtsprechung des BFH gefolgt (vgl. Urteile des FG Düsseldorf vom 20. Mai 1998 1 K 109/95 F, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 14. Februar 2000 5 K 1230/97, juris, und des FG Bremen vom 24. Oktober 2002 3 K 155/01, EFG 2003, 364). - BFH, 22.02.2000 - IX B 139/99
Abschnittsbesteuerung
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Hat der BFH eine Rechtsfrage bereits entschieden, kommt eine Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn neue gewichtige und vom BFH bislang noch nicht bedachte Einwendungen in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die Rechtsprechung des BFH erhoben werden (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29, und vom 22. Februar 2000 IX B 139/99, BFH/NV 2000, 951). - BFH, 19.11.1997 - XI B 12/97
Anforderungen an Zulässigkeit einer Beschwerde im Falle des Stützens des …
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - III S 24/05
Es ist bereits zweifelhaft, ob der Hinweis des Klägers, die Frage sei höchstrichterlich nicht geklärt und werde im Schrifttum nicht behandelt, den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung genügt (vgl. auch BFH-Beschluss vom 19. November 1997 XI B 12/97, BFH/NV 1998, 858). - FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2000 - 5 K 1230/97
Erlaß eines Feststellungsbescheides nach Ablauf
- FG Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 4 K 271/94
Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist
- BFH, 09.12.1996 - XI S 57/96
Unzureichende Sustantiierung der Beschwerdebegründung
- FG Köln, 22.01.1997 - 12 K 4339/95
- FG Bremen, 24.10.2002 - 3 K 155/01
Änderbarkeit des Feststellungsbescheids über den vortragsfähigen Gewerbeverlust …
- BFH, 24.06.2014 - III B 12/13
Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem …
Hieraus ergibt sich, dass eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung, solange die Einkommensteuer-Festsetzungsfrist noch nicht bei allen Feststellungsbeteiligten abgelaufen ist, mit Wirkung für die Feststellungsbeteiligten mit noch offener Einkommensteuer-Festsetzungsfrist auch noch nach Ablauf der Feststellungsfrist erfolgen kann, wenn den Feststellungsbeteiligten mit bereits abgelaufener Einkommensteuer-Festsetzungsfrist keine Nachteile entstehen können (…BFH-Urteil vom 29. August 2000 VIII R 33/98, BFH/NV 2001, 414; Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 III S 24/05, BFH/NV 2006, 486). - BFH, 13.09.2006 - III S 26/06
Kein Kindergeld bei Verlust des inländischen Wohnsitzes; Prüfung der …
Da beim BFH die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist, können die Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung nur danach geprüft werden, ob ernstlich mit der Zulassung der Revision zu rechnen ist (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 III S 24/05, BFH/NV 2006, 486). - BFH, 28.08.2006 - III S 21/06
InvZul: Bindungswirkung an Bescheinigung der Gemeindebehörde, Divergenz
a) Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung --wie im vorliegenden Fall-- während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, können die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids i.S. von § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO nur dann bestehen, wenn ernstlich mit der Zulassung der Revision zu rechnen ist (Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 III S 24/05, BFH/NV 2006, 486).
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